Leistungen für Kinder und Jugendliche

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Kindern mehr

Kindern und Jugendlichen stehen eine Reihe von Gesundheitsleistungen zu, die über den Anspruch von Erwachsenen hinausgehen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, kieferorthopädische Behandlungen, zahnärztliche Untersuchungen und Hilfsmittel wie Brillen.

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, um Entwicklungsverzögerungen, gesundheitliche Fehlentwicklungen und Krankheiten rechtzeitig zu erkennen. Eltern müssen keine Zuzahlungen leisten. Zwischen der Geburt des Kindes und seinem sechsten Geburtstag stehen körperliche und geistige Entwicklungen und der Impfstatuts im Mittelpunkt der Untersuchungen. Zwischen dem 13. und 14. Geburtstag wird eine Jugenduntersuchung durchgeführt, um den Entwicklungsstand des Jugendlichen zu untersuchen.

Schutzimpfungen für Kinder
Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für elf Schutzimpfungen auf, die zu festgelegten Terminen durchgeführt werden sollen. Dazu zählen Impfungen gegen Diphterie, Tetanus, Kinderlähmung, Hepatitis B und Keuchhusten. Für junge Frauen wird die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs ebenfalls von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Auch die notwendigen Auffrischimpfungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt.

Kieferorthopädische Behandlungen
Für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren kommt die gesetzliche Krankenkasse auf, wenn es sich um eine medizinisch begründete Indikation handelt. Das heißt, dass beißen, kauen, sprechen oder atmen durch eine Fehlstellung der Zähne erheblich beeinträchtigt oder davon bedroht sein muss. Liegt eine geringe Beeinträchtigung oder eine kosmetische Behandlung vor, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten.

Zahnärztliche Behandlungen
Kinder zwischen drei und sechs Jahre können auf Kosten der Krankenkasse auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten untersucht werden. Sechs bis 18 Jährige können sich zweimal im Jahr untersuchen lassen. Ab dem zwölften Jahr sind Untersuchungsnachweise notwendig, die in einem Bonusheft festgehalten werden und bei Zahnersatzbehandlungen höhere Zuschüsse garantieren. Die Leistungen beim Zahnarzt umfassen Fissurenversiegelungen, Fluoridierungen und Beratungen zur Mundhygiene. Leistungen wie professionelle Zahnreinigungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse häufig als Satzungsleistung übernommen, gehören aber nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog.

Anspruch auf Brillen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche haben bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf eine Brille. Ab dem 14 Lebensjahr besteht ein erneuter Anspruch nur dann, wenn sich die Sehstärke um mehr als 0,5 Dioptrien verändert. Kindern stehen Kunststoffgläser zu, wenn sie im Vorschulalter sind oder jünger als 14 Jahre sind und die Sehfähigkeit um mehr als plus oder minus fünf Dioptrien beeinträchtigt ist. Wenn die Kunststoffgläser notwendig sind, um am Schulsport teilnehmen zu können, kommt die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls für die Kosten auf.

Wenn das Kind erkrankt – Leistungen der Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt ein Kinder-Krankengeld für erkrankte Kinder unter zwölf Jahre, wenn die Betreuung laut Arzt erforderlich ist und Eltern dadurch nicht ihrer Arbeit nachgehen können. Der Anspruch auf das Kinder-Tagegeld besteht für höchstens zehn Arbeitstage pro Jahr, bei mehreren Kindern werden höchstens 25 Arbeitstage von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Für Alleinerziehende gelten höhere Ansprüche, für Kinder mit Behinderung werden auch nach dem zwölften Lebensjahr Krankengelder ausgezahlt.