Zahnzusatzversicherung als Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung
Lücken im gesetzlichen Leistungskatalog füllen
Krankenkassen zahlen für Kronen, Brücken und anderen Zahnersatz nur Festzuschüsse zu den Behandlungskosten, den Rest tragen die Patienten. Private Versicherer bieten Zahn-Zusatzversicherungen an, mit denen der Patient seine Eigenbeteiligung deutlich senken kann. Man sollte Sie abschließen, solange die Zähne noch in Ordnung sind.
Bei Zahnersatz zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen Festzuschuss, der zurzeit rund 60 Prozent der Kosten für eine Standardversorgung abdeckt. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen können den Zuschuss erhöhen. Diese "Regelversorgung" steht für eine Zahnersatz-Lösung, die aus zahnmedizinischer Sicht erforderlich und ausreichend ist. Eine Versorgung über diesem Niveau kann den Eigenanteil erheblich erhöhen.
Test: die besten Zahnzusatzversicherungen
Hier finden Sie Zahnzusatzversicherungen von Testsiegern bei Stiftung Warentest und von Focus Money.
Bei Zahnfüllungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nur, wenn Standardmaterialien verwendet werden. Aufwendigere Kompositfüllungen werden nur im Bereich der Frontzähne bezahlt. Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Einige Krankenkasse leisten freiwillig Zuschüsse.
Vor einer umfrangreicheren Zahnbehandlung erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Der wird von der Krankenkasse geprüft und mit dem Versicherten abgestimmt. Die Krankenkasse teilt dem Versicherten mit, welche Anteile sie übernimmt. Daraus ergibt sich dann die Höhe des Eigenanteils, den der Versicherte selbst tragen muss. Im Durchschnitt liegt der Eigenanteil bei knapp 1000 Euro. Im Einzelfall kann erheblich darüber oder darunter liegen. Eine Zahnzusatzversicherung schließt die Kostenlücke bei der zahnärztliche Versorgung.
Nach Angaben der Stiftung Warentest beläuft sich der Anteil der gesetzlichen Krankenkasse bei einer aufwendigen Implantatbehandlung auf rund 500 Euro - bei Gesamtkosten von über 4000 Euro. Die Rest zahlt der Patient selbst. Die leistungsstärkesten Tarife übernehmen diesen Anteil vollständig. Wer auch mit Erstattungssätzen von 70-80 Prozent auskommt, findet Tarife, die unter 30 Euro pro Monat kosten. Die Stiftung Warentest hat Mitte 2021 in einem Test die besten Zahnzusatzversicherungen ermittelt.
Wer sich dann mit den angebotenen Zahnzusatzversicherungen beschäftigt, steht vor einem Dilemma: Der dargestellte Zahlensalat ist kaum durchschaubar oder vergleichbar. Zwar erstattet jede Versicherung einen Prozentsatz der Kosten. Doch wichtig ist, auf welchen Basisbetrag sich dieser Prozentsatz bezieht. Am besten sind Tarife für die Zahn-Zusatzversicherung, die sich am gesamten Rechnungsbetrag beteiligen. Eine Erstattung von 40 Prozent des gesamten Rechnungsbetrages ist mehr wert als eine Erstattung in Höhe von 50 Prozent vom Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse.
Für bereits bei Abschluss der Zahnzusatzversicherung erforderliche Zahnbehandlungen zahlen die Versicherungen nichts. Fast alle Zahnzusatzversicherungs-Tarife sehen eine Wartezeite von in der Regel acht Monaten vor, bevor die Kosten von Zahnbehandlungen übernommen werden. Meist sind die gezahlten Höchstbeträge auch noch einmal zeitlich gestaffelt. So werden zum Beispiel im ersten Jahr höchstens 1000 Euro, im zweiten Jahr höchsten 2000 Euro gezahlt. Erst im dritten Jahr zahlt dann die Versicherung in voller Höhe.
Auf Wartezeiten und gestaffelte Zahlungen sollten Interessenten vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung achten. Die Zahnzusatzversicherer schauen sehr genau hin, wann der Zahnarzt etwas diagnostiziert hat. Wer bei Schäden an den Zähnen, abgesehen von Unfällen, schnell eine Versicherung abschließt und rasche Kostenerstattung erwartet, liegt falsch. Geklärt werden muss auch, ob eine Police Leistungen ausschließt, Verblendungen an den hinteren Backenzähnen etwa, oder Erstattungen auf Höchstgrenzen beschränkt.
Auf keinen Fall sollte man mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung warten, bis größere Zahnbehandlungen erforderlich sind. Sobald ein Zahnarzt ein Problem erkennt, hat die Behandlung begonnen. Und für bereits laufende Behandlungen tritt die Zahnzusatzversicherung in der Rgel nicht ein.
Häufig werden vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nur wenige Fragen nach der Zahngesundheit gestellt. Die Antworten werden in der Regel zunächst nicht überprüft. Im Leistungsfall lassen sich die Versicherungen aber häufig die Patientenakte vom Zahnarzt zusenden. Stellt sich dann heraus, dass der Versicherte Angaben verschwiegen oder Fragen falsch beantwortet hat, zahlt das Versicherungsunternehmen nicht und kann vom Vertrag zurücktreten. Deshalb sollte jeder vor dem Abschluss privaten Zusatzversicherung die Gesundheitsfragen sorgfältig und wahrheitsgemäß beantworten.
Wer einen bestehenden Zahnversicherungsvertrag wechseln möchte, sollte immer zunächst die alte Krankenversicherung fragen. Denn beim Abschluss eines neuen Vertrages mit einem anderen Versicherer können neue Wartezeiten und finanzielle Nachteile entstehen.