Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Pflegezusatzversicherung

Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung

Versicherte der gesetzlichen und der privaten Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen die Kosten der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Die Leistungen sind für alle Pflegebedürftigen gleich. Wer nach medizinischem Befund wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist, erhält einen Teil der Kosten für die Pflege zu Hause erstattet. Privat Krankenversicherte müssen die Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen.

Die Pflegezusatzversicherung wird in drei Varianten angeboten: Die Pflegekostenversicherung erstattet die tatsächlich nachgewiesenen Kosten. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vorher vereinbarten Tagessatz pro Pflegetag. Die Pflegerentenversicherung kombiniert Versicherungsschutz und Sparvertrag (Vorsicht!).

Mit der Argumentation, die Zahlungen aus der Pflegepflichtversicherung reichten zur Deckung der wahren Pflegekosten nicht aus, raten viele Anbieter zum Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Solche Argumente sollte man sehr genau prüfen, denn zusätzlich zu den Zahlungen aus der Pflegepflichtversicherung bleibt es ja bei der Rente und dem weiteren Einkommen des Versicherten. Bei der Zusammenstellung eines "Versicherungs-Portefeuilles" steht die Pflegezusatzversicherung sicherlich weit hinten.