Gericht verbietet Medikamentenabgabe in Drogerien
Ersparnisse bis zum Wegfall der Medikamenten-Zuzahlung denkbar
In Drogerien bleibt die Medikamentenabgabe verboten. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht bestätigte im Februar 2006 eine entsprechende Entscheidung der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt gegen die zweitgrößte deutsche Drogeriekette dm. dm hatte vor zwei Jahren für eine holländische Versandapotheke in acht Testfilialen Rezepte eingesammelt und Medikamente zu erheblich günstigeren Preisen als in deutschen Apotheken ausgegeben.
Medikamente dürften laut Gesetz nur in Apotheken oder im Versandhandel ausgegeben werden. Das von dm eingeführte Modell eines Bestell- und Abholservice sei kein Versandhandel, befand das Gericht (Az.: 16 K 5720/04). Damit sei dieser Vertriebsweg nicht zulässig.
Die Richter sahen auch die Arzneimittelsicherheit berührt. In den Drogerien würden Arzneimittellager mit der entsprechenden Gefahr des Missbrauchs entstehen. «Das Gericht sieht in seiner Entscheidung keine verfassungs- und europarechtlichen Bedenken», sagte Richterin Ute Fischer. Weder werde mit dem Verbot der deutsche Arzneimittelmarkt gegenüber ausländischen Anbietern abgeschottet, noch sei das Verkaufsmonopol der Apotheken unzulässig.
Die Drogeriekette hatte sich auf das Grundrecht auf Berufsfreiheit und den freien Warenverkehr in Europa berufen. Außerdem dienten die Drogeriefilialen nur als Abholstellen beim Versand von Arzneien. Ein ausgebildeter Drogist könne die Medikamente mindestens so sachkundig ausgeben wie ein Mitarbeiter einer Postfiliale. Beratung und Verkauf bleibe Sache der Versandapotheke.
Die niederländische Europa Apotheek in Venlo hatte deutschen Patienten erhebliche Ersparnisse bis zum kompletten Wegfall der Medikamenten-Zuzahlungen in Aussicht gestellt. Ihre Medikamente seien bis zu 35 Prozent günstiger als in Deutschland. Die Medikamenten-Sicherheit sei durch die computergesteuerte Prüfung der Medikamente auf Wechselwirkungen mindestens so hoch wie in deutschen Apotheken. Binnen sechs Wochen hatten tausend Kunden das Testangebot genutzt.
Gegen das Urteil kann noch Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt werden. Versandapotheke und Drogeriekette erwägen nun, mit einem veränderten Geschäftsmodell einen neuen Versuch zu starten. «Alternative Logistikkonzepte sind im Sinne des Verbrauchers», so die niederländische Apotheke in einer Stellungnahme.