Standardtarif in der privaten Krankenversicherung abgeschafft

Am 1.Januar 2009 vom Basistarif abgelöst

Der Standartarif wurde am 1. Januar 2009 vom neu geschaffenen Basistarif in der privaten Krankenversicherung abgelöst. Seit seiner Einführung 1994 erfüllte der Standardtarif der PKV eine soziale Schutzfunktion. Er war als brancheneinheitlicher Tarif konzipiert und musste von allen privaten Krankenkassen angeboten werden. Der Leistungsumfang orientierte sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Standardtarif richtete sich vorrangig an ältere Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Tarif benötigen. Die Versorgung der Versicherten wurde über die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sichergestellt.

Der Standardtarif war für Personen ab 55 Jahren gedacht

Der Wechsel in den Standardtarif war ab einem Alter von 55 Jahren möglich, wenn das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze lag und der Betroffene seit mindestens zehn Jahren privat versichert war. Ab 65 Jahren bestand die Wechselmöglichkeit unabhängig vom Einkommen, jedoch musste eine Zugehörigkeit von zehn Jahren in der privaten Krankenversicherung nachgewiesen werden. Der Wechsel in den Standardtarif war jedoch nur innerhalb des jeweiligen Versicherungsunternehmens möglich und die Beitragshöhe in Abhängigkeit von der Vorversicherungszeit und dem Alter des Versicherten festgelegt. Als Beitragshöchstgrenze wurde allerdings der durchschnittliche Höchstbeitrag der GKV bestimmt.

Der modifizierte Standardtarif

Einer der Kernpunkte der Gesundheitsreform 2007 war der Versicherungsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger. Daher wurde festgelegt, dass sich alle Personen, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren hatten oder die nie versichert waren und wegen ihrer beruflichen Biografie der PKV zuzuordnen sind, wie beispielsweise hauptberuflich Selbständige, ab dem 1. Juli 2007 privat versichern können und müssen.

Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) verpflichtete die privaten Krankenkassen, speziell für diese Personengruppe ab dem 1. Juli 2007 einen neuen Standardtarif anzubieten, den so genannten modifizierten Standardtarif. Seitdem durften die privaten Krankenversicherungen Personen aufgrund ihres Alters, ihres Einkommens oder ihrer Krankheitsvorgeschichte nicht ablehnen. Die Beitragshöhe war allein von Alter und Geschlecht des Versicherten abhängig, es durften keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden.

Der monatliche Beitrag für Einzelpersonen durfte auch hier den durchschnittlichen Höchstbetrag in der GKV nicht überschreiten (2007 rund 500 Euro), konnte aber, abhängig vom Eintrittsalter, auch deutlich niedriger ausfallen. Darüber hinaus galten im modifizierten Standardtarif besondere Regelungen für Versicherte mit geringem Einkommen: Bestand finanzielle Hilfebedürftigkeit (gemäß den Regelungen des Sozialgesetzbuches) oder entstand diese durch Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags, halbierte sich der Beitrag. Wer auch diesen ermäßigten Beitrag nicht zahlen konnte, erhielt vom Jobcenter oder Sozialamt einen Zuschuss.

Weitere Informationen:

Basistarif in der privaten Krankenversicherung

Tarifangebot: Private Krankenversicherung