Krankenkassen: Gesetz ermöglicht zusätzliche Leistungen
Techniker Krankenkasse zahlt jetzt für Naturheilmittel
veröffentlicht am 26.01.2012, von
Seit Anfang diesen Jahres können die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten einfacher Leistungen anbieten, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog hinausgehen. So steht es im "GKV-Versorgungsstrukturgesetz". Dazu müssen die Krankenkassen in ihren Satzungen entsprechende Zusatzleistungen festlegen, die dann allen Mitgliedern gewährt werden. Die Neuerungen sollen zum einen die Versorgung der Kassenpatienten verbessern und zum anderen den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen anheizen.
Bisher hatten gesetzliche Krankenkassen nur wenige Möglichkeiten über den gesetzlichen Rahmen mit solchen "Satzungsleistungen" hinauszugehen. Jetzt verfügen die Krankenkassen über eine Vielzahl neuer Optionen. So kann eine Krankenkasse die Kosten für viele nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel übernehmen. Betroffen sind viele homöopathische Medikamente aber auch Erkältungsmedikamente. Heilmittel wie Fußreflexzonenmassagen oder osteopathische Behandlungen können ebenfalls durch Krankenkassen übernommen werden. Das gilt auch in den Bereichen künstliche Befruchtung und zahnärztliche Behandlung. Selbst Leistungen von eigentlich nicht zugelassenen Heilpraktikern könnten in den Katalog der Satzungleistungen aufgenommen werden.
Jetzt positioniert sich die Techniker Krankenkasse als eine der ersten Krankenkassen mit einer Öffnung hin zu Naturheilverfahren. Die Techniker Krankenkasse erstattet neuerdings die Kosten für apothekenpflichtige homöopathische, anthroposophische und andere pflanzliche Arzneimittel. So sind Erkältungsmittel wie Gelomyrtol, Sinopret, Umckaloabo und Echinacin oder auch Mittel gegen Blasenschwäche wie Granufink und Prostagutt erstattungsfähig. Auch das Magen-Darm-Präparat Iberogast wird bezahlt.
Voraussetzung: Der Arzt stellt zunächst ein Privatrezept aus, das dann zusammen mit der Quittung der Apotheke der Techniker Krankenkasse vorgelegt werden muss. Dies gilt allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro pro Jahr und für Medikamente, die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) nicht ausgeschlossen hat.
Mit ihrem Angebot gehört die Techniker Krankenkasse zu der ersten Krankenkassen, die die Möglichkeiten des neuen GKV-Versorgungsstrukturgesetzes nutzt. Die meisten Krankenkassen scheinen zunächst den Markt zu beobachten und warten ab.
