Trotz Krankenkassen-Wechsel: Nie ohne Versicherungsschutz

Nahtloser Übergang von einer Krankenkasse zur anderen

Bei einem Krankenkassenwechsel bleibt der Versicherungsschutz in jedem Fall erhalten. Trotz Kündigung oder Sonderkündigung bleibt die Mitgliedschaft in der alten Kasse so lange bestehen, bis die Mitgliedschaft in der neuen Kasse zustande gekommen ist. So wird ein nahtloser Übergang zwischen den Krankenkassen sichergestellt.

Die schriftliche Mitgliedschaftsbestätigung der neuen Krankenkasse muss der alten Kasse innerhalb der Kündigungsfrist vorliegen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Monate zum Monatsende. Pflichtversicherte müssen die Bestätigung zumeist beim Arbeitgeber einreichen. Freiwillig Versicherte geben sie direkt an die alte Kasse.

Sollte die Mitgliedschaft mit der neuen Krankenkasse nicht zustande kommen, so bleibt die Mitgliedschaft in der alten Kasse auf jeden Fall erhalten. Der ständige Versicherungsschutz der Versicherten wird so selbst bei einem gescheiterten Kassen-Wechsel gewährleistet.