Certificate of entitlement: Private Krankenversicherung im Ausland nachweisen

Privat Krankenversicherte können im Ausland ihren Versicherungsschutz nachweisen

Mit dem “Certificate of entitlement” können privat Versicherte ihren Krankenversicherungsschutz im Ausland nachweisen. Der Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung erstreckt sich auf die Heilbehandlung in ganz Europa.

Privat Krankenversicherte sind bei Auslandsreise grundsätzlich gut abgesichert: Im außereuropäischen Ausland besteht während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes Versicherungsschutz, ohne dass dafür eine besondere Vereinbarung notwendig ist. Wenn ein privat Krankenversicherter sich  in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR (Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz) aufhält, läuft das Versicherungsverhältnis weiter. Der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung erstreckt sich auf Heilbehandlung in ganz Europa.

Der Nachweis dieses Versicherungsschutes war dennoch in der Vergangenheit gelegentlich problematisch. Hier soll das "Certificat of entitlement" helfen. Wenn im Gastland eine Krankenversicherungspflicht besteht, fordern die Behörden dort in der Regel den Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Europäische Krankenversicherungskarte oder das Formular S1 als Nachweis anerkannt wird, fehlte im Bereich der privaten Krankenversicherung bisher eine entsprechende mit den Krankenversicherungsträgern abgestimmte Bescheinigung.

Dies führte bisweilen dazu, dass die zuständigen Stellen der Gastländer auch von Privatversicherten aus Deutschland die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte verlangten. Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung wurden daher immer wieder von Versicherten um eine entsprechende Bescheinigung gebeten. Ein Rückgriff der deutschen PKV-Unternehmen auf das Formular S1 wird in der Praxis von den Krankenversicherungsträgern der Gastländer zwar teilweise akzeptiert, führt dessen ungeachtet aber zu einer falschen Abbildung der tatsächlichen Rechtslage.

Vor der Einführung des "Cerificate od entitlement" sahen sich die privat Krankenversicherte gelegentlich dazu gezwungen, für den Zeitraum ihres Aufenthaltes im Gastland eine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen und ihre private Krankenversicherung auf eine Anwartschaftsversicherung umzustellen. 

Der Verband der privaten Krankenversicherung hat jetzt eine eigene Bescheinigung vorgelegt. Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung bestätigen damit ihren Versicherten einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz im Ausland.

Übrigens: Nicht jeder PKV-Vertrag deckt einen Rücktransport nach Deutschland ab. Daher kann der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein. Einige dieser Tarife zahlen die Kosten eines Rücktransports bereits dann, wenn er zwar nicht zwingend notwendig, jedoch medizinisch sinnvoll ist.

Hier können Sie das Certificate of Entitlement herunterladen:

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