Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Apotheke darf Kunden Zuzahlung nicht erlassen

Versandapotheke hatte «Zuzahlungsgutscheine» an ihre Kunden verteilt

Apotheken dürfen ihre Kunden nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg (OVG) nicht von der gesetzlich geregelten Medikamenten-Zuzahlung befreien. Das OVG begründete dies am Montag damit, dass die Preisbindung einen Preiswettbewerb zwischen den Apotheken ausschließen solle (Az.: 13 ME 162/08). Eine Versandapotheke hatte «Zuzahlungsgutscheine» an ihre Kunden verteilt, was die Apothekerkammer untersagte. Dagegen war die Apotheke bereits erfolglos vor ein Verwaltungsgericht gezogen.