Kann ich mich als Student auch privat versichern?

Kann ich mich als Student auch privat versichern?

Studenten haben zu Beginn Ihres Studiums die Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung

Studentinnen und Studenten werden mit Beginn Ihres Studiums versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Von dieser Versicherungspflicht können Sie sich befreien lassen und sich privat krankenversichern. Die Entscheidung ob gesetzlich oder privat trifft man für das gesamte Studium. Ein Wechsel der Versicherungsart ist während des Studiums dann nicht mehr möglich.

Die Krankenversicherung der Studenten ist im Sozialgesetzbuch V (SBG V) geregelt. Studenten werden nach SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 9 mit Beginn Ihres Studiums versicherungspflichtig. Wer sich privat versichern möchte, muss sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung von der Versicherungspflicht kann man bei jeder gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

Viele Studenten sind über einen Elternteil in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert. Diese Familienversicherung ist kostenlos. Wer sich privat krankenversichert, muss dafür immer einen eigenen Beitrag zahlen. Schon deshalb bleiben die meisten Studenten gesetzlich versichert. Erst nach Vollendung des 25. Lebensjahres müssen Sie einen eigenen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.

In jedem Fall müssen die gesetzlichen Krankenkassen gegenüber der Hochschule das Vorliegen einer ausreichenden Krankenversicherung melden (Meldung M10). Das tun sie nur, wenn entweder eine gesetzliche Krankenversicherung vorliegt, oder eine private Krankenversicherung sowie eine entsprechende Befreiung nachgewiesen werden. Ohne Meldung M10 kann eine Immatrikulation bei einer deutschen Universität nicht erfolgen.

Waren Sie bisher über Ihre Eltern bei einer privaten Krankenversicherung versichert, können Sie sich also weiter privat versichern. Dann müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der studentischen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen. Diese Entscheidung sollte gut überlegt sein. Sie gilt für das gesamte Studium und kann nicht widerrufen werden.