Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Schutzimpfungen

Wirkungsvolle und wichtige Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge

Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) hat Schutzimpfungen zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen gemacht. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Schutzimpfungen. Grundsätzlich ausgenommen sind Schutzimpfungen für private Auslandsreisen. Die Krankenkassen können jedoch auch Reiseimpfungen für ihre Versicherten übernehmen. Schutzimpfungen haben einen mehrfachen Nutzen:

Die Einzelheiten zu den von den gesetzlichen Kassen übernommenen Schutzimpfungen legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Herbst 2007 fest. Grundlage bildeten die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Die STIKO ist das Expertengremium, das nach dem Infektionsschutzgesetz Empfehlungen für die Durchführung von Schutzimpfungen erarbeitet.

 

Liste der Schutzimpfungen, die von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden:

 

Weitere Informationen: