Auslandskrankenversicherung: Schutz bei Reise ins Ausland
Viel Schutz für wenig Geld durch private Reisekrankenversicherung
Bei Reisen außerhalb der Europäischen Union sollte eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Mit einer solchen Auslandskrankenversicherung ist man im Fall von Krankheit oder Unfall auch im Ausland abgesichert. Eine Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen. Gut ist es, wenn darüber hinaus auch für den medizinisch notwendigen Rücktransport des Versicherten sowie einer Begleitperson aus dem Ausland gezahlt wird. Manche Auslandskrankenversicherungen bezahlen auch eine Erstattung der Überführungs- oder Beisetzungskosten im Todesfall.
Für Reisen bis zu sechs Wochen kostet die Zusatzversicherung meist nicht mehr als 60 Cent pro Person und Tag. Allerdings muss auch hier auf die Vertragsbedingungen geachtet werden, denn oftmals wird ein Mindestbeitrag verlangt. Daher kann es sich lohnen, gleich eine Jahrespolice abzuschließen. Es gibt bereits Angebote ab etwa zehn Euro im Jahr.
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) können gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen erhalten. Die Karte gilt seit 2006 in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten.
In Deutschland ist die Europäische Krankenversicherungskarte automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt und muss nicht gesondert beantragt werden. Innerhalb der EU ersetzt sie den früher notwendigen Auslandskrankenschein. Der Versicherte erhält mit dieser Karte eine Behandlung durch das öffentliche System (Krankenhäuser und Ärzte) in anderen EU-Ländern. Sie gilt jedoch nicht für Gesundheitsdienstleister aus dem privaten Sektor.
Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung, die im europäischen Ausland medizinisch behandelt werden muss, genügt die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte. Dann besteht ein Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates als medizinisch notwendig erweisen. Diese können jedoch entsprechend den lokalen Standards von Land zu Land stark variieren.
Gesetzlich Versicherte werden so mit der Europäischen Krankenversicherungskarte in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz im medizinischen Notfall ambulant oder stationär behandelt. Die anfallenden Kosten für die Behandlung werden dabei von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten beglichen.
Allerdings kann es auch in Ländern, in denen die Europäische Krankenversicherungskarte gilt, zu Problemen kommen - teilweise wird sie von örtlichen Ärzten nicht akzeptiert und man erhält eine Rechnung für die Behandlung, die man dann bei seiner gesetzlichen Krankenkasse einreichen muss. In diesen Fällen wird meist versucht, einen höheren Satz in Rechnung zu stellen, der dann unter Umständen nicht in voller Höhe von den deutschen Krankenkassen erstattet wird.
Für einige Länder außerhalb der EU gibt es nach wie vor den Auslandskrankenschein. Dies sind Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, Tunesien und sowie die Türkei. Für Reisen in diese Länder empfiehlt es sich jedoch eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, da man die Behandlungskosten in der Regel vor Ort bezahlen muss.
Zwar werden diese Auslagen meist anschließend von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet, oft jedoch nicht in vollem Umfang. Eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung ist deshalb ratsam und beinhaltet oft auch eine Rückholung aus dem Ausland in medizinischen Notfällen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden.
Bei Reisekrankenversicherungen gibt es unterschiedliche Anbieter und Tarife. Wer oft unterwegs ist kann mit einem "Reisekrankenversicherung Vergleich" für sich die besten Bedingungen recherchieren. Auch wenn man kurz vor der Reise feststellt, dass noch die "Auslandskrankenversicherung" fehlt ist das kein Problem. Viele Versicherungen können heute bereits online abgeschlossen werden. Der Abschlussprozess ist meist auch einfach und übersichtlich.

