Kreuzfahrten: Kein Kassenarzt an Bord

Der Schiffsarzt behandelt Sie als Privatpatient

Reiselustige, die ihren Urlaub auf einer Kreuzfahrt verbringen möchten, sollten sich über die medizinische Versorgung an Bord informieren. In der Regel befindet sich auf dem Kreuzfahrtschiff ein Schiffsarzt, der für die medizinische Betreuung der Passagiere verantwortlich ist. Die Kosten für die Behandlung muss jedoch meist der Patient übernehmen. Deshalb sollte man vor Antritt einer Kreuzfahrt eine private Reisekrankenversicherung abschließen. 

Dass ein Schiffsarzt an Bord ist, ist eine gute Nachricht für alle Urlauber, die sich für einen Urlaub auf hoher See oder auf idyllischen Flüssen entscheiden. Auch in der erholsamsten Zeit des Jahres lassen sich gesundheitliche Probleme nicht ausschließen. Sind Passagiere krank auf Kreuzfahrt, kann ihnen somit direkt geholfen werden.

Auf deutschen Schiffen muss ab 75 Passagieren ein Schiffsarzt an Bord sein, unter internationaler Flagge liegt die Grenze bei 100 Personen. Große Kreuzfahrtschiffe, auf denen mehrere Hundert Personen ihren Urlaub verbringen, verfügen über mehrere Schiffsärzte oder sogar ein Bordhospital. Aber: Die Kosten für die medizinische Versorgung sind auch bei einer "All-inclusive-Reise" nicht inbegriffen!Der Schiffsarzt an Bord eines Kreuzfahrtschiffes ist kein Kassenarzt. Diese Regel gilt sowohl auf deutschen Gewässern sla auch im Pazifik oder in der Karibik. Die Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenkassen kann für die Behandlung durch den Schiffsarzt nicht genutzt werden. Beim Schiffsarzt sind ist man immer Privatpatient. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Höhe, in der sie auch in Deutschland für einen Kassenpatienten angefallen wären. Den Rest muss der Patient selbst tragen. 

Die europäisches Gesundheitskarte (EHIC) gilt auch dann nicht, wenn das Schiff unter der Flagge eines Mitgliedstaates der Europäischen Union fährt. Wer also auf einer Mittelmeerkreuzfahrt schwer erkrankt, zahlt die Behandlung auf dem Kreuzfahrtschiff als Privatpatient. Nach der Einlieferung ins Krankenkaus in Neapel gilt dann wieder die EHIC. Der Helikopterflug vom Kreuzfahrtschiff zum Krankenhaus ist wiederum Privatsache.

Vor Antritt einer Kreuzfahrt sollte man deshalb immer eine private Reisekrankenversicherung abschliessen. Diese erstattet auch die Kosten einer privatärztlichen Behandlung sowie - in der Regel - die Transportkosten.

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