Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Private Krankenhaus-Zusatzversicherung

Leistungsgefälle zwischen gesetzlicher und privater Versicherung auffangen

Bei Krankenhausaufenthalten unterscheidet sich das Leistungsniveau von gesetzlichen und privaten Krankenkassen erheblich. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung kann man sich weder das behandelnde Krankenhaus noch den behandelnden Arzt aussuchen. In der Regel wird ins nächstgelegene Krankenhaus überwiesen. Der Patient wird in Mehrbettzimmern untergebracht.

Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung kann das gesetzliche auf das private Leistungsniveau angehoben werden. Bei den Wahlleistungstarifen bleibt es bei der Überweisung ins nächstgelegene Krankenhaus nach den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Krankenhaus erfolgt die Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer und der behandelnde Arzt kann frei gewählt werden (mit Chefarztbehandlung). Wahlleistungstarife sind die günstigere Variante der Krankenhauszusatzversicherung.

Bei den Restkostentarifen kann man auch das behandelnde Krankenhaus frei wählen - etwa die 60 Kilometer entfernte Universitätsklinik, die unter Umständen wesentlich höhere Tagessätze berechnet als das nächstgelegene Kreiskrankenhaus. Deshalb sind Restkostentarife teurer als Wahlleistungstarife.

Wichtig: Für Privatarzthonorare sollten in der Police keine Begrenzungen vorgesehen sein.