Bundesfreiwilligendienst (BFD): Eigene Krankenversicherung abschließen

Die Krankenkasse ist für BFD-Teilnehmer kostenlos

Wer sich im Bundesfreiwilligendienst (BFD), im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder im Freiwilliges Ökologischen Jahr (FÖJ) engagiert, wird versicherungspflichtig, muss sich also in einer gesetzlichen Krankenkasse selbst versichern. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsentgeld 538,01 Euro nicht übersteigt. Auch wer vorher privat krankenversichert war, muss einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Die Kosten trägt die Einsatzstelle vollständig.

Mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) soll die Lücke geschlossen werden, die durch den Wegfall des Zivildienstes im Jahr 2011 entstanden ist. Der BFD ergänzt bisherige Angebote, wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Rund 35.000 Teilnehmer sollen jedes Jahr die Möglichkeit erhalten, am Bundesfreiwilligendienst teilzunehmen.

Beim Bundesfreiwilligendienst gibt es entscheidende Unterschiede zum früheren Zivildienst: Erstens ist die Teilnahme am BFD freiwillig, zweitens sind auch Frauen zugelassen und drittens gibt es keine Altersgrenze. Jeder der möchte, kann sich für eine Stelle im Bundesfreiwilligendienst bewerben. Allerdings muss die Schulausbildung abgeschlossen sein.

Wer Bundesfreiwilligendienst (BFD) leistet, wird Krankenkassen-Pflichtmitglied

Die Teilnehmer am BFD sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, dass sie sich als eigenständige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden müssen. Wer bisher über seine Familie mitversichert ist, kann diese Familienversicherung während des Bundesfreiwilligendienstes ruhen lassen. Wer privat versichert war, hat das Recht den gekündigten PKV-Vertrag in Form einer Anwartschaftsversicherung weiterzuführen.

Krankenkassen für den Bundesfreiwilligendienst

Hier Informationen anfordern oder gleich online die Krankenkasse wechseln.

Zum Krankenkassen-Wechselservice

Sobald der BFD abgeschlossen ist, können junge Leute bis zu Ihrem 23. Lebensjahr ihre kostenlose Famlienversicherung wieder aufleben lassen, wenn Sie im Anschluss an den BFD nicht erwerbstätig sind. Bei Studierenden ist die Familienversicherung sogar bis zum Alter von 25 Jahren möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können BFDler auch die private Krankenversicherung nach dem Bundesfreiwilligendienst wieder aufleben lassen.

Die Krankenkasse ist für BFD-Teilnehmer kostenlos. Die Krankenkassenbeiträge werden direkt von der Einsatzstelle gezahlt. Auch Zusatzbeiträge, die von den Krankenkassen erhoben werden, müssen nicht von den Freiwilligen bezahlt werden. Wichtig ist allerdings, dass eine eigenständige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen wird. Mit dem Krankenkassen-Wechselservice ist der Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenasse für BFD-Teilnehmer einfach online möglich.

Ausnahmen gelten für privat versicherte Bundesfreiwillige, die 55 Jahre oder älter sind: Sie können in der Regel einer gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr beitreten. Sie bleiben Mitglied ihrer privaten Krankenversicherung und müssen die Beiträge zum größten Teil selbst übernehmen. Auch wer durch seinen beruflichen Satus versicherungsfrei ist (Soldaten, Richter, Beamte oder Pensionäre) kann privat versichert bleiben.