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Schweinegrippe-Test: Nachweis der Schweinegrippe

Zahlt die Krankenkasse den Schweinegrippe-Schnelltest oder PCR-Test?

Bei Verdacht auf Schweinegrippe kann ein Schnelltest durchgeführt werden. Ein Schnelltest weist jedoch nur nach, ob überhaupt eine Grippe-Erkrankung vorliegt, nicht aber, ob es sich tatsächlich um die Schweinegrippe handelt. Anders der PCR-Test, ein Labortest mit dem die Schweinegrippe tatsächlich nachgewiesen werden kann. Der Schnelltest für Schweinegrippe wird von den Krankenkassen übernommen, der zuverlässige Gentest (PCR-Test)allerdings lediglich für Risikopatienten.

Die kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich auf einen Konsens zur Identifizierung und Behandlung der Schweinegrippe geeinigt.

Bisher wurde zur Diagnostik der Schweinegrippe der Schnelltest verwendet. Dieser wird nun nur noch in Ausnahmefällen benutzt, da dieser Test in den vergangenen Wochen unzuverlässige Ergebnisse geliefert hat. Nach Angaben des Leiters der Virologie der Medizinischen Hochschule Hannover, Thomas Schulz, zeigten die Schnelltests in mehr als 50 Prozent der Fälle ein falsches negatives Ergebnis an.

Patienten, die mit den Symptomen der Schweinegrippe in eine Praxis kommen, werden vom Arzt behandelt, ohne dass eine labormedizinische Untersuchung vorgenommen wird. Bei den vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen (z.B. Säuglinge unter sechs Monaten, Patienten mit schwachem Immunsystem oder besonders schwerer Symptomatik der Schweinegrippe) wird die Infektion der "neuen Influenza" mit dem PCR-Test nachgewiesen. Dieser Gentest Schweinegrippe ist nur zweckmäßig, wenn sichergestellt werden kann, dass das Testergebnis innerhalb von 24 Stunden vorliegt. So kann der Arzt noch rechtzeitig mit einer Medikamententherapie beginnen. Personen, die nicht zur definierten Risikogruppe gehören, können den Labortest Schweinegrippe allerdings auf eigenen Wunsch durchführen lassen, tragen dann allerdings die Kosten selbst. Der zuverlässige Gentest kostet zwischen 50 und 80 Euro. Beim Schnelltest müssen die Patienten zunächst für die Kosten aufkommen, bekommen diese dann aber von ihrer Krankenkasse erstattet.

Weitere Informationen:

- Fragen und Antworten zur Schweinegrippe-Imfpung