AOK Baden-Württemberg

Beitrag, Leistungen und Service

Profil der AOK Baden-Württemberg

AOK Baden-Württemberg auf einen Blick

Die AOK Baden-Württemberg ist mit rund 4.624.000 Versicherten die größte regionale Krankenkasse in Baden-Württemberg. Beitreten kann jeder, der in Baden-Württemberg lebt oder arbeitet. Mit 17,20 Prozent liegt der Beitragssatz im durchschnittlichen Bereich. Stärke der AOK Baden-Württemberg ist das dichte Geschäftsstellen-Netz. Egal, wo man in Baden-Württemberg wohnt, das nächste AOK-KundenCenter ist nicht weit.

AOK Baden-Württemberg
Presselstr. 19
70191 Stuttgart

Zahl der Versicherten: 4.624.230 (01.07.2025)
Mitgliedschaft möglich in: Baden-Württemberg

Beitragssatz: 17,20 %
Arbeitnehmeranteil am Beitrag: 8,60 %
Ermäßigter Beitragssatz: 16,60 %
Zusatzbeitrag: 2,60 %

In die AOK Baden-Württemberg online wechseln

AOK Baden-Württemberg: Informieren und online wechseln

Hier können Sie schnell, sicher und bequem der AOK Baden-Württemberg beitreten. Wenn Sie möchten, in einem Schritt: Formular ausfüllen, elektronisch unterschreiben und Begrüßungsschreiben abwarten. Gerne schicken wir Ihnen die Beitrittsunterlagen auch per Mail oder Post.

Kurzporträt der AOK Baden-Württemberg

Die AOK Baden-Württemberg ist ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung aus der Gruppe der Allgemeinen Ortskrankenkassen für Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart. Sie ist mit über 4.624.000 Versicherten die fünftgrößte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands und die größte in Baden-Württemberg.

Service und Beratung

Zahl der Geschäftsstellen: 160
Liste Geschäftsstellen: Die Geschäftsstellen der AOK Baden-Württemberg
Kundentelefon: 0711 76 16 19 23
Hotline medizinische Beratung: 0800 1 265 265
Arbeitgebertelefon: https://www.aok.de/fk/bw/kontakt/ansprechpartner-finden/
Für Anrufe aus dem Ausland: 0049 711 76161923

Website: https://www.aok.de/pk/bw/
Facebook: https://de-de.facebook.com/AOK.BW
Instagram: https://www.instagram.com/gesundnah/?hl=de

E-Mail: service@bw.aok.de
Tel: 0711 76 16 19 23

E-Mail zentrale Beschwerdestelle: https://www.aok.de/pk/kontakt/lob-kritik/
Telefon zentrale Beschwerdestelle: 0711 76 16 19 23

Leistungsspektrum

  • Hotline zu Beiträgen und Leistungen an 7 Tagen pro Woche
  • Ärztehotline an 7 Tagen pro Woche
  • Persönliche Beratung zuhause
  • Pflegeberatungshotline
  • Vermittlung von Facharztterminen
  • Spezialistenempfehlungen
  • Unterstützung bei der Wahl eines Krankenhauses
  • Zentrale Beschwerdestelle
  • Online-Geschäftsstelle
  • Unterstützung bei Behandlungsfehlern
  • Elektronische Patientenquittung
  • Elektronische Gesundheitsakte
  • Service-App
  • Gesundheitskonto
  • Videosprechstunde - Telemedizinische Beratung
  • Auslands-Notrufservice
  • Jährlicher Transparenzbericht
  • Jährlicher Nachhaltigkeitsbericht
  • Antrag auch auf Englisch

Leistungsumfang

Gesundheitskonto

Verfügbarer Betrag: 600,00 € / Jahr

Osteopathie: fünf Sitzungen à 60 Euro Die osteopathische Behandlung muss durch einen zugelassenen Heilmittelerbringer oder Vertragsarzt erfolgen. Für die Osteopathie muss eine vertragsärztliche Veranlassung erfolgen. Reiseschutzmaßnahmen: 300 Euro Alternative Arzneimittel (frei verkäuflich, aber apothekenpflichtig), solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind: 300 Euro. Gesundheitskonto für Schwangere Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen. Die Leistungen können Sie je nach Bedarf auswählen – bis maximal 300 Euro pro Kalenderjahr. Rechnungen und Belege reichen Sie einfach bei Ihrer AOK ein oder beantragen Sie einfach und unkompliziert Erstattungen digital unter „Meine AOK“.

Erläuterungen der AOK Baden-Württemberg

Als Mitglied der AOK profitieren Sie von umfangreichen Leistungen und kompetentem Service rund um die Uhr und vor Ort. Hier finden Sie alle Vorteile und Informationen zu unseren Leistungen.

  • Ihre Gesundheit im Blick: Mit optimaler Vorsorge und individuellen Zusatzangeboten.
  • Optimal versorgt: Starke Leistungen und Programme in Behandlung, Therapie und Pflege.
  • Immer an Ihrer Seite: Über „Meine AOK“, die Geschäftsstellen vor Ort und unser Service-Telefon.

Allgemeine Mehrleistungen

Leistungsspektrum

  • Haushaltshilfe: Leistungen über gesetzlichem Anspruch
  • Häusliche Krankenpflege über gesetzlichem Anspruch
  • Vergünstigte Medikamente
  • Laserbehandlung / Radiofrequenztherapie bei Krampfadern

Erläuterungen zum Leistungsspektrum

Über die gesetzlichen Leistungen hinaus bietet Ihnen Ihre AOK mit verschiedenen Angeboten zusätzliche Gesundheitsleistungen an. Zusätzliche Gesundheits-Check-Ups, besondere Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere oder Osteopathie – nicht alle Gesundheitsleistungen werden im Rahmen des gesetzlichen Leistungskatalogs erstattet. Die AOK bietet Ihnen die Möglichkeit, bestimmte Mehrleistungen zu erhalten – etwa im Gegenzug für eine gesunde Lebensweise oder innerhalb eines bestimmten Budgets. Die Inhalte und Namen der Angebote unterscheiden sich regional, wie zum Beispiel Gesundheitskonto, Gesundheitsbudget oder Gesundheitsvorteil. Die AOK Baden-Württemberg bietet ein attraktives Gesundheitskonto Jede Lebensphase bringt besondere gesundheitliche Bedürfnisse mit sich. Ob Osteopathie, Reiseschutzmaßnahmen, alternative Arzneimittel oder erweiterte Schwangerenvorsorge: Die AOK Baden-Württemberg beteiligt sich an den Kosten. Gesundheitskonto „Allgemein“ Osteopathie: fünf Sitzungen à 60 Euro Die osteopathische Behandlung muss durch einen zugelassenen Heilmittelerbringer oder Vertragsarzt erfolgen. Für die Osteopathie muss eine vertragsärztliche Veranlassung erfolgen. Reiseschutzmaßnahmen: 300 Euro Alternative Arzneimittel (frei verkäuflich, aber apothekenpflichtig), solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind: 300 Euro. Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen. Die Leistungen können Sie je nach Bedarf auswählen – bis maximal 300 Euro pro Kalenderjahr. Rechnungen und Belege reichen Sie einfach bei Ihrer AOK ein oder beantragen Sie einfach und unkompliziert Erstattungen digital unter „Meine AOK“. Gesundheitskonto „Schwangere“ Hebammen-Rufbereitschaft: 300 Euro Pauschale zur Schwangerenvorsorge: 300 Euro Einsetzbar für: Ultraschalluntersuchungen: Die AOK Baden-Württemberg beteiligt sich an den Kosten, sofern diese keine Leistungen nach den Mutterschafts-Richtlinien sind. Ausgeschlossen sind Vorabvereinbarungen wie z. B. Ultraschall-Flats. Ultraschalluntersuchungen aufgrund eines Screenings auf Down-Syndrom sind auch nicht bezuschussungsfähig. Begleitperson Geburtsvorbereitungskurs: Sowohl die Schwangere als auch deren Partner müssen zum Zeitpunkt des Kurses bei der AOK Baden-Württemberg versichert sein. Säuglingspflegekurs Entspannungs- und Bewegungskurse Toxoplasmosetest Antikörperbestimmungen auf Ringelröteln, Streptokokken und Windpocken Die Erstattung aus dem Gesundheitskonto „Schwangere“ ist begrenzt auf insgesamt 300 Euro jährlich. Sie entscheiden, welche Leistungen für Sie und Ihr Kind wichtig sind. Die AOK erstattet Ihnen maximal 600 Euro je Kalenderjahr (300 Euro aus dem Gesundheitskonto „Allgemein“ plus 300 Euro aus dem Gesundheitskonto „Schwangere“).

Leistungsumfang

Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente

Budget für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente: 300,00 € / Jahr

In Deutschland ist die Arzneimittelversorgung gesetzlich geregelt. Fast alle Medikamente sind apothekenpflichtig. Einige von ihnen gibt es nur auf Rezept, andere auch ohne. Hat Ihnen Ihr Arzt ein rezeptpflichtiges Medikament verordnet, zahlen Sie dafür in der Regel zehn Prozent des Abgabepreises – mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro. In der Praxis heißt das zum Beispiel: Für ein Medikament, das 120 Euro kostet, zahlen Sie 10 Euro. Für ein Medikament, das 80 Euro kostet, zahlen Sie 8 Euro. Für ein Medikament, das 20 Euro kostet, zahlen Sie 5 Euro. Auf keinen Fall zahlen Sie mehr, als das Medikament kostet. Das heißt: Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, zahlen Sie nur den Preis des Arzneimittels. Die Zuzahlungen gelten auch für Medikamente aus Versandapotheken. Hinweis: Medikamente, deren Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag liegt, den die gesetzlichen Krankenkassen erstatten, erhalten Sie oftmals ohne Zuzahlung. Bei diesen Arzneimitteln können Sie so bis zu zehn Euro sparen.

Vergünstigte Medikamente und Hilfsmittel

Generika, auch Nachahmerprodukte genannt, sind Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff in der gleichen Dosierung wie im Originalpräparat. Da die Hersteller keine hohen Investitionskosten für die Forschung und Entwicklung der Medikamente haben, sind Generika preisgünstiger als die Originalpräparate. Sie sind aber genauso wirksam, sicher und verträglich wie die Originalarznei.

Brillen und andere Sehhilfen

Brillen und Kontaktlinsen gehören zu den Hilfsmitteln, die den Alltag erleichtern und die Lebensqualität verbessern. Deshalb übernimmt die AOK, unter bestimmten Voraussetzungen, die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen ihrer Versicherten. Dazu benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Das Rezept lösen Sie in einem Optikfachgeschäft ein, das einen Versorgungsvertrag mit der AOK geschlossen hat. Einen passenden Vertragspartner in Ihrer Nähe finden Sie mit unserer AOK-Hilfsmittelsuche. Für Sehhilfen wurden Festbeträge bestimmt, die von der benötigten Sehstärke abhängig sind. Für Brillen versicherter Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr trägt die AOK die Kosten für die Gläser in Höhe des Festbetrags beziehungsweise der vereinbarten Vertragspreise. Bei medizinischer Notwendigkeit und unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen übernehmen wir auch für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die Kosten für Kontaktlinsen und Brillengläser in Höhe des Festbetrages beziehungsweise des vereinbarten Vertragspreises. Für das Brillengestell können wir keine Kosten übernehmen.

Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege und Hospiz- und Palliativmedizin

Bei Krankheit, Schwangerschaft oder nach der Geburt können AOK-Versicherte eine Haushaltshilfe bis zu 30 Wochen beantragen, wenn ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt und keine andere Person helfen kann.

Erläuterungen der AOK Baden-Württemberg

Jede Lebensphase bringt besondere gesundheitliche Bedürfnisse mit sich. Ob Osteopathie, Reiseschutzmaßnahmen, alternative Arzneimittel oder erweiterte Schwangerenvorsorge: Die AOK Baden-Württemberg beteiligt sich an den Kosten.

Gesundheitskonto „Allgemein“

  • Osteopathie: fünf Sitzungen à 60 Euro Die osteopathische Behandlung muss durch einen zugelassenen Heilmittelerbringer oder Vertragsarzt erfolgen. Für die Osteopathie muss eine vertragsärztliche Veranlassung erfolgen.
  • Reiseschutzmaßnahmen: 300 Euro
  • Alternative Arzneimittel (frei verkäuflich, aber apothekenpflichtig), solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind: 300 Euro. Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen.

Die Leistungen können Sie je nach Bedarf auswählen – bis maximal 300 Euro pro Kalenderjahr. Rechnungen und Belege reichen Sie einfach bei Ihrer AOK ein oder beantragen Sie einfach und unkompliziert Erstattungen digital unter „Meine AOK“.

Bitte wenden Sie sich, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen, an Ihr AOK-KundenCenter vor Ort.

Gesundheitskonto „Schwangere“

Hebammen-Rufbereitschaft: 300 Euro

Pauschale zur Schwangerenvorsorge: 300 Euro

Einsetzbar für:

  • Ultraschalluntersuchungen: Die AOK Baden-Württemberg beteiligt sich an den Kosten, sofern diese keine Leistungen nach den Mutterschafts-Richtlinien sind. Ausgeschlossen sind Vorabvereinbarungen wie z. B. Ultraschall-Flats. Ultraschalluntersuchungen aufgrund eines Screenings auf Down-Syndrom sind auch nicht bezuschussungsfähig.
  • Begleitperson Geburtsvorbereitungskurs: Sowohl die Schwangere als auch deren Partner müssen zum Zeitpunkt des Kurses bei der AOK Baden-Württemberg versichert sein.
  • Säuglingspflegekurs
  • Entspannungs- und Bewegungskurse
  • Toxoplasmosetest
  • Antikörperbestimmungen auf Ringelröteln, Streptokokken und Windpocken

Die Erstattung aus dem Gesundheitskonto „Schwangere“ ist begrenzt auf insgesamt 300 Euro jährlich.

Sie entscheiden, welche Leistungen für Sie und Ihr Kind wichtig sind. Die AOK erstattet Ihnen maximal 600 Euro je Kalenderjahr (300 Euro aus dem Gesundheitskonto „Allgemein“ plus 300 Euro aus dem Gesundheitskonto „Schwangere“).

Rechnungen und Belege reichen Sie bei Ihrer AOK ein oder beantragen Sie einfach und unkompliziert Erstattungen digital unter „Meine AOK“.

Als Gesundheitskasse bieten wir Ihnen viele Angebote zur Selbsthilfe und Weiterbildung in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Stressbewältigung. Die Teilnahme an fast allen Kursen ist für AOK-Versicherte kostenfrei.

Nicht nur das: Durch Fitnesstracking holen Sie sich Ihre Belohnung für jede Bewegungseinheit! Jede Aktivität bringt Sie näher zu attraktiven Boni! Weitere Infos zum AOK-Bonusprogramm.

Alternative Heilmethoden

Leistungsspektrum

  • Autogenes Training
  • Homöopathie
  • Osteopathie
  • Kryotherapie
  • Progressive Muskelentspannung
  • Traditionelle Chinesische Medizin
  • Yoga / Meditation
  • Alternative Arzneimittel, Globuli
  • Zuschuss zu Alternativen Heilmethoden nur über Gesundheitskonto
  • Zuschuss zu Alternativen Heilmethoden nur über Bonusprogramm
  • Einige Methoden werden als Gesundheitskurse angeboten
  • Teilnahme am Selektivvertrag Klassische Homöopathie

Erläuterungen zum Leistungsspektrum

Bei der Behandlung von Krankheiten rücken alternative Heilmethoden, Naturheilkunde oder Verfahren der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) seit einigen Jahren in den Fokus. Sie gehören zur Alternativmedizin und können die wissenschaftsorientierte Medizin sinnvoll ergänzen. In den vergangenen Jahren wurden Heilmethoden der Alternativmedizin, beispielsweise Naturheilverfahren, immer beliebter, da sie auf die Aktivierung der körpereigenen Heilungskräfte ausgerichtet sind. Viele Patienten legen hierbei besonderen Wert darauf, dass die alternativen Heilmethoden einen Zusatznutzen zur wissenschaftsorientierten Medizin bieten. Die Alternativmedizin nutzt zur Vorbeugung oder zur Unterstützung des Heilungsprozesses altbewährte natürliche Mittel und Methoden wie zum Beispiel: Heilpflanzen bestimmte Nahrungsmittel Mineralien und Salze Wärme und Kälte Licht und UV-Strahlung Bewegung manuelle Therapien Akupunktur Heildiäten und Fastenkuren Entspannungstechniken, Atemtherapie Vertrag zur Besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V

Maximaler Zuschuss zu Alternativen Heilmethoden

Maximaler Zuschuss für Alternative Heilmethoden pro: 300,00 € / Jahr

Die AOK Baden-Württemberg bietet ihren Versicherten das AOK-Gesundheitskonto an. Durch die erweiterten Leistungen des AOK-Gesundheitskontos können Versicherte jährlich einen Zuschuss für frei verkäufliche alternative Arzneimittel erhalten. Gesundheitskonto „Allgemein“ Osteopathie: fünf Sitzungen à 60 Euro Die osteopathische Behandlung muss durch einen zugelassenen Heilmittelerbringer oder Vertragsarzt erfolgen. Für die Osteopathie muss eine vertragsärztliche Veranlassung erfolgen. Reiseschutzmaßnahmen: 300 Euro Alternative Arzneimittel (frei verkäuflich, aber apothekenpflichtig), solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind: 300 Euro. Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen. Die Leistungen können Sie je nach Bedarf auswählen – bis maximal 300 Euro pro Kalenderjahr. Rechnungen und Belege reichen Sie einfach bei Ihrer AOK ein oder beantragen Sie einfach und unkompliziert Erstattungen digital unter „Meine AOK“. Gesundheitskonto „Schwangere“ Hebammen-Rufbereitschaft: 300 Euro Pauschale zur Schwangerenvorsorge: 300 Euro Einsetzbar für: Ultraschalluntersuchungen: Die AOK Baden-Württemberg beteiligt sich an den Kosten, sofern diese keine Leistungen nach den Mutterschafts-Richtlinien sind. Ausgeschlossen sind Vorabvereinbarungen wie z. B. Ultraschall-Flats. Ultraschalluntersuchungen aufgrund eines Screenings auf Down-Syndrom sind auch nicht bezuschussungsfähig. Begleitperson Geburtsvorbereitungskurs: Sowohl die Schwangere als auch deren Partner müssen zum Zeitpunkt des Kurses bei der AOK Baden-Württemberg versichert sein. Säuglingspflegekurs Entspannungs- und Bewegungskurse Toxoplasmosetest Antikörperbestimmungen auf Ringelröteln, Streptokokken und Windpocken Die Erstattung aus dem Gesundheitskonto „Schwangere“ ist begrenzt auf insgesamt 300 Euro jährlich. Sie entscheiden, welche Leistungen für Sie und Ihr Kind wichtig sind. Die AOK erstattet Ihnen maximal 600 Euro je Kalenderjahr (300 Euro aus dem Gesundheitskonto „Allgemein“ plus 300 Euro aus dem Gesundheitskonto „Schwangere“). Rechnungen und Belege reichen Sie bei Ihrer AOK ein oder beantragen Sie einfach und unkompliziert Erstattungen digital unter „Meine AOK“.

Alternative Heilmethoden: Finanzierung über Gesundheitskonto

Maximale Höhe des Zuschusses: 300,00 € / Jahr

Die Leistungen können Sie je nach Bedarf auswählen – bis maximal 300 Euro pro Kalenderjahr. Rechnungen und Belege reichen Sie einfach bei Ihrer AOK ein oder beantragen Sie einfach und unkompliziert Erstattungen digital unter „Meine AOK“. Bitte wenden Sie sich, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen, an Ihr AOK-KundenCenter vor Ort.

Alternative Heilmethoden: Finanzierung über Bonusprogramm

Höhe des Zuschusses: 300,00 € / Jahr

Die Leistungen können Sie je nach Bedarf auswählen – bis maximal 300 Euro pro Kalenderjahr. Rechnungen und Belege reichen Sie einfach bei Ihrer AOK ein oder beantragen Sie einfach und unkompliziert Erstattungen digital unter „Meine AOK“. Bitte wenden Sie sich, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen, an Ihr AOK-KundenCenter vor Ort.

Leistungsumfang

Osteopathie

Maximaler Zuschuss: 300,00 € / Jahr

Osteopathie: fünf Sitzungen à 60 Euro Die osteopathische Behandlung muss durch einen zugelassenen Heilmittelerbringer oder Vertragsarzt erfolgen. Für die Osteopathie muss eine vertragsärztliche Veranlassung erfolgen.

Chiropraktik

Hausarzt, der zugleich über eine chiropraktische Zusatzausbildung verfügt, kann die Krankenkasse diese Kosten übernehmen.

Alternative Heilmittel

Budget für alternative Heilmittel: 300,00 € / Jahr

Alternative Arzneimittel (frei verkäuflich, aber apothekenpflichtig), solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind: 300 Euro. Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen. Vertrag zur Besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V Die Leistungen können Sie je nach Bedarf auswählen – bis maximal 300 Euro pro Kalenderjahr. Rechnungen und Belege reichen Sie einfach bei Ihrer AOK ein oder beantragen Sie einfach und unkompliziert Erstattungen digital unter „Meine AOK“.

Erläuterungen der AOK Baden-Württemberg

Viele Ärzte sehen in der Anwendung von alternativen Behandlungsmethoden keinen Widerspruch zur wissenschaftlich orientierten Medizin, da sie sich im Sinne einer ganzheitlichen Therapie durchaus ergänzen können. So besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in einigen Fällen die Möglichkeit der Kostenübernahme für alternative Heilmethoden durch die AOK.

Die AOK Baden-Württemberg bietet ihren Versicherten das AOK-Gesundheitskonto an. Durch die erweiterten Leistungen des AOK-Gesundheitskontos können Versicherte jährlich einen Zuschuss für frei verkäufliche alternative Arzneimittel erhalten.

Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen.

Die Leistungen können Sie je nach Bedarf auswählen – bis maximal 300 Euro pro Kalenderjahr. Rechnungen und Belege reichen Sie einfach bei Ihrer AOK ein oder beantragen Sie einfach und unkompliziert Erstattungen digital unter „Meine AOK“.

Schwangerschaft, Geburt und Kinder: Mehrleistungen

Leistungsspektrum

  • Jugendvorsorge J2
  • Toxoplasmose-Screening
  • B-Streptokokken-Test
  • Rooming-in bei Kindern
  • Künstliche Befruchtung über gesetzlichem Anspruch
  • Hebammenrufbereitschaft
  • Geburt im Geburtshaus
  • Geburtsvorbereitungskurse für Väter
  • Zahnvorsorge in der Schwangerschaft
  • Amblyopie-Screening
  • PEKiP: Programm zur frühkindlichen Entwicklungsförderung
  • Babymassage
  • DELFI: Programm zur frühkindlichen Entwicklungsförderung
  • Nackenfaltenmessung
  • Osteopathie für Babys und Kleinkinder
  • Online-Geburtsvorbereitungskurs

Erläuterungen zum Leistungsspektrum

Für werdende Mütter bietet das AOK-Gesundheitskonto „Schwangere“´eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von bis zu 300 Euro. Dabei werden Kosten für Leistungen wie Ultraschalluntersuchungen, Toxoplasmosetest und diverse. Antikörperbestimmungen sowie Kurse übernommen, um Ihre Gesundheit sowie die Ihres Babys zu fördern. AOK-Familienglück – Das exklusive Angebot der AOK Baden-Württemberg für Schwangere Vorteile des AOK-Familienglücks Die Beratung ist individuell auf Ihre Bedürfnisse und Fragen abgestimmt und wird durch einen qualifizierten Familien-Experten der AOK Baden-Württemberg durchgeführt. Unsere Familien-Experten nehmen sich in einem persönlichen oder telefonischen Beratungstermin ausreichend Zeit für Sie. Bei Wunsch kann auch Ihr Partner an der Beratung teilnehmen. Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes stehen im Mittelpunkt unserer Beratung – sowohl vor als auch nach der Entbindung ist die AOK Baden-Württemberg mit ihren besonderen Leistungen und Services für Sie und Ihren Nachwuchs da.

Leistungsumfang

Künstliche Befruchtung

Maximaler Betrag der Kostenübernahme: 1.500,00 €
Kostenübernahme in Prozent der Gesamtkosten: 75,00 %

Kommt der Arzt zu dem Schluss, dass eine künstliche Befruchtung erforderlich ist, die Erfolgschancen ausreichend sind und weder für die werdende Mutter noch für das Kind besondere gesundheitliche Risiken durch die Schwangerschaft zu erwarten sind, übernimmt die AOK Baden-Württemberg bei verheirateten Paaren für die ersten drei Versuche drei Viertel der Kosten – das sind 25 Prozent mehr als gesetzlich vorgesehen. Voraussetzungen dafür sind: Die Frau ist älter als 25 Jahre und der Mann zwischen 25 und 50 Jahre alt und beide sind bei der AOK Baden-Württemberg versichert. Außerdem müssen die Samen- und Eizellen der Ehepartner verwendet werden. Für gleichgeschlechtliche weibliche Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) gilt analog die Kostenbeteiligung in Höhe von 75 Prozent für die ersten drei Versuche – sofern beide Frauen unter krankheitsbedingter Kinderlosigkeit leiden. Privatleistungen sind von der Kostenbeteiligung ausgenommen. An der Insemination nach hormoneller Stimulation, der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) beteiligt sich die AOK bis zu dreimal, an der Insemination im Spontanzyklus ohne Hormonbehandlung bis zu achtmal. Das gilt auch für Medikamente, die in diesem Zusammenhang verordnet werden.

Hebammenrufbereitschaft

Maximaler Zuschuss: 300,00 €

Baby-Bonus

Baby-Bonus: 300,00 €

Erläuterungen der AOK Baden-Württemberg

Während der Schwangerschaft führen Arzt oder Hebamme in regelmäßigen Abständen Kontrolluntersuchungen durch. Außerdem bekommen Schwangere einen Mutterpass. Die AOK übernimmt die Kosten für alle in der Schwangerschaft notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests.

Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) gehört nicht zu den Routineuntersuchungen in der Schwangerschaft. Die AOK übernimmt jedoch die Kosten, wenn medizinische Hinweise auf beispielsweise eine Trisomie vorliegen oder wenn die Schwangere gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt entscheidet, dass der Test in ihrer persönlichen Situation sinnvoll ist.

Die AOK übernimmt die Kosten für alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und Tests, die in den Richtlinien vorgesehen sind. Auch die zahnmedizinische Beratung und die Behandlung von Karies oder Zahnfleischerkrankungen gehören als Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft zum Leistungsangebot der AOK.

Vorsorge beim Arzt

Leistungsspektrum

  • Magen- und Darmkrebsvorsorge
  • Grippeimpfung für alle Versicherten
  • Check-up für Versicherte unter 35
  • Haut-Check online

Erläuterungen zum Leistungsspektrum

Zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr übernimmt die AOK einmalig die Kosten für einen Gesundheits-Check-up, ab dem 35. Lebensjahr wird er alle drei Jahre finanziert. Durch die regelmäßigen Kontrollen durch den Hausarzt oder die Hausärztin lassen sich Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen, aber auch Störungen des Stoffwechsels wie Diabetes oder andere Krankheiten frühzeitig erkennen. Im nächsten Schritt des Gesundheits-Check-ups untersucht der Hausarzt oder die Hausärztin gründlich Ihren Körper. Dazu gehört eine Überprüfung von Herz, Lunge, Bauch, Bewegungsapparat, Nervensystem und Sinnesorganen, um abweichende oder krankhafte Befunde feststellen zu können. Blutprobe mit vollständigem Lipidprofil aus Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin sowie Triglyceriden. Anhand der Blutzuckerwerte erkennt der Hausarzt oder die Hausärztin, ob etwa eine Zuckerkrankheit (Diabetes) besteht. Eine Überprüfung des Impfstatus zählt ebenfalls zum Check-up. Blutdruckmessung: Zusammen mit dem Cholesterinwert kann der Blutdruck auf Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Gefäßverkalkung (Arteriosklerose) oder für einen Herzinfarkt hinweisen. Untersuchung des Urins: Anhaltspunkte für Nieren- und Blasenerkrankungen, aber auch eine Zuckerkrankheit lassen sich nach einer Urinprobe auf dem Teststreifen ablesen. https://www.aok.de/pk/leistungen/online-programme/bluthochdruck-coach/ https://www.aok.de/pk/leistungen/online-programme/diabetes-coach/ Im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung haben Versicherte nach Vollendung des 35. Lebensjahres einmalig Anspruch auf ein Screening auf eine Infektion mit Hepatitis B und Hepatitis C. Mittels einer Blutprobe lassen sich unentdeckte und anfangs häufig symptomlos verlaufende Infektionen mit dem Hepatitis-B-Virus oder Hepatitis-C-Virus frühzeitig erkennen. Die akuten Infektionen heilen teilweise wieder spontan, können aber auch chronisch werden und in der Folge zu schweren Leberschäden führen. Das lässt sich verhindern, wenn die Infektionen rechtzeitig entdeckt und behandelt werden. Zum Schutz vor Hepatitis B gibt es auch eine Impfung, die Säuglinge heutzutage bereits im Rahmen ihrer Grundimmunisierung erhalten. Für Hepatitis C gibt es hingegen keine wirksame Schutzimpfung. Erweitertes Hautkrebsscreening: Bei der AOK Baden-Württemberg haben die Versicherten bereits ab dem Alter von 20 Jahren Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening. Diese Untersuchung kann alle zwei Jahre durch einen Hautarzt durchgeführt werden. Wenn ein Hausarzt an dem AOK-HausarztProgramm teilnimmt, die Qualifikation für diese Leistung hat und auch der Versicherte in das AOK-HausarztProgramm eingeschrieben ist, übernimmt die AOK Baden-Württemberg auch hier die Kosten.

Leistungsumfang

Sportmedizinische Untersuchungen

Hobbysportler und Untrainierte, die wieder mit Sport beginnen möchten, sollten sich regelmäßig sportärztlich untersuchen lassen. Aber auch Sportler, die ihr Training intensivieren wollen, profitieren von einer sportmedizinischen Untersuchung. Die sportmedizinische Untersuchung ist kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb kann die AOK Baden-Württemberg die bei einer solchen Untersuchung anfallenden Kosten leider nicht übernehmen. Stattdessen möchte die AOK Baden-Württemberg Sie auf den Gesundheits-Check für Erwachsene aufmerksam machen. Der Gesundheits-Check ist für Versicherte der AOK Baden-Württemberg ab 18 Jahren in regelmäßigen Abständen kostenfrei.

Hautkrebsvorsorge über gesetzlichem Anspruch

Die AOK Baden-Württemberg übernimmt bereits ab einem Alter von 20 Jahren alle zwei Jahre die Kosten für den Check. Bei dem Screening untersucht der Arzt Ihre Haut von Kopf bis Fuß, auch die Kopfhaut, das Gesicht und die Nägel. Bei auffälligen Malen entnimmt der Hautarzt zur weiteren Abklärung eine Gewebeprobe. Bis zu 225 Euro sichern: Die AOK Baden-Württemberg belohnt die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen mit einer Geldprämie. So fördern Sie nicht nur Ihre Gesundheit, sondern verdienen dabei bares Geld. Ob professionelle Zahnreinigung, Gesundheits-Checks oder der Besuch im Fitness-Studio: Machen Sie mit bei unserem AOK-Bonusprogramm.

Magen- und Darmkrebsvorsorge

Frauen und Männer ab 50 Jahren haben zur Darmkrebsfrüherkennung Anspruch auf eine Darmspiegelung. In einigen Regionen bietet die AOK ihren Versicherten die Vorsorge schon ab 45 und 40 Jahren an. Im Rahmen eines organisierten Screening-Programms erhalten AOK-Versicherte in regelmäßigen Abständen eine Einladung zu den Untersuchungen. Diese Darmkrebsvorsorge zahlt die AOK Frauen und Männer können ab 50 Jahren zweimal eine Darmspiegelung (Koloskopie) im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen. Alternativ zur Darmspiegelung können Personen ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest machen. Die Früherkennungsuntersuchungen richten sich an Männer und Frauen, die keine Anzeichen und kein besonderes Risiko für Darmkrebs haben. Sollten Sie zum Beispiel an chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen leiden, werden Ihnen häufigere Untersuchungen empfohlen. Wie fördert die AOK Baden-Württemberg die Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung? Die AOK Baden-Württemberg belohnt die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen mit einer Geldprämie. So fördern Sie nicht nur Ihre Gesundheit, sondern verdienen dabei bares Geld. Ob professionelle Zahnreinigung, Gesundheits-Checks oder der Besuch im Fitness-Studio: Machen Sie bei unserem AOK-Bonusprogramm mit und sichern Sie sich jährlich bis zu 225 Euro.

Früherkennung von Schlaganfallrisiken

Der Gesundheits-Check-up, auch Gesundheitscheck genannt, ist ein Vorsorgeangebot speziell für Erwachsene. Ziel der Untersuchung ist es, den allgemeinen Gesundheitszustand zu erfassen und zu überprüfen, ob Risiken oder Anzeichen für häufig auftretende Erkrankungen vorliegen. Dazu zählen insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Nierenerkrankungen oder Diabetes mellitus Typ 2. Um das zu beurteilen, führt der Arzt oder die Ärztin verschiedene körperliche Untersuchungen durch. Zusätzlich werden im Labor eine Blutprobe und der Urin untersucht. Die Kosten für den Check-up übernimmt die AOK. Anspruch auf den Gesundheitscheck haben alle gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren. Abhängig vom Alter kann die Untersuchung in der Regel wie folgt wahrgenommen werden: Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren: einmalig Versicherte ab 35 Jahren: alle drei Jahre

Erläuterungen der AOK Baden-Württemberg

Vorsorgeleistungen

Gesundheitsvorsorge

Vorsorgeuntersuchungen

Gesundheitliche Vorsorge hilft dabei, Krankheiten frühzeitig zu erkennen. So lässt sich durch regelmäßige Check-ups beispielsweise eine Herz-Kreislauf-Erkrankung oder Diabetes schon früh entdecken. Das leistet die AOK für Ihre Gesundheitsvorsorge.

Impfungen

Schutzimpfungen

Impfungen gehören zu den wirksamsten Präventionsmaßnahmen, um sich und andere vor ansteckenden Krankheiten zu schützen. Diese Leistungen bietet die AOK im Bereich der Impfungen an.

Krebs Früherkennung

Krebsvorsorge und Früherkennung

Ob Darm-, Haut- oder Brustkrebs: Viele Krebsarten lassen sich heute frühzeitig erkennen und dadurch besser behandeln. Alles zu den Leistungen der AOK im Bereich der Krebsvorsorge und Früherkennung erfahren Sie hier.

Zahngesundheit

Zahnvorsorge

Wer sich regelmäßig und sorgfältig um seine Zähne kümmert, kann Zahnbeschwerden vorbeugen. Die Zahnvorsorge beim Zahnarzt oder bei der Zahnärztin gehört mit dazu. Diese Leistungen rund um gesunde Zähne bietet die AOK.

Leistungen für Schwangerschaft & Geburt

Vorsorge in der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft sollten Frauen in regelmäßigen Abständen Kontrolluntersuchungen durchführen lassen. Ein Überblick zu den Vorsorgeleistungen der AOK in der Schwangerschaft.

Leistungen für Kinder & Familien

Vorsorge für Babys und Kinder

Von Beginn an gut versorgt: Die U-Untersuchungen und J-Untersuchungen gehören zu den wichtigsten ärztlichen Kontrollen für Kinder. Für diese Früherkennungsuntersuchungen übernimmt die AOK die Kosten.

Vorteile bei der Zahnbehandlung

Leistungsspektrum

  • Zahnmedizinische Beratung
  • Zuschuss zur prof. Zahnreinigung über Bonusprogramm

Erläuterungen zum Leistungsspektrum

Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung über Bonusprogramm

Leistungsumfang

Professionelle Zahnreinigung

Maximaler Zuschuss: 15,00 € / Jahr

Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung über Bonusprogramm

Erläuterungen der AOK Baden-Württemberg

Mit einer Zahnzusatzversicherung unseres Kooperationspartners Allianz können viele zahnärztliche Behandlungen günstiger sein.

Apps zur Gesundheitsförderung oder Therapiebegleitung

Leistungsspektrum

  • Zuschuss für Apple-Watch oder Fitness-Tracker
  • Telemedizinische App oder Online-Sprechstunde
  • Fitness-Apps
  • Abnehmen und Ernährung
  • Entspannung und Stressabbau
  • Rückenschule
  • Herz-Kreislauf
  • Schlaganfall-Vorbeugung
  • Herz- und Kreislauf (therapiebegleitend)
  • App für Schwangere
  • Lauf-App
  • Bonusprogramm App

Erläuterungen zum Leistungsspektrum

Die AOK macht Ihr Smartphone zum mobilen Begleiter in Sachen Gesundheit! Unsere Apps bieten Ihnen wertvolle Informationen, praktische Tipps sowie nützliche Tools rund um Ihre Gesundheit. Kostenlos erhältlich und einfach zu installieren Wertvolle Informationen und praktische Tipps für Ihre Gesundheit Optimiert für Geräte mit den Betriebssystemen Android und iOS

Erläuterungen der AOK Baden-Württemberg

NAVIDA-App

Die „AOK NAVIDA“-App macht es Ihnen leicht, jederzeit etwas für Ihre Gesundheit zu tun. Mit zahlreichen Funktionen unterstützt Sie die persönliche Gesundheitsassistentin dabei, gesund zu werden und zu bleiben - zuverlässig, einfach und sicher.

Online-Coach Diabetes
Der Online-Coach Diabetes unterstützt Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 dabei, einen positiven Umgang mit der Erkrankung zu finden. Er soll dabei helfen, die Krankheit besser zu verstehen und die notwendigen Umstellungen des Lebensstils anzugehen. https://www.aok.de/pk/leistungen/online-programme/diabetes-coach/


Online-Coach Bluthochdruck

Erkrankte können jedoch selbst viel dagegen tun. Mit dem Online-Coach Bluthochdruck bietet die AOK ein umfangreiches Online-Programm an, das Ihnen dabei hilft, Ihren Blutdruck wieder in den Griff zu bekommen. https://www.aok.de/pk/leistungen/online-programme/bluthochdruck-coach/

Familiencoach Krebs

Angehörige von Krebspatienten sind in ihrem Alltag verschiedenen Belastungen ausgesetzt. Mit dem Familiencoach Krebs bietet die AOK ein umfassendes Online-Programm an, das dabei hilft, sich selbst vor emotionaler, körperlicher oder sozialer Überlastung zu schützen.

Familiencoach Depression
Menschen, die sich um einen depressiven Angehörigen kümmern, vernachlässigen oft die eigene Gesundheit. E-Health-Angebote wie der Familiencoach Depression bieten hier eine wertvolle Unterstützung, weiß Expertin Prof. Elisabeth Schramm von der Uniklinik Freiburg.

Long-COVID-Coach

Was wir über Long- und Post-COVID wissen und was das für Betroffene bedeutet: Auf unseren Coach-Seiten finden Sie einen Überblick über die Erkrankung, Therapiemöglichkeiten und Übungen zur Linderung von Beschwerden.

Familiencoach Pflege

Einen Angehörigen zu pflegen kann sehr anstrengend sein – auch für die Seele. Das Online-Selbsthilfe-Programm möchte Ihnen daher dabei helfen, die  Gesundheit Ihrer Psyche zu stärken und sich vor Überlastung zu schützen

ADHS-Elterntrainer

ADHS-Symptome wie Hyperaktivität, Trotz oder Impulsivität fordern Erwachsene im Umgang mit betroffenen Kindern täglich heraus. Mit dem ADHS-Elterntrainer bietet die AOK praktische Hilfe in konkreten Alltagssituationen.

Familiencoach Kinderangst

Ängste bei Kindern kommen häufig vor und können in verschiedenen Situationen auftreten. Einige Kinder entwickeln jedoch übermäßige Ängste, aus denen eine Angststörung entstehen kann. Eltern können ihr Kind stärken und ihm helfen, mit Ängsten umzugehen. Der Familiencoach Kinderängste unterstützt Sie dabei.

AOK-liveonline: Coachings rund um Gesundheit, Ausbildung und Studium

AOK-liveonline steht für innovatives Online-Coaching zu Gesundheitsthemen wie Stress und Entspannung, Ernährung oder Abnehmen. Die webbasierten Vorträge speziell für Schüler, Auszubildende und Studierende informieren zudem zu Themen wie Bewerbung, Prüfung und Prüfungsstress oder Auslandsaufenthalten.

Onlineprogramme und Kurse der AOK

Neben verschiedenen Präsenzkursen bietet die AOK ihren Versicherten auch zahlreiche Onlinekurse an.

Moodgym (therapiebegleitend bei Depression)

Antriebslos, niedergeschlagen, freudlos? Das können Symptome einer Depression sein. moodgym bietet Ihnen eine interaktive Hilfe zur Selbsthilfe! Fitness für das Gemüt: Mit dem Online-Selbsthilfeprogramm lernen Sie, Depressionen vorzubeugen.

Stress im Griff

Das Onlineprogramm ist Ihr Weg zu mehr Gelassenheit – im Privatleben und bei der Arbeit

Gesund im Homeoffice

Für alle, die von zu Hause aus arbeiten – Beschäftigte und Führungskräfte erhalten wertvolle Gesundheitstipps.

Gesund führen

Das Programm für Vorgesetzte. Lernen Sie in sechs Schritten, wie Sie Ihre Mitarbeiter gesund führen.

Achtsamkeitskurse der AOK

Lernen Sie Achtsamkeit und Meditation – in den Achtsamkeitskursen der AOK. Entdecken Sie das vielfältige Kursangebot Ihrer AOK zu Achtsamkeit, Meditation und Mindfulness.

AOK-Programm „Lebe Balance“

Das Kursangebot „Lebe Balance“ der AOK bringt Ruhe und Ausgeglichenheit in Ihr Leben. So lernen Sie, gelassen durch Alltag und Beruf zu gehen.

Entspannungskurse der AOK

Entspannung finden – mit den Kursen der AOK. Besuchen Sie Entspannungskurse in Ihrer Nähe. Lernen Sie Techniken kennen, mit denen Sie Ihren Alltag immer und überall bewusst entschleunigen können.

Bonusprogramme

Leistungsspektrum

  • Bonus als Geldbetrag
  • Bonusprogramm-Teilnahme für Familienversicherte
  • Bonusprogramm für Kinder und Jugendliche
  • Bonusprogramm-App
  • Bonus ins nächste Jahr übertragbar
  • Besonderes Bonusangebot für Familien
  • Finanzierung von Zusatzversicherungen über Bonusprogramm

Erläuterungen zum Leistungsspektrum

Aktiv werden und Prämie kassieren: Fördern Sie Ihre Gesundheit durch Vorsorgemaßnahmen und Sport und sichern Sie sich dafür Geldprämien. Hinweis: Nicht alle unsere Produkte sind kombinierbar. Damit Sie die beste Lösung für Ihre individuelle Bedürfnisse erhalten, beraten wir Sie gerne persönlich.

Leistungsumfang

Bonusprogramm Erwachsene

Maximaler Bonus: 225,00 €
Anzahl Maßnahmen für maximalen Bonus: 17
Geldbonus für eine Einzelmaßnahme der Vorsorge oder Früherkennung: 15,00 €

Aktiv werden und Prämie kassieren: Fördern Sie Ihre Gesundheit durch Vorsorgemaßnahmen und Sport und sichern Sie sich dafür Geldprämien. Hinweis: Nicht alle unsere Produkte sind kombinierbar. Damit Sie die beste Lösung für Ihre individuelle Bedürfnisse erhalten, beraten wir Sie gerne persönlich.

Bonusprogramm für Kinder und Jugendliche

Maximale Höhe des Bonus: 130,00 €
Anzahl notwendiger Maßnahmen für maximalen Bonus: 13

Wecken Sie mit dem AOK-Bonusprogramm bei Ihren Kindern und der ganzen Familie die Leidenschaft für Bewegung und Gesundheitsvorsorge. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder sportliche Aktivitäten zahlen auf ein Punktekonto ein. Die AOK möchte eine gesundheitsbewusste Lebensweise bei Familien und vor allem bei den Kindern stärken. Um einen attraktiven Anreiz dafür zu setzen, bietet die AOK ihren Mitgliedern entsprechende Bonusprogramme an. Je nach Region richten sich die Angebote der AOK vor Ort speziell an Kinder oder sogar an die gesamte Familie. Im Rahmen der Bonusprogramme sammeln die Versicherten in der Regel Punkte für Vorsorgeleistungen, zum Beispiel das Impfen oder die Zahnvorsorge. Auch für sportliche Aktivitäten wie AOK-Gesundheitskurse erhalten Kinder, Eltern und weitere Familienangehörige in einigen Regionen einen Bonus. Als Bonus erhalten die Programmteilnehmer ab einer bestimmten Anzahl an gesammelten Punkten entweder eine Sachprämie oder einen Geldbetrag ausgezahlt. Auch das ist bei der AOK je nach Region unterschiedlich geregelt.

Erläuterungen der AOK Baden-Württemberg

Etwas Gutes für die Gesundheit tun und dafür von der Krankenkasse belohnt werden: Bei den AOK-Bonusprogrammen sammeln Sie Punkte für einen gesunden Lebensstil. Gehen Sie regelmäßig zur Vorsorge, treiben Sie Sport oder frischen Sie eine Impfung auf, dann zahlt sich das aus. Denn für jede Maßnahme erhalten Sie Punkte und diese rechnet Ihre AOK in Bares um. Die Punkte sammeln Sie in einem Bonusheft, einem Bonuscoupon oder – wenn Ihre AOK das anbietet – mit der „Meine AOK“-App. Am Ende des Jahres reichen Sie Ihre gesammelten Punkte ein und können dafür eine Geldprämie oder je nach AOK einen Zuschuss für Gesundheitsleistungen erhalten. Die Teilnahme am Bonusprogramm können Sie jederzeit beginnen oder beenden.

Gesundheitskurse

Leistungsspektrum

  • Zuschuss zu Vorsorgekuren
  • Kostenerstattung für Kurse von Fremdanbietern
  • Eigene Gesundheitskurse
  • Eigene Reiseangebote
  • Gesundheits-Apps für Smartphones
  • Online-Gesundheitskurse
  • Zuschuss zu Fitness-Studio

Leistungsumfang

Gesundheitskurse

Fremdkurse: Maximale Höhe der Erstattung: 160,00 € / Jahr

Sie möchten Ihre Gesundheit fördern? Über die Kursdatenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) können Sie gezielt qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse in Ihrer Nähe finden und unter professioneller Anleitung mehr über Gesundheitsthemen lernen. Die AOK Baden-Württemberg übernimmt die Kosten für maximal zwei Kurse pro Jahr.

Fitnessstudio

Höhe des Zuschusses: 160,00 €
Art der Kooperation: AOK eigene Studios und Trainer

Erläuterungen der AOK Baden-Württemberg

Ob Fitness, Entspannung oder gesunde Ernährung: Wir unterstützen Sie mit zahlreichen Kursangeboten und exklusiven Onlineprogrammen bei einem gesunden Lebensstil.

Reisemedizinische Angebote

Leistungsspektrum

  • Reiseschutzimpfung: Kostenübernahme Arzt (100 %)
  • Reiseschutzimpfungen: Kostenübernahme Impfstoff (100 %)
  • Auslandsnotfall-Service
  • FSME (Reiseimpfung)
  • Hepatitis A (Reiseimpfung)
  • Hepatitis B (Reiseimpfung)
  • Poliomyelitis (Reiseimpfung)
  • Cholera (Reiseimpfung)
  • Gelbfieber (Reiseimpfung)
  • Japanische Enzephalitis (Reiseimpfung)
  • Meningokokken (Reiseimpfung)
  • Pneumokokken (Reiseimpfung oder gefährdete Personengruppen)
  • Typhus (Reiseimpfung)
  • Malariaprophylaxe (bei Reise in Risikogebiete)
  • Telemedizinische Beratung - auch aus dem Ausland

Erläuterungen zum Leistungsspektrum

AOK-Clarimedis: medizinische Informationen am Telefon An 365 Tagen im Jahr stehen AOK-Versicherten Fachärztinnen und Fachärzte sowie medizinische Expertinnen und Experten aus den verschiedensten Fachrichtungen bei Clarimedis, dem medizinischen Info-Telefon der AOK, zur Verfügung. Sie helfen Ihnen, Diagnosen, Beipackzettel, Laborwerte und anderen Gesundheitsthemen wie Vorsorge, Impfungen, Kinderkrankheiten, Schwangerschaft und Reisemedizin besser zu verstehen. Sie suchen Adressen von Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und medizinischen Behandlern? Auch hier hilft AOK-Clarimedis unkompliziert weiter. Erfahren Sie, wie das Info-Telefon funktioniert.

Leistungsumfang

Kostenübernahme Reiseschutzimpfungen

Anteil der Kostenübernahme für die ärztliche Behandlung: 100 %
Anteil der Kostenübernahme für den Impfstoff: 100 %

Wenn Sie einen Urlaub im Ausland planen, sollten Sie frühzeitig vor Reiseantritt Ihren Impfschutz ärztlich prüfen lassen. Vor allem für Fernreisen sind besondere Reiseschutzimpfungen sinnvoll, teilweise sogar vom Einreiseland vorgeschrieben. Informieren Sie sich rechtzeitig, für welches Land welche Impfungen empfohlen werden und wie lange Sie benötigen, um einen Grundschutz zu erlangen. Die AOK Baden-Württemberg übernimmt im Rahmen des AOK-Gesundheitskontos die Kosten für bestimmte Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines durch einen privaten Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert und von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfohlen sind bis zu 300 Euro je Kalenderjahr. Bitte wenden Sie sich, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen, an Ihr AOK-KundenCenter vor Ort. Außerdem übernimmt die AOK Baden-Württemberg für die über die Indikationsimpfungen hinausgehenden Kombinationsimpfungen die Kosten des Kombinationsimpfstoffes für Hepatitis A und B.

Erläuterungen der AOK Baden-Württemberg

AOK-Clarimedis ist ein exklusiver Service nur für AOK-Versicherte und bietet Ihnen klare, verständliche Erläuterungen bei medizinischen Anliegen:

  • medizinische Beratung durch ein Team aus Fachärztinnen und Fachärzten sowie medizinischen Experten wie Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegepersonal, Hebammen, Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater
  • einfach die Versicherungsnummer bereit halten und anrufen
  • keine anfallenden Beratungsgebühren, die AOK trägt die Kosten
  • für AOK-Versicherte sind die medizinischen Expertinnen und Experten an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar
  • kostenfreie Rufnummer

Wählen Sie jetzt 0800 1 265 265 (deutschlandweit) und lassen Sie sich kostenfrei vom Fachärzteteam und den medizinischen Expertinnen und Experten beraten!

Rufnummer aus dem Ausland: +49 30 856 142 93 (Die Kosten für einen Anruf aus dem Ausland über Fest- oder Mobilfunknetz richten sich nach dem Tarif des ausländischen Netzbetreibers.)

Wahltarife

Leistungsspektrum

  • Wahltarif mit Selbstbehalt
  • Wahltarif mit Prämie bei Leistungsfreiheit

Erläuterungen zum Leistungsspektrum

Der Wahltarif Bonus der AOK, oder auch Selbstbehalttarif mit Bonus, ist für alle attraktiv, die gesundheitsbewusst leben. Mit diesem Wahltarif können Sie Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse teilweise selbst gestalten. Vorausgesetzt, Sie sind gesund und Ihre Beiträge werden nicht von Dritten getragen. Der AOK-AktivBonusTarif bietet Ihnen folgende Vorteile: Attraktive Grundprämie: Abhängig von Ihrem Einkommen wird Ihnen eine Grundprämie zwischen 80 und 200 Euro gutgeschrieben. Interessanter Vorsorgebonus: Sie können zusätzlich innerhalb eines Kalenderjahres einen Vorsorgebonus in Höhe von bis zu 100 Euro erwerben. Denn Sie erhalten je 20 Euro für Vorsorge- bzw. Früherkennungsuntersuchungen oder empfohlene Schutzimpfungen, die Sie oder mitversicherte Familienangehörige in Anspruch nehmen. Bonus für Teilnahme an spezieller Versorgungsform: Nehmen Sie als Mitglied am HausarztProgramm und/oder AOK-FacharztProgrammen teil, schreibt Ihnen die AOK ebenso 20 Euro gut. Überschaubares Risiko: Ihr finanzielles Risiko ist stets für Sie kalkulierbar. Bei ganzjähriger Teilnahme und nachgewiesenem Vorsorgebonus beträgt es je nach Tarifklasse zwischen 20 und 60 Euro im Jahr.

Leistungsumfang

Wahltarif mit Selbstbehalt

Maximaler Selbstbehalt: 120,00 €
Maximale Beitrags-Ersparnis: 540,00 €
Untersuchungen, die ohne Vorteilverlust erlaubt sind: Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt

Wahltarif mit Prämie bei Leistungsfreiheit

Maximale Prämie Selbstständiger: 600,00 €
Maximale Prämie Arbeitnehmer: 200,00 €
Untersuchungen, die ohne Vorteilverlust erlaubt sind: Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt

Erläuterungen der AOK Baden-Württemberg

Die AOK belohnt mit dem Wahltarif Bonus, auch Selbstbehalttarif mit Bonus genannt, Ihren aktiven und gesundheitsbewussten Lebensstil mit attraktiven Prämien. Abhängig vom regionalen Angebot Ihrer AOK vor Ort kann der Wahltarif untereinander abweichend gestaltet sein.

Zum Anfang des Jahres erhalten Sie in der Regel einen Grundbonus, ähnlich eines Guthabens. Wenn Sie das Jahr über keine Leistungen in Anspruch nehmen, wird Ihnen dieser Bonus ausgezahlt. Sollten Sie Leistungen in Anspruch nehmen müssen, wie beispielsweise ein Arztbesuch mit Rezeptverordnung oder ein Krankenhausbesuch, fällt hierfür ein Selbstbehalt an. Dieser Betrag orientiert sich ebenso wie der Grundbonus an Ihrem Bruttoeinkommen. Deshalb ist der Wahltarif Bonus auch als Selbstbehalttarif mit Bonus bekannt.

Auch Ihr gesundheitliches Engagement zählt im Wahltarif Bonus. Je nach AOK und ihrem Angebot werden Sie dafür zusätzlich belohnt – so gibt es beispielsweise Boni für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Mitgliedschaften im Fitnessstudio. Am Ende des Jahres werden Grundbonus, eventuelle Selbstbehalte und Boni aufgerechnet und die Prämie ausgezahlt. Ob Ihre AOK in diesem Wahltarif zusätzliche Boni anrechnet, erfahren Sie bei Ihrer AOK vor Ort.

Sie können zu jedem zukünftigen Monatsbeginn einsteigen. Die Bonuszahlungen und die maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.

Der Wahltarif Bonus ist für alle AOK Kunden interessant, die

gesundheitsbewusst leben und selten gesundheitliche Probleme haben (ausgewogene Ernährung, keine Vorerkrankungen)
aktiv sind und regelmäßig Sport treiben 

Weniger geeignet ist der Tarif, wenn Sie regelmäßig Medikamente benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.

Sie können nicht an diesem Tarif teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen.

Dokumentation: Satzung und Finanzen