E-Formular 120

Sachleistungen bei Krankheit für Rentenantragsteller

Stellt ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger einen Rentenantrag und hat er zu dem Zeitpunkt keinen Anspruch auf Sachleistungen, braucht er das Formular E 120. Es ist eine Bescheinigung über den Leistungsanspruch des Rentenantragstellers und seiner Familienangehörigen. Der Antragsteller und seine Familienangehörigen schreiben sich hiermit im Wohnort ein.

Um diese Bescheinigung zu bekommen, muss sich der Rentenantragsteller an den zuständigen Träger im Ursprungsland wenden. Dies ist entweder der Rentenversicherungsträger bei dem der Rentenantrag gestellt wurde oder der Träger der Kranken- und Mutterschaftsversicherung in diesem Staat.

Der Rentenversicherungsträger füllt dann Teil A der Bescheinigung aus. Dieses halb ausgefüllte muss der Rentenantragsteller dem Wohnortträger vorlegen. Wer das in dem jeweiligen Fall ist, steht auf der Bescheinigung unter „Hinweise für den Versicherten".

Der Wohnortträger füllt Teil B der Bescheinigung aus. Zwei Exemplare des ausgefüllten Formulars gehen nun zurück an den zuständigen Träger. Durch E 120 wird also gewährleistet, dass der Rentner und seine Familienagehörigen in ihrem Wohnland unbehelligt zum Arzt und zum Zahnarzt gehen können.

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