E-Formular 123

Anspruch auf Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheit

Personen, die in einem anderen als dem für sie zuständigen Staat wohnen und einen Arbeitsunfall erlitten oder an einer Berufskrankheit leiden, haben Anspruch auf Leistungen in ihrem Wohnort, so als ob sie bei diesem versichert wären.

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden sind. Typische Berufskrankheiten sind Lärmschwerhörigkeit und Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates.

Die in Anspruch genommenen Sachleistungen wie zum Beispiel ein Besuch beim Arzt, gehen zu Kosten des zuständigen Trägers. In Deutschland ist dies der Versicherungsträger, der im jeweiligen Fall die gesetzliche Unfallversicherung durchzuführen hat.

Damit der Betreffende auch wirklich die Leistungen im Wohnort bekommt, muss er dem Wohnortträger eine Bescheinigung über seine Anspruchsberechtigung vorlegen. Die Bescheinigung E 123 wird ihm auf Antrag vom zuständigen Unfallversicherer ausgestellt.

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