Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Vorsorgeuntersuchungen

Nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen

Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat ein Recht auf kostenlose Vorsorgeuntersuchungen. Vorsorgeuntersuchungen konzentrieren sich auf Krankheiten, die gut zu behandeln sind, wenn sie früh erkannt werden. Hierzu zählen die häufigsten Todesursachen, nämlich Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Tumore. Krankheits- und Krebsfrüherkennung gehören bereits seit den siebziger Jahren zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die Zahl derer, die solche Untersuchungen in Anspruch nehmen, ist niedrig: Nur knapp 50 Prozent aller Frauen (ab 20 Jahre) gehen regelmäßig zur Krebsfrüherkennung, bei den anspruchsberechtigten Männern (ab 45) sind es noch nicht einmal 20 Prozent. Die Möglichkeit zur Gesundheitsuntersuchung, einem "Check-up" alle zwei Jahre ab dem 35. Lebensjahr, nutzen sogar nur 17 Prozent aller Frauen und Männer (2002).

Hier eine Übersicht der von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Vorsorgeuntersuchungen:


Früherkennung von Krebs

Gesundheits-Check-up

Zahnvorsorge-Untersuchungen


Schutzimpfungen

Schutzimpfungen sind Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus können Krankenkassen die Kosten für bestimmte Reiseimpfungen übernehmen.

 

Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchung

Zu der Schwangerschaftsvorsorge gehören die Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Dabei soll die Schwangere untersucht und beraten werden. Zum Beispiel über Gesundheitsrisiken oder Ernährung. Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und Krankenkassen wirken zusammen. Zu den Vorsorgeleistungen gehören unter anderem:


Kinder- und Jugenduntersuchungen

Kinder- und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von der Praxisgebühr befreit. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt eine Reihe von Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen. Die Eltern bekommen gleich nach der Geburt des Kindes im Krankenhaus oder beim Kinderarzt ein Untersuchungsheft für Kinder, in dem genau aufgelistet wird, wann welche Untersuchung ansteht.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

 

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