Vorsorgeuntersuchung U7a für Dreijährige

Untersuchung U7a zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat auf Kassenkosten

Mit der Einführung einer neuen Vorsorgeuntersuchung U7a für Dreijährige können Eltern ihre Kinder bis zum sechsten Lebensjahr künftig insgesamt zehnmal auf Kassenkosten untersuchen lassen. «Das füllt eine Lücke, die eklatant bestanden hat», sagte das Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Carl-Heinz Müller.

Wegen drastischer Fälle von Kindesvernachlässigung und - misshandlung hatten Politiker mehr Kontrollen und verpflichtende Arztbesuche gefordert. Den Ausschlag hätten allerdings medizinische Gründe gegeben, sagte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses aus Krankenkassen- und Ärztevertretern Rainer Hess.

Ohne politische Forderungen wäre der Zusatztermin U7a allenfalls später im Rahmen einer generellen Überprüfung der Kindesuntersuchungen eingeführt worden, erläuterte Hess. Er wies darauf hin, dass es sich nicht um eine Pflichtuntersuchung handelt. Eine solche Pflicht könnten die Länder einführen, aber «das steht auf einem anderen Blatt».

Die neue U7a im 34. bis 36. Lebensmonat umfasse auch eine Überprüfung der Augen, obwohl deren Nutzen nicht bewiesen sei, sagte Hess. Bis zur Vollendung ihres fünften Lebensjahrs haben Kinder damit einen Anspruch auf insgesamt zehn Untersuchungen (U1 bis U9). Eine Jugenduntersuchung J1 ist zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr vorgesehen.

Kinderärzte kritisieren Untersuchung

Kinderärzte hatten das Konzept der neuen U7a heftig kritisiert, da zu stark auf erste Anzeichen von Krankheit geachtet werden solle anstatt zu gesundheitsbewusstem Leben anzuleiten. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt verwies darauf, dass die gesamten Kinderuntersuchungen vom zuständigen Bundesausschuss überarbeitet würden. So sollten Ärzte künftig mehr auf psychische Erkrankungen achten und die Gesundheitsvorsorge einbezogen werden. Zuletzt stieg die Zahl der übergewichtigen 3- bis 17-Jährigen stark auf 1,9 Millionen an, 800 000 davon sind sogar fettsüchtig.