Krankenversicherung beim Umzug nach Großbritannien

Jeder, der in Großbritannien wohnt, ist automatisch krankenversichert

Großbritannien ist ein europäischer ein Sonderfall: Jeder, der in Großbritannien wohnt, ist automatisch über den National Health versichert. Krankenkassen-Beiträge gibt es dort nicht. Für Sie heißt das: Auch wenn Sie in England keine Arbeit aufnehmen, sind Sie und Ihr Kind dort krankenversichert. Sie können kostenlos zum Arzt gehen oder sich in einem Krankenhaus versorgen lassen.

Sollten Sie sich zur Rückkehr auf den Kontinent entschließen, müssen Sie sich wieder bei einer deutschen Krankenkasse versichern. Dies ist problemlos, wenn Sie in Deutschland eine Arbeit aufnehmen. Als Arbeitnehmerin sind Sie automatisch wieder pflichtversichert. Finden Sie keine Arbeit, können Sie sich bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig weiterversichern.

Voraussetzung für die freiwillige Versicherung in Deutschland ist: Entweder müssen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate versichert gewesen sein oder vor Ihrem Antrag eine zwölfmonatige durchgängige Versicherung nachweisen können. Wo Sie versichert waren, spielt dabei keine Rolle. Nach der EG-Verordnung über die Soziale Sicherheit werden Versicherungszeiten, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten geleistet wurden, zusammengerechnet. Die Zeit, die Sie im englischen National Health versichert waren, zählt dann ebenso wie Ihre Versicherungszeit bei der AOK. Den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Vorsicht: Sie dürfen sich damit höchstens drei Monate Zeit lassen, sonst erlischt Ihr Anspruch auf Weiterversicherung!

Info:
AOK-Verbindungsstelle Ausland beim AOK-Bundesverband, Kortrijker Str. 1, Bonn, Tel. 0228-95300.

Informationen über den Gesundheitsdienst in Großbritannien erhalten Sie beim Hausärzteausschuß (Family Practioner Committee), dessen Anschrift Sie in England beim Hauptpostamt, der örtlichen Bibliothek oder der örtlichen Bürgerauskunfts- und -beratungsstelle (Citizen's Advice Bureau) erhalten.