Unbedenklichkeitsbescheinigung für Arbeitgeber

Krankenkasse bestätigt Zahlung der Sozialbeiträge

In der "Unbedenklichkeitsbescheinigung" erklärt eine Krankenkasse, dass ein Unternehmen als Arbeitgeber geführt wird und seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist häufig für die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung erforderlich.

Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, wie viele Beschäftigte bei der jeweiligen Krankenkasse versichert sind, und ob das Unternehmen seine Sozialversicherungsbeiträge regelmäßig und ordnungsgemäß gezahlt hat. Eine Krankenkasse kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nur ausstellen, wenn der Arbeitgeber bei ihr ein Beitragskonto führt.

Die Bestätigung einer Krankenkasse, dass Sozialversicherungsbeiträge korrekt gezahlt wurden, ist nur noch digital möglich. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann das Lohnbüro über das Entgeltabrechnungsprogramm veranlassen. Möglich ist auch die Anforderung über das SV-Meldeportal. Die Antwort der Krankenkasse erfolgt digital – deutlich schneller als früher per Post.

Viele Krankenkassen verfügen über ein Arbeitgebertelefon. Wer Schwierigkeiten mit der Anforderung der elektronischen Unbedenklichkeitsbescheinigung hat, erhält dort Hilfe und zusätzliche Informationen.

Hier finden Sie die Liste der Arbeitgeber-Telefone der Krankenkassen.