Handlungsfeld Suchtmittelkonsum

Alkohol-, Nikotin- und Drogenmißbrauch am Arbeitsplatz thematisieren

Mit der betrieblichen Gesundheitsförderung soll Vorsorge nah an das Lebensumfeld der Menschen gebracht werden. Aber es geht nicht nur darum, den Einzelnen für einen gesunden Lebensstil zu gewinnen. Durch betriebliche Gesundheitsförderung sollen die Arbeitsumstände insgesamt so gestaltet werden, dass Gesundheitsrisiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reduziert werden.

Dazu gehört die Frage des Suchtmittelkonsums. Dieser Bereich beschreibt eines der fünf Handlungsfelder, in denen betriebliche Gesundheitsförderung schwerpunktmäßig angeboten wird. Denn für die individuelle Leistungsfähigkeit, die Arbeitsqualität und die Arbeitssicherheit ist es entscheidend, dass Mitarbeiter einen gesunden Umgang mit Rausch- und Suchtmitteln pflegen. Es geht dabei nicht nur darum, Alkohol oder andere Drogen am Arbeitsplatz zu verbieten. Auch in ihrer Freizeit sollen sich die Mitarbeiter so verhalten, dass weder ihre Gesundheit noch ihre Arbeitsleistung Schaden nimmt.

Die wichtigste Rolle spielen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung die Volksdrogen Alkohol und Nikotin. Sie werden am häufigsten konsumiert. Aber auch der Missbrauch von Medikamenten und anderen Drogen kann für die Firmen negative wirtschaftliche Auswirkungen haben. Es liegt in ihrem Interesse, diese Probleme nicht als "Privatangelegenheit“ der Mitarbeiter abzutun, sondern ihnen aktiv zu helfen. Das kann zum Beispiel durch die Anleitung zur Raucherentwöhnung oder durch Kurse für einen richtigen Umgang mit Alkohohl geschehen. Ein weiteres Beispiel ist die Verankerung des Grundsatzes „Punktnüchternheit“ im Betrieb. Dabei geht es darum, dass die Beschäftigten nüchtern zur Arbeit kommen, dort keinen Alkohol trinken und nüchtern wieder nach Hause gehen. Ausnahmen bestätigen die Regel: Betriebe, die diesen Grundsatz an 365 Tagen im Jahr einhalten, wird man wahrscheinlich länger suchen müssen.

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