E-Formular 107

Antrag auf Bescheinigung des Anspruchs auf Sachleistungen

Arbeitnehmer, Rentner und deren Familienangehörigen, die in einem anderen Land wohnen als in dem, in dem sie versichert sind, können einen Antrag auf Sachleistungen, die am Wohnort erbracht werden sollen, beim zuständigen Träger stellen. Diese Sachleistungen werden am Wohnort erbracht, wenn die Betreffenden die entsprechenden Bescheinigungen, so zum Beispiel E 104 oder E 106 beim Träger des Wohnortes vorlegen.

Die Träger in den einzelnen Ländern unterscheiden sich. Lebt man in Dänemark ist dies zum Beispiel die Gemeindeverwaltung am Wohnort. Legt der Arbeitnehmer, Selbständige, oder seine Familienangehörigen die Bescheinigungen nicht vor, kann der Träger am Wohnort diesen beim zuständigen Träger anfordern. Hierzu nutzt er das Formular E 107, in dem der Wohnortträger den zuständigen Träger um Übersendung der Bescheinigungen E 104, E 106 oder die Europäische Krankenversicherungskarte bittet.

E 107 ist also eine Anfrage des Wohnortträgers an den zuständigen Träger, ob er die Sachleistungen gewährt, und der Wohnortträger somit die Sachleistungen auf Kosten des zuständigen Trägers durchführt.

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