Schutzimpfungen

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Schutzimpfungen

Schutzimpfungen sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Ausgenommen sind besondere Schutzimpfungen für private oder berufiche Auslandsreisen. Einige Krankenkassen übernehmen jedoch auch diese Reiseimpfungen für ihre Versicherten. 

Schutzimpfungen haben einen mehrfachen Nutzen:

  • Sie schützen den Geimpften vor Infektionskrankheiten, für die es keine oder nur begrenzte Behandlungsmöglichkeiten gibt und die schwer verlaufen können. Beispiele: Masern, Hirnhaut- und Leberentzündungen, Wundstarrkrampf oder Keuchhusten.
  • Sie schützen das ungeborene Kind, da sie Schäden durch Infektionen in der Schwangerschaft verhindern helfen. Beispiel: Röteln.
  • Sie schützen davor, dass sich Infektionen in der Bevölkerung ausbreiten können. Voraussetzung ist, dass genügend Menschen geimpft sind.

Die Einzelheiten zu den von den gesetzlichen Kassen übernommenen Schutzimpfungen legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. Grundlage bildeten die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Die STIKO ist das Expertengremium, das nach dem Infektionsschutzgesetz Empfehlungen für die Durchführung von Schutzimpfungen erarbeitet.

Diese Impfungen bezahlen gesetzliche Krankenkassen immer

Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche

  • Diphtherie
  • Tetanus
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Haemophilus influenzae Typ B
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Hepatitis B
  • Masern, Mumps, Röteln (MMR)
  • Varizellen
  • Pneumokokken-Infektion
  • Meningokokken-Infektion
  • HPV (Humanes Papillom-Virus für junge Frauen)
  • Rotaviren

Auffrischimpfungen für Kinder und Jugendliche

  • 2 x Diphtherie
  • 2 x Tetanus
  • 2 x Pertussis (Keuchhusten)
  • 1 x Poliomyelitis
  • Kinderlähmung

Schwangere

  • Keuchhusten (Pertussis). Krankenkassen zahlen für Impfung der Schwangeren sowie der Personen in der nächsten Umgebung der Schwangeren.

Diese Impfungen bezahlen gesetzliche Krankenkassen bestimmten Bedingungen

  • Cholera: nur im Ausnahmefall (z.B. Reise in ein Land, das die Impfung vorschreibt)
  • Diptherie: im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. Auffrischimpfung alle 10 Jahre.
  • FSME (Zeckenschutz): Nur für Personen, die in Risikogebieten leben, nicht für Urlaubsreisen
  • Gelbfieber: nur im Ausnahmefall (z.B. Dienstreise in ein Land, das die Impfung vorschreibt)
  • Gürtelrose: für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren, sowie Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährung ab 50 Jahren.
  • Haemophilus influenzae Typ B: im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat, bei Vorliegen von Risikofaktoren auch später
  • Hepatitis A (HA): Bei Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung, und für bestimmte Risikogruppen (zum Beispiel häufiger Umgang mit Blutbestandteilen, Mitarbeiter in Fürsorgeeinrichtungen, Asylbewerberheimen, etc)
  • Hepatitis B (HB): im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat sowie für Risikogruppen
  • HPV (Schutz vor Gebärmutterhalskrebs): Mädchen zwischen 12-17 Jahren
  • Influenza (Grippeschutz): Standardimpfung ab 60 Jahre sowie für Risikogruppen
  • Masern: 11. bis 14. Lebensmonat, vor Ende des 2. Lebensjahres sowie für Risikogruppen
  • Meningokokken: Immunisierung im 2. Lebensjahr, sowie für Risikogruppen (insbesondere bei längeren beruflichen/studienbedingten Auslandsaufenthalten)
  • Mumps: 11. bis 14. Lebensmonat, vor Ende des 2. Lebensjahres sowie für Risikogruppen (inbesondere Personen, die häufig von Kindern umgeben sind)
  • Pertussis: im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. Auffrischung im Alter von 5-6 und zwischen 9-17 Jahren. In manchen Fällen auch für Frauen mit Kinderwunsch sowie weiteren Personen, die häufigen Umgang mit Neugeborenen haben.
  • Pneumokokken: Im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. Erneute Impfung für Personen über 60 Jahre sowie bei Risikogruppen (zum Beispiel Immundefekte, chronische Krankheiten).
  • Poliomyeltitis: Im Alter von 2, 3 und 4 sowie zischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. Auffrischimpfung zwischen 9-17 Jahren. Erneuter Anspruch für alle, die keine Grundimpfung erhalten haben sowie bei Vorliegen von Risikofaktoren (insbesondere bei Auslandsaufenthalten oder Umgang mit Menschen aus Polio-Risikogebieten).
  • Röteln: Zwischen 11.-14. Lebensmonat sowie vor Ende des 2. Lebensjahres. Ebenso für Risikogruppen (insbesondere Umgang mit Kleinkindern).
  • Tetanus: Im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. Auffrischung im Alter von 5-6 Jahren sowie 9-17 Jahren. Danach alle 10 Jahre.
  • Tollwut: Nur bei beruflichen/studienbedingten Reisen in Risikogebiete
  • Tuberkulose: derzeit keine Schutzimpfung
  • Typhus: Nur bei beruflichen/studienbedingten Reisen in Risikogebiete
  • Varizellen: Zwischen 11.-14. Lebensmonat sowie vor Ende des 2. Lebensjahres. Standardimpfung für Ungeschützte 9- bis 17-jährige ohne Varizellen-Anamnese. Ebenso für Risikogruppen (zum Beispiel bei häufigem Umfang mit Kleinkindern oder bei schwerer Neurodermitis

Reiseschutzimpfungen und Reisemedizin

Viele Krankenkassen bieten Reiseschutzimpfungen und Reisemedizin als Zusatzleistungen.

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