Portable Dokumente - S1: Gesundheitsversorgung im Wohnsitzland bei Versicherung im anderen Staat

Krankenversichert in einem EU-Land, Wohnsitz im anderen

Mit dem “Portablen Dokument” S1 können gesetzliche Krankenversicherte in ihrem Wohnsitzland zum Arzt gehen, selbst wenn sie in einem anderen EU-Staat krankenversichert sind. Sie haben somit Anspruch auf Gesundheitsleistungen, wie sie nach den Gesetzen im Wohnsitzland getragen werden (als wären sie dort versichert). Anfallende Kosten im Wohnsitzland werden dann durch die Krankenversicherung im EU-Ausland übernommen.

Während die Europäische Krankenversicherungskarte nur Kurzaufenthalte und medizinische Notfälle abdeckt, können Sie über das “Portable Dokument” S1 auch geplante Behandlungen und Routineuntersuchungen bei längeren Aufenthalten im EU-Ausland wahrnehmen. Sachleistungen umfassen medizinische und zahnärztliche Behandlung, Arzneimittel und Krankenhausbehandlung. Hiervon können vor allem Grenzgänger, Entsendete, Selbständige und Rentner profitieren, die im EU-Ausland leben. 

Grenzgänger sind Personen, die in einem EU-Staat wohnen, aber in einem anderen EU-Staat arbeiten. Entsendete sind Erwerbstätige, die für ihren Arbeitgeber bis zu 24 Monate Arbeit in einem anderen EU-Staat verrichten. Beide Personengruppen bleiben in dem Staat ihres Arbeitgebers versichert. Dies bedeutet auch, dass weiterhin dorthin Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. 

Der Antrag erfolgt über Ihre Krankenkasse. Um Lücken in Ihrer Krankenversicherungen zu vermeiden, sollten Sie den Antrag vor Ihrem Umzug stellen. Das Dokument können Sie bei einer beliebigen Krankenkasse in dem Staat einreichen, in dem Sie leben. 

Fallbeispiel:
Frau Maria Mustermann arbeitet in Deutschland, lebt aber in Dänemark und geht auch dort regelmäßig zu ihrem Arzt des Vertrauens. Damit dies möglich ist, muss die Krankenkasse in Deutschland das “Portable Dokument” S1 ausstellen. Das ausgestellte Formular legt Frau Mustermann dem Träger der Kranken-/ Mutterschaftsversicherung des Wohnlamdes vor – in ihrem Fall eine Krankenkasse ihrer Wahl in Dänemark. Die in Dänemark erbrachten Leistungen werden dann ihrer Krankenkasse in Deutschland in Rechnung gestellt.
 

Wichtig: Während die Krankenkassen einiger Mitgliedstaaten bereits auf das neue Format der Portablen Dokumente umgestellt haben, verwenden andere Mitgliedstaaten noch die alten E-Formulare.

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