Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenversicherung

Bundesversicherungsamt: Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung

Die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen sowie die bei ihnen jeweils errichteten Pflegekassen führt das Bundesversicherungsamt. Bundesunmittelbar sind die Kassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Krankenkassen, deren Tätigkeitsgebiet auf bis zu drei Bundesländer beschränkt ist, unterliegen der Landesaufsicht. Dazu gehören die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). So ist für die AOK Nordost das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg zuständig.

Das Bundesversicherungsamt ist für die Bearbeitung und Beantwortung von Einzelangaben, Petitionen oder Beschwerden zuständig. Diese werden von der Abteilung II des Bundesversicherungsamtes bearbeitet.

 

 

 

 

Bundesversicherungsamt

Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870

Email: poststelle@bva.de
http://www.bva.de

Die Aufsicht über die Allgemeinen Ortskrankenkrankenkassen (AOK) sowie die Ärzte-/Zahnärztekammern und Kassen(-zahn)ärztlichen Vereinigungen führen die Sozialministerien der Länder.

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