Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Bezugsgröße

Auf die Bezugsgröße beziehen sich wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung

Auf die Bezugsgröße beziehen sich wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung. In der Krankenversicherung sind dies zum Beispiel die Einkommensgrenze für die Familienversicherung oder Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag freiwillig Versicherter. Die Bezugsgröße entspricht dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag (§ 18 Sozialgesetzbuch IV).

Die Bezugsgröße wird jährlich der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland angepasst. Die Zahlen für dieses Jahr und die vergangenen Jahre finden Sie unter Rechengrößen in der Sozialversicherung.