Ernährungsberatung: Was Krankenkassen zahlen

Vorher mit der Krankenkasse klären, ob Kosten erstattet werden

Eine Ernährungsberatung braucht nicht unbedingt nur, wer krank ist. Auch als präventive Gesundheitsvorsorge sind Ernährungskurse bei vielen Krankenkassen anerkannt und werden bezuschusst. Dabei hat der Versicherte häufig die Wahl: Entweder sucht er sich direkt einen Kurs oder eine persönliche Einzelberatung aus dem Angebot der Krankenkassen heraus. Oder er findet seinen Kurs auf eigene Faust.

Bevor die Veranstaltung gebucht wird, sollte mit der Krankenkasse die Bezuschussung genau abgeklärt werden. Denn auch die freigewählten Angebote müssen deren Qualitätskriterien entsprechen. So schaut beispielsweise die Techniker Krankenkasse (TK) genau darauf, ob das Konzept des Anbieters wissenschaftlich evaluiert und anerkannt ist, betont Inga Lund von der TK in Hamburg. Und bei der BARMER Ersatzkasse muss die Beratung in jedem Fall von zertifizierten Ernährungsfachkräften durchgeführt werden, wie Axel Wunsch von der BARMER in Wuppertal erläutert.

Einige Krankenkassen wie etwa die DAK bezuschussen eine präventive Ernährungsberatung. In der Regel können Versicherte einmal pro Jahr eine Maßnahme pro Themenfeld aus dem Präventivprogramm buchen. Neben Ernährung umfasst dies meist noch Themenfelder wie Bewegung und Entspannung, oder auch Spezialangebote wie Raucherentwöhnung. Da die Regelungen von Kasse zu Kasse aber abweichen können - die Barmerzahlt beispielsweise lediglich 35 Euro für die erste Maßnahme - sollten sich Versicherte vorher genau nach den jeweiligen Vorgaben erkundigen.

Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Beratung besteht bei Krankheiten, die durch die Ernährung verursacht wurden, oder bei denen eine Ernährungsumstellung sinnvoll ist: Diabetes etwa oder Stoffwechselstörungen, Osteoporose, Allergien und Krebs. Diese Beratung müsse allerdings vom Arzt verordnet werden, sagt Karin Niederbuehl vom Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) in Siegburg. In welcher Höhe die Kosten übernommen werden, wird auch in diesem Fall von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt. So kann es beispielsweise eine Rolle spielen, ob die Beratung im Rahmen einer stationären Behandlung oder eines Chroniker-Programms etwa für Diabetiker verordnet wurde.