Belastungsgrenzen für Zuzahlungen
Für chronisch Kranke gilt eine niedrigere Belastungsgrenze
Die Zuzahlungen sollen niemanden über Gebühr belasten. Deshalb müssen Erwachsene nicht mehr als zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens aus eigener Tasche hinzuzahlen. Für chronisch kranke Menschen, die besonders oft zum Arzt müssen und viele Medikamente benötigen, gilt eine niedrigere Belastungsgrenze. Sie liegt bei einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens.
Bis zum Erreichen ihrer individuellen Belastungsgrenze müssen alle erwachsenen Versicherten Zuzahlungen leisten. Erst nach Erreichen dieser Grenze können sie sich durch ihre Krankenkassen von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Bereits zu viel geleistete Zuzahlungen werden erstattet.
Zum Bruttoeinkommen zählen alle Einkünfte, mit denen Versicherte ihren Lebensunterhalt finanzieren - zum Beispiel Gehalt, Renten, Versorgungsbezüge, Kapital-Zinsen und Mieteinnahmen. Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden die jährlichen Bruttoeinnahmen aller im Haushalt lebenden Angehörigen berücksichtigt. Das können Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder familienversicherte Kinder sein.
Urteil: Bundessozialgerecht verordnet höheren Kinderfreibetrag
Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden für Angehörige Familienabschläge vom Haushaltseinkommen abgezogen. Über die Höhe des Kinderfreibetrags gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen, die mehrfach vor Gericht landeten. Im Juli 2009 sorgte das Bundessozialgericht für Klarheit. Die Krankenkassen wollten je Kind im Jahr 2009 nur einen Betrag von 3.648 als Freibetrag anerkennen. Wie das Internetportal test.de der Stiftung Warentest mitteilt, können dem Urteil zufolge 2009 für jedes Kind aber 6.024 Euro vom Einkommen abgezogen werden. Weiterhin gibt es einen Freibetrag von 4.536 Euro für den Ehe- oder Lebenspartner.
Für chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze nur 1 Prozent
Chronisch kranke Menschen müssen Zuzahlungen nur bis zu einer Belastungsgrenze von einem Prozent ihres Bruttoeinkommens leisten. Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens ein Jahr lang einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde. Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien zutreffen:
- Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung von 60 Prozent oder mehr,
- Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II oder III,
- der Patient muss aus Sicht des Arztes dauerhaft medizinisch versorgt werden, da sich sonst seine Krankheit lebensbedrohlich verschlimmert, seine Lebenserwartung gemindert oder seine Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt wird.
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