Studentischer Krankenkassen-Beitrag steigt durch Einführung des Zusatzbeitrags

Von Krankenasse zu Krankenkasse unterschiedliche Beitragssätze für Studenten

Durch die Einführung von Zusatzbeiträgen zum 1. Januar 2015 wird die studentische Krankenversicherung in der Regel teuer. Vergleichen lohnt jetzt auch für Studenten. Studierende, die nicht familienversichert sind, sind nicht vom Zusatzbeitrag befreit. Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen ermäßigten Beitragssatz für Studierende erhoben und von den Krankenkassen festgelegt. Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes hängt von der wirtschaftlichen Lage einer Krankenkasse ab und ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.

Für Studierende berechnet sich dann der Gesamtbeitrag wie folgt: allgemeiner Beitragssatz für Studierende in Höhe von 10,22 Prozent + Zusatzbeitragssatz abhängig von der Krankenkasse. Wie alle Versicherten haben auch Studierende die Möglichkeit im Zusammenhang mit der Einführung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder schriftlich über den Zusatzbeitrag zu informieren.

In dem Schreiben muss zudem auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz genannt und auf die Übersicht über die einzelnen Zusatzbeiträge des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen hingewiesen werden. Ab Eingang des Schreibens und bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag zum ersten Mal erhoben oder erhöht wird, können Studierende eine Kündigung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Der Zusatzbeitrag muss zwar noch bis Ende des übernächsten Kalendermonats entrichtet werden, da erst zu dem Zeitpunkt die Kündigung wirksam wird, aber dann ist der Wechsel in eine günstigere Krankenkasse möglich.

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