Stoßwellentherapie

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nur in wenigen Fällen

Bei der Stoßwellentherapie entfernen Druckwellen Ablagerungen wie Verkalkungen an Gelenken, zertrümmern aber auch Nierensteine. Ein Stoßwellentherapiegerät erzeugt außerhalb des Körpers Druckwellen, die Muskeln, Gewebe und Haut nicht schädigen.

Seit 2019 ist die Stoßwellentherapie für die Diagnose Fersenschmerz bei Fersensporn unter bestimmten Voraussetzungen gesetzliche Leistung der Krankenkassen. Die Kosten für andere Anwendungen der Stoßwellentherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand und der Anzahl der Sitzungen. Leicht werden einige hundert Euro erreicht.

Die Wirkung der Stoßwellentherapie zeigt sich oft erst nach Wochen. Die Stoßwellentherapie sollte bei Schwangeren, Patienten mit Herzschrittmacher, Blutgerinnungsstörungen oder bösartigen Tumorleiden nicht zum Einsatz kommen. Den Nutzen und den Verlauf der Therapie klärt der Arzt in einem persönlichen Gespräch.

Die Ergebnisse von Studien zum Nutzen der Stoßwellentherapie sind uneinheitlich. Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) sieht die Wirkung der Therapie bei Tennisarm eher kritisch. Bei einer Kalkschulter sei die Wirkung des Verfahrens unklar. Orthopädische Erkrankungen wie Fersensporn, Kalkschulter und Tennisarm schränken Bewegungen ein und dauern über Wochen oder Monate an. Mit der Zeit mindern sich meistens die Schmerzen und die Erkrankung heilt oft von selbst.