Corona-Impfung
Krankenkassen zahlen nicht mehr für alle Versicherten
Seit dem 29. Oktober 2026 gelten neue Regeln für die Kostenübernahme der Corona-Schutzimpfung. Gesunde Erwachsene unter 75 Jahren haben meist keinen Anspruch mehr auf die Corona-Impfung als Kassenleistung. Für Risikogruppen bleibt sie kostenlos. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle Versicherten als freiwillige Satzungsleistung.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt gesunden Menschen eine jährliche Auffrischimpfung jetzt erst ab 75 Jahren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Änderungen in die seit dem 29. Oktober 2026 geltende Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Die meisten Erwachsenen verfügen nach Einschätzung der STIKO durch Impfungen und Infektionen über einen guten Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen. Krankenhausaufenthalte und Todesfälle sind seltener geworden. Besonders gefährdet bleiben Hochbetagte und Menschen mit Vorerkrankungen.
Für wen bezahlt die Krankenkasse weiterhin?
Die jährliche Corona-Impfung bleibt eine reguläre Leistung für Menschen ab 75 Jahren. Auch Jüngere können Anspruch haben: Menschen mit chronischen Atemwegs-, Herz-, Nieren- oder Stoffwechselerkrankungen, Diabetes, erheblichem Übergewicht, Krebs oder einer geschwächten Immunabwehr. Die Impfung wird auch für Pflegeheimbewohner und enge Kontaktpersonen besonders immungeschwächter Menschen empfohlen.
Schwangere mit bestimmten Grunderkrankungen oder Schwangerschaftskomplikationen können ebenfalls einen Anspruch haben. Hinzu kommen Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches Personal mit entsprechendem beruflichem Risiko. Ob eine Impfempfehlung vorliegt, sollte im Zweifel mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt geklärt werden.
Wer muss die Impfung selbst bezahlen?
Für gesunde Erwachsene unter 75 Jahren ohne besondere medizinische oder berufliche Indikation besteht kein Anspruch mehr auf Kostenübernahme. Wer sich dennoch gegen Corona impfen lassen möchte, kann dies nach ärztlicher Beratung tun, muss aber Impfstoff und ärztliche Leistung in der Regel selbst bezahlen.
Allerdings dürfen Krankenkassen zusätzliche Impfungen als freiwillige Satzungsleistung anbieten. Auch im medizinisch begründeten Einzelfall kann eine Kostenübernahme möglich sein. Ob die eigene Krankenkasse zahlt, sollte vor der Impfung geklärt werden. Eine ärztliche Empfehlung ist noch keine Kostenzusage.
Für Menschen mit Impfempfehlung ist eine Auffrischimpfung pro Saison vorgesehen, möglichst im Spätsommer oder Frühherbst. Seit der letzten Corona-Impfung oder einer nachgewiesenen Infektion sollten möglichst mindestens sechs Monate vergangen sein. Bei eingeschränkter Immunabwehr können andere Abstände nötig sein.
Wer 75 Jahre oder älter ist oder zu einer Risikogruppe gehört, sollte den Impfschutz in der Arztpraxis überprüfen lassen. Wer jünger und gesund ist, fragt vor einer gewünschten Corona-Impfung am besten bei seiner Krankenkasse nach, ob sie die Kosten übernimmt.
Kostenübernahme Corona-Impfung für alle Versicherten
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