Weiter künstliches Insulin für minderjährige Typ-1-Diabetiker

Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums

Minderjährige Typ-1-Diabetiker sollen trotz höherer Kosten auch weiter schneller wirksames, künstliches Insulin statt herkömmlichen Insulins von den Krankenkassen bezahlt bekommen. Das stellte das Bundesgesundheitsministerium nach Prüfung einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen klar.

Das Gremium hatte entschieden, dass die rund 200 000 Patienten mit Typ-1-Diabetes die sogenannten Analoga nur noch in Ausnahmefällen erhalten sollen. Grundsätzlich sollen Ärzte die Typ-1-Diabetiker mit herkömmlichem Insulin behandeln, da ein Zusatznutzen trotz um die Hälfte höherer Kosten für Analoga nicht belegt sei. Wenn ein stabiler Stoffwechsel mit Normalinsulin nicht erreicht wird, können weiter die teuren Mittel verordnet werden. Bereits der Ausschuss hatte darauf abgezielt, dass für Ausnahmen vor allem die rund 25 000 Patienten unter 20 Jahren mit Typ-1-Diabetes in Betracht kommen.

Bei Diabetes 1 werden Insulin produzierende Zellen vom Körper selbst zerstört. Diabetiker hatten vor verminderter Lebensqualität durch Einschränkungen bei Analoga gewarnt.