Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Zusatzbeitrag: Mehr Klarheit für Hartz IV-Empfänger

Wann zahlt die Grundsicherungsstelle den Zusatzbeitrag?

Hartz IV-Empfänger müssen den Zusatzbeitrag für ihre Krankenkasse selbst übernehmen, so lautet die Grundregel. Die Bundesagentur für Arbeit hat aber in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Reihe von Härtefällen definiert, in denen die Grundsicherungsstellen den Zusatzbeitrag für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld doch übernehmen.

So liegt eine besondere Härte dann vor, wenn die bisherige Krankenkasse spezielle erforderliche Behandlungsformen anbiete (zum Beispiel für chronisch Kranke, Hausarzttarif) oder Anwartschaftszeit für Prämienzahlungen verloren gingen. Die Grundsicherungsstelle übernimmt die Kosten auch, wenn:

Der Hartz IV-Empfänger muss dabei das Vorliegen eines Härtefalls selbst nachweisen. Eine Übernahme der Kosten bei Arbeitslosengeld I-Empfängern durch die Agentur für Arbeit ist generell nicht möglich. Der Versicherte muss den Zusatzbeitrag direkt an seine Krankenkasse zahlen.



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