Studenten müssen Krankenkassen-Zusatzbeitrag bezahlen
Studentischer Krankenkassen-Beitrag steigt meist um 12 Prozent
Durch Krankenkassen-Zusatzbeiträge wird die studentische Krankenversicherung erheblich teurer. Ein Zusatzbeitrag von 8 Euro im Monat bedeutet eine Beitragssteigerung von rund 12 Prozent.
Ähnlich wie Geringverdiener zahlen auch Studentinnen und Studenten, die nicht familienversichert sind, den Krankenkassen-Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag kann von den Krankenkassen in beliebiger Höhe erhoben werden. Ein Sozialausgleich soll soziale Härten aufgrund des Zusatzbeitrags vermeiden. Dieser wird aber frühstens 2013 zur Anwendung kommen.
Durch eine Sonderkündigung wird der Zusatzbeitrag vermieden. Er muss auch dann nicht bezahlt werden, wenn er rückwirkend erhoben wird oder sogar schon automatisch abgebucht wurde. Wichtig ist jedoch, dass die Sonderkündigung fristgerecht eingeht. Die Termine sind in der Tabelle auf dieser Seite genannt.
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| Studenten-Beitrag | Zusatzbeitrag | Neuer Beitrag | Steigerung | Sonderkündigung bis | |
|---|---|---|---|---|---|
| BKK Hoesch | 64,77 Euro | 15 Euro | 79,77 Euro | 23% | nicht mehr möglich |
| Deutsche BKK | 64,77 Euro | 8 Euro | 72,77 Euro | 12% | nicht mehr möglich |
| BKK Publik - Partner der BKK Salzgitter | 64,77 Euro | 8 Euro | 72,77 Euro | 12% | nicht mehr möglich |

