Portable Dokumente - DA1: Anspruch auf Gesundheitsleistungen unter der Versicherung gegen Arbeitsunf

Besondere Regeln für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gelten in der EU besondere Regelungen. Das “Portable Dokument” DA1 bescheinigt diese Sachverhalte für medizinische Behandlungen und Sachleistungen im EU-Ausland. Es gilt nur für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die in der Vergangenheit aufgetreten sind und anerkannt wurden.

Das Formular wird von dem Versicherungsträger für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (Accidents at Work and Occupational Disease) ausgestellt, bei dem Sie versichert sind. Das Dokument sollte vor Aufenthalt im Ausland vorliegen. Sofern in Ihrem neuen Wohnsitz- oder Aufenthaltsland erforderlich, müssen Sie den Vordruck dem dortigen Versicherungsträger für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vorlegen.

Fallbeispiel:
Herrn Markus Mustermann wurde nach einem Arbeitsunfall in Deutschland das Bein amputiert. Anschließend hat er eine Beinprothese erhalten. Während einer Geschäftsreise in Frankreich nimmt die Prothese einen Schaden, der umgehend repariert werden muss. Durch Vorlage des “Portablen Dokuments” DA1 kommt der Versicherungsträger für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Frankreich auf, sofern Recht auf eine entsprechende Reparatur besteht. Die Versicherung Deutschland erstattet die Kosten. 

Wichtig: Während die Krankenkassen einiger Mitgliedstaaten bereits auf das neue Format der Portablen Dokumente umgestellt haben, verwenden andere Mitgliedstaaten noch die alten E-Formulare.

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