Krankenkassen gewähren Rabatte auf Zusatzbeiträge
Wer frühzeitig zahlt, wird belohnt
Einige Krankenkassen gewähren Rabatte, wenn ihre Mitglieder die Zusatzbeiträge jährlich bezahlen. Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) etwa schenkt Versicherten, die den Zusatzbeitrag für ein Jahr über ein Einzugsermächtigung entrichten, einen Nachlass von 3 Euro oder wahlweise eine einjährige Auslandskrankenversicherung. Wer halbjährlich zahlt, erhält immerhin noch einen Rabatt von 1 Euro.
Auch einige Betriebskrankenkassen (BKK) haben Rabattaktionen gestartet. So erhalten die Mitglieder der BKK advita 2 Prozent Nachlass, wenn sie den Jahresbeitrag abbuchen lassen. Bei der BKK Gesundheit sind es in diesem Fall sogar 4 Prozent und bei halbjährlicher Abbuchung 2 Prozent. Die BKK für Heilberufe erlässt Mitgliedern, die den Beitrag jährlich abbuchen lassen, gleich einen ganzen Monatsbeitrag.
Dabei erscheinen solche Rabattaktionen zunächst widersprüchlich: Zusatzbeiträge werden schließlich eingeführt, wenn eine Krankenkasse mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Warum gewähren Krankenkassen Nachlässe auf Zahlungen, die sie dringend brauchen?
Ein Grund ist der hohe bürokratische Aufwand, den die Krankenkassen betreiben müssen, um die Zusatzbeiträge einzuziehen. So belaufen sich laut dem Vorstandsvorsitzenden der KKH-Allianz Kailuweit bei einem Zusatzbeitrag von 8 Euro alleine die Verwaltungskosten auf bis zu 2 Euro pro Versichertem. Diese Kosten können durch eine Einzugsermächtigung und durch einen jährlichen statt monatlichen Zahlungsrhythmus gemindert werden.
Zudem herrscht seit 2009 ein Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen. Durch das Sonderkündigungsrecht, das Versicherten zusteht, wenn ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt, wird dieser Konkurrenzkampf noch verschärft. Rabattaktionen stellen dann eine Möglichkeit dar, sich von anderen Kassen positiv abzuheben.
Schließlich sollen die Rabatte die Versicherten dafür belohnen, die Zusatzbeiträge regelmäßig zu zahlen. Hintergrund ist, dass den Krankenkassen nur wenige Mittel zu Verfügung stehen, um den Beitrag von säumige Mitglieder einzutreiben. Ein Mahnverfahren ist zwar möglich, aber im Verhältnis zu den zu zahlenden Beiträgen auch teuer und aufwändig für die Kassen.
































