Sehhilfen - Brillen
Grundsätzlich tragen die Versicherten die Kosten selbst
Gesetzlich Versicherte sämtliche Kosten für Sehhilfen (Brillen) selbst.
Die Ausnahmen:
- Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
- schwer sehbeeinträchtigte Versicherte begrenzt (In der Regel benötigen diese Versicherten zum Lesen von herkömmlichen Texten - je nach Grad der Sehschwäche - bereits vergrößernde Sehhilfen wie Leselupen, Fernrohrbrillen oder elektronisch vergrößernde Sehhilfen, so genannte Bildschirmlesegeräte, bis hin zu Vorlesegeräten.),
- therapeutische Sehhilfen zur Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen,
- Versicherte mit erheblichen Gesichtsfeldausfällen.

