E-Formular 115

Antrag auf Geldleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit

E 115 bezieht sich auf Arbeitslose und Arbeitsunfähige, die sich zur Zeit ihrer Arbeitsunfähigkeit in einem anderen Mitgliedstaat befinden als dem zuständigen. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht fähig ist, seine zuletzt ausgeübte oder eine ähnlich geartete Beschäftigung auszuüben. In diesem Fall bedeutet das, dass die Dienstpflicht bei (befristeter) Fortzahlung des Arbeitsentgeltes ruht, also der Betreffende Geldleistungen erhält.

Geldleistungen werden stets nach den Rechtsvorschriften des Staates erbracht, in dem man bei Eintritt des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit versichert war, unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthaltsort. Wohnt der Betreffende nun in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedsstaat oder findet die Rehabilitation wo anders statt, holt der Wohnortträger die Bescheinigung E 115 „Antrag auf Geldleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit" beim zuständigen Träger ein. Dies ist notwendig, da der zuständige Träger in aller Regel die Geldleistungen zahlt.

Das Dokument wird durch den Träger des Aufenthalts- oder Wohnortes erstellt, der es dem zuständigen Träger der Krankenversicherung oder einer Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in dem Land sendet. Im Formular gibt der Wohnortträger an, ob wirklich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und somit seiner Ansicht nach Geldleistungen gewährt werden. Dem Antrag legt ein Arzt, der den Betreffenden auf Arbeitsunfähigkeit untersucht hat, den Bericht E 116 bei.

Handelt es sich bei dem Betreffenden um einen Arbeitslosen, sendet der Wohnortträger zudem eine Ausfertigung an den zuständigen Arbeitslosenversicherungsträger und eine an den entsprechenden Träger des Landes, in dem sich der Arbeitslose zur Arbeitssuche aufhält.

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