AOK Niedersachsen
Informationen über jede geöffnete gesetzliche Krankenkasse
Kurzporträt
Die AOK Niedersachsen - vollständig auch „AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen" - versichert rund 2,45 Millionen Menschen. Somit ist die AOK Niedersachsen die größte Krankenkasse des Landes. Insgesamt sind deutlich mehr als ein Viertel der 8 Millionen Einwohner des Landes bei der AOK Niedersachsen versichert. Im bundesweiten Vergleich findet sich die AOK Niedersachsen sogar unter den 10 größten Krankenkassen Deutschlands.
6750 Mitarbeiter und 120 Servicezentren der AOK Niedersachsen gewährleisten eine flächendeckende und ortsnahe Betreuung der Kunden. Die Kundenberater stehen den Versicherten bei allen Fragen beratend zur Seite - persönlich vor Ort oder auch telefonisch. Telefonisch erreichbar sind die Kundenberater der AOK Niedersachsen täglich von Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr.
Die AOK Niedersachsen garantiert ihren Versicherten eine optimale medizinische Versorgung mit modernsten Behandlungs- und Heilmethoden durch ihre Kooperationspartner im Gesundheitswesen. Arzneimittel-Rabattverträge sichern den preisgünstigen Zugang zu Medikamenten, weshalb letztlich mehr Geld für die medizinische Versorgung der Patienten zur Verfügung steht. Bei den Arzneimittel-Herstellern achtet die AOK Niedersachsen in besonderem Maße auf die Qualität der Medikamente und die Zuverlässigkeit ihrer Vertragspartner.
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Die AOK Niedersachsen nimmt am Krankenkassen-Wechselservice noch nicht teil.
Beratungsangebot
Zahl der Geschäftsstellen: 120
Kundentelefon: 0 800 0265637
Gesundheitstelefon: 01802 - 26 56 56 (24 Stunden, 365 Tage)
Arbeitgebertelefon: 0 800 0265637
Website: www.aok-niedersachsen.de
Adresse
AOK Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover
Tel: 0511 - 8701-0
Fax: 0511 - 8701-15989
E-Mail:
Zahl der Versicherten
2415717
Mitgliedschaft möglich in
- Niedersachsen
Besondere Leistungen der AOK Niedersachsen
Die gesetzlichen Krankenkassen garantieren eine umfassende medizinische Vorsorgung und zwar unabhängig von Einkommen und Alter der Versicherten. Diese Leistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt. Daneben können die Krankenkassen zusätzliche, besondere Leistungen anbieten.
Besondere Leistungen
Auf einen Blick:
- Alternative Heilmethoden
- Ärztehotline
- Haushaltshilfe über gesetzlichem Anspruch
- Häusliche Krankenpflege über gesetzlichem Anspruch
- Minimalinvasive operative Behandlung
- Modellvorhaben
- Persönliche Beratung zu Hause
- Stationäre / ambulante Hospizleistungen über gesetzlichem Anspruch
- Unterstützung bei Behandlungsfehlern
- Spezialistenempfehlungen
- Neue Methoden: Akupunktur bei chronischen Kopf- und Gelenkschmerzen
- Homöopathie
Weitere besondere Leistungen der AOK Niedersachsen:
- Hilfe bei der Suche nach geeigneten Krankenhäusern für bestimmte Behandlungen oder Diagnosen (AOK-Krankenhausnavigator im Internet)
- Informationen und Pflegesätze zu lokalen Pflegeheimen (AOK-Pflegeheimnavigator im Internet)
- Deutschlands erste Krankenkasse mit einer eigenen Stelle zur Verfolgung von Betrug und Falschabrechnung im Gesundheitswesen
- Günstiger Zahnersatz bei 14 Partner-Dentallaboren
- Behandlungsfehler-Management
- Internet-Navigator für Pflegeheime und Pflegedienste
- Ratgeber-Foren im Internet zu Gesundheitsthemen
- Fachvorträge und Seminare für Privat- und Firmenkunden
- Hilfe bei der Vermittlung von Facharztterminen
Präventionsangebote
Auf einen Blick:
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Zuschuss zu Vorsorgekuren
- Präventionsmaßnahmen am Urlaubsort
- Geld- oder Sachprämien für gesundheitsbewußtes Verhalten
- Reiseschutzimpfungen
Gesundheitskurse der AOK Niedersachsen am Wohn- und am Urlaubsort
- Eigenes Angebot an kostenlosen Gesundheitskursen
- Kurse von Fremdanbietern werden zu 85% erstattet bis 150 Euro jährlich. Maximal 2 Kurserstattungen im Jahr, keine gleichen Kurserstattungen im Folgejahr.
- Eigene Reiseangebote: AOK - Fit & gesund, z.B. Fitness-Wochenende, Entspannungswochenende.
- Angebote im Ausland sind möglich, wenn die Kurse dem Handlungsleitfaden der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen
Weitere Angebote der AOK Niedersachsen:
- Gesundheitsförderung im Kindergarten und in der Schule
- Sturzprävention in Pflegeheimen und Privathaushalten
- betriebliche Gesundheitsförderung durch AOK-eigenes Institut für Gesundheitsconsulting
- kostenlose Kurse, Vorträge, Seminare und Broschüren zu allen Gesundheitsthemen
- Zuschuss zu Vorsorgekuren von 8 Euro je Tag
Bonusprogramme der AOK Niedersachsen
Bonusprogramm der AOK Niedersachsen
Mit dem Bonusprogramm der AOK Niedersachsen kann ein Erwachsener bis 180 Euro Bonus im Jahr erhalten. Dafür müssen folgende Leistungen nachgewiesen werden: Vorsorgeuntersuchen, Kurse, Fitnessprogramm, Erste Hilfe Kurs, Schutzimpfungen.
AOK-Plus
Mit ihrer Versichertenkarte können Kunden der AOK Niedersachsen bei 800 Kooperationspartnern in Niedersachsen geldwerte Vorteile und Vergünstigungen nutzen. So gibt es zum Beispiel spezielle Rabatte im Fitness-Studio oder im Sportfachgeschäft.
Wahltarife mit Selbstbehalt und Beitragserstattung der AOK Niedersachsen
Auf einen Blick:
- Bonustarife für gesundheitsbewußtes Verhalten
- Selbstbehalttarife
- Wahltarif mit individuellem Krankengeldanspruch
- Tarife mit Kostenerstattung
AOK-Selbstbehalttarife der AOK Niedersachsen
Einfaches Prinzip: Der Bonus verringert sich nur, wenn der Kunde der AOK Niedersachsen im Laufe des Jahres Rezepte für Medikamente oder Heilmittel einlöst oder ins Krankenhaus muss. Der reine Arztbesuch sowie Vorsorgeuntersuchungen werden nicht angerechnet. Leistungen von mitversicherten Personen werden nicht auf den Eigenanteil angerechnet.
Selbstbeteiligung 1: kein Mindesteinkommen, Selbstbehalt: 130 Euro p.a., Prämie: 50 Euro p.a., Mindestlaufzeit: 3 Jahre
Jeder Arztbesuch, bei dem eine Überweisung oder ein Rezept ausgestellt wird, mindert die Prämie um 12,50 Euro, jeder Krankenhausaufenthalt um 25 Euro. Zusatzbonus bis 60 Euro für mehrere leistungsfreie Jahre.
Selbstbeteiligung 2: Mindesteinkommen 12001 Euro p.a., Selbstbehalt: 170 Euro p.a., Prämie: 90 Euro p.a., Mindestlaufzeit: 3 Jahre
Jeder Arztbesuch, bei dem eine Überweisung oder ein Rezept ausgestellt wird, mindert die Prämie um 22,50 Euro, jeder Krankenhausaufenthalt um 45 Euro.
Selbstbeteiligung 3: Mindesteinkommen 18001 Euro p.a., Selbstbehalt: 220 Euro p.a., Prämie: 140 Euro p.a., Mindestlaufzeit: 3 Jahre
Jeder Arztbesuch, bei dem eine Überweisung oder ein Rezept ausgestellt wird, mindert die Prämie um 35 Euro, jeder Krankenhausaufenthalt um 70 Euro
Selbstbeteiligung 4: Mindesteinkommen 24001 Euro p.a., Selbstbehalt: 270 Euro p.a., Prämie: 190 Euro p.a., Mindestlaufzeit: 3 Jahre
Jeder Arztbesuch, bei dem eine Überweisung oder ein Rezept ausgestellt wird, mindert die Prämie um 47,50 Euro, jeder Krankenhausaufenthalt um 95 Euro. Zusatzbonus bis 60 Euro für mehrere leistungsfreie Jahre.
Selbstbeteiligung 5: Mindesteinkommen 30001 Euro p.a., Selbstbehalt: 330 Euro p.a., Prämie: 240 Euro p.a., Mindestlaufzeit: 3 Jahre
Jeder Arztbesuch, bei dem eine Überweisung oder ein Rezept ausgestellt wird, mindert die Prämie um 60 Euro, jeder Krankenhausaufenthalt um 120 Euro. Zusatzbonus bis 60 Euro für mehrere leistungsfreie Jahre.
Selbstbeteiligung 6: Mindesteinkommen 36001 Euro p.a., Selbstbehalt: 440 Euro p.a., Prämie: 340 Euro p.a., Mindestlaufzeit: 3 Jahre
Jeder Arztbesuch, bei dem eine Überweisung oder ein Rezept ausgestellt wird, mindert die Prämie um 85 Euro, jeder Krankenhausaufenthalt um 170 Euro. Zusatzbonus bis 60 Euro für mehrere leistungsfreie Jahre.
Selbstbeteiligung 7: Mindesteinkommen 42001 Euro p.a., Selbstbehalt: 660 Euro p.a., Prämie: 540 Euro p.a., Mindestlaufzeit: 3 Jahre
Jeder Arztbesuch, bei dem eine Überweisung oder ein Rezept ausgestellt wird, mindert die Prämie um 135 Euro, jeder Krankenhausaufenthalt um 270 Euro. Zusatzbonus bis 60 Euro für mehrere leistungsfreie Jahre.
AOK-Bonustariff der AOK Niedersachsen
Tarif 1: Bonus 100 Euro; Selbstbehalt maximal 250 Euro.
Mindestlaufzeit: 18 Monate für Neumitglieder
Für jeden Arztbesuch mit Rezept werden pauschal 25 Euro, für jede Krankenhausbehandlung 50 Euro vom Selbstbehalt abgezogen. Zusätzlicher Bonus von 80 Euro für gesundheitsbewußtes Verhalten und 20 Euro für ein komplett leistungsfreies Jahr.
Tarif 2: Bonus 200 Euro; Selbstbehalt maximal 350 Euro.
Mindesteinkommen 48150 Euro p.a., Mindestlaufzeit: 18 Monate für Neumitglieder
Für jeden Arztbesuch mit Rezept werden pauschal 35 Euro, für jede Krankenhausbehandlung 50 Euro vom Selbstbehalt abgezogen. Zusätzlicher Bonus von 80 Euro für gesundheitsbewußtes Verhalten und 20 Euro für ein komplett leistungsfreies Jahr.
Der Selbstbehalt wird nur auf ärztliche Rezepte für Medikamente und Krankenhaus-Aufenthalte angerechnet.
AOK-Doppelplus der AOK Niedersachsen
Wer etwas für seine Gesundheit tut, bekommt diese Aktivitäten vergütet. Zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, Zahnprophylaxe, Gesundheitskurse bei der AOK Niedersachsen, Sportabzeichen, aktive Mitgliedschaft im Sportverein oder im Fitness-Studio. Punkt für Punkt und Euro für Euro. Auszahlung ab 50 Euro pro Jahr.
Kostenerstattung
Mindestlaufzeit: 18 Monate für Neumitglieder, 12 Monate für Mitglieder der AOK Niedersachsen
Wahltarif Gesundheit der AOK Niedersachsen
Neben dem Grundbonus von 50 Euro kann der Teilnehmer mit maximal sechs Gesundheitsaktivitäten einen Gesundheitsbonus von bis zu 120 Euro erhalten. Der Selbstbehalt von pauschal 20 Euro fällt nur beim Arztbesuch mit Rezeptverordnung an und ist auf 80 Euro im Kalenderjahr begrenzt. Das finanzielle Risiko (maximal 30 Euro pro Jahr) kann bereits mit dem Nachweis von zwei Aktivitäten mehr als ausgeglichen werden.
Wahltarife zur integrierten Versorgung der AOK Niedersachsen
Auf einen Blick:
- Hausarzttarif
- Wahltarife zur integrierten Versorgung
AOK-Junior: Das Hausarztmodell für Kinder und Jugendliche der AOK Niedersachsen
Noch bessere medizinische Versorgung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit dem innovativen Hausarztprogramm AOK-Junior. Für aktive Kinder erstattet die AOK Niedersachsen den Sportverein-Jahresbeitrag bis maximal 50 Euro.
Integrierte Versorgungsverträge der AOK Niedersachsen
Verträge existieren für die Bereiche Hüft- und Knieendoprothetik, Onkologie, Dialyse, Psychiatrie, Schlafapnoe, Osteoporose u.v.a.
AOK-Hausarztvertrag für alle Versicherten ab 15. Lebensjahr
Vorteile für Versicherte der AOK Niedersachsen: bei vorab vereinbarten Terminen grundsätzlich maximal 30 Minuten Wartezeit /
pro Woche eine Sprechstunde nach 18.00 Uhr von mindestens einer Stunde Dauer / Koordinierung diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen, auch in der Form, dass die Arztpraxis auf Wunsch des Patienten in medizinisch erforderlichen Fällen entsprechende Termine direkt mit dem Mit- oder Weiterbehandler vereinbart.
andere Vorteile für Versicherte: Qualität der Versorgung / Vermeidung von Doppeluntersuchungen und unnötigen Krankenhausaufenthalten / Steuerung und Koordinierung des gesamten Versorgungsgeschehens.
Einschreibeperiode: gesetzlicher Umfang, also mindestens 1 Jahr / danach ist eine Kündigung mit drei Monaten Erklärungsfrist jeweils zum Quartalsende möglich.
Einsparung Praxisgebühr: nein.
Zugang zum Facharzt: gesetzlicher Umfang / Frauen- und Augenärzte dürfen aufgesucht werden.
Disease-Management-Programme
Auf einen Blick:
- Diabetes mellitus Typ 1
- Brustkrebs
- Koronare Herzkrankheiten
- Asthma bronchiale
- Diabetes mellitus Typ 2
- chronisch obstruktive Lungenerkrankungen
Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten, die an einer chronischen Krankheit leiden, spezielle Behandlungsprogramme an. Diese persönlichen Betreuungsprogramme heißen AOK-Curaplan. Die Teilnahme ist freiwillig und für die Patienten kostenlos.
Zusatzversicherungsangebote der AOK Niedersachsen
Auf einen Blick:
- Ausland
- Zahn
- ambulant
- stationär
- Alternative Heilmethoden
- weitere (Pflege, KTG)
- Heilpraktikerbehandlung
- Sehhilfe
Zahnersatz: AOK-Privat trägt im Tarif "ambulant basis" 20 %, im Tarif "ambulant plus" 30 % des Rechnungsbetrages. Zusammen mit den Leistungen der AOK Niedersachsen können mit dem Rundum-Schutz für die Gesundheit beim Tarif "ambulant plus" bis zu 90 % des Behandlungsaufwands für Zahnersatz abgesichert werden. Übernommen werden im Tarif "ambulant basis" 20 % der Kosten von Zahnarzt, Labor und Material auf der Basis der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) - und zwar für Einlagefüllungen in metallischer Ausführung ohne Verblendung, Zahnkronen, Brücken, Prothesen.
Im Paket "ambulant plus" werden 30 % des Rechnungsbetrages erstattet für Einlagefüllungen, Zahnkronen, Brücken, Prothesen, funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen, Kieferorthopädie.
Zusammen mit der Vorleistung der AOK Niedersachsen werden jedoch nicht mehr als 90 % des Rechnungsbetrages übernommen.
Die Zusatzversicherung wird für jedes Familienmitglied einzeln abgeschlossen.
Brillen/Kontaktlinsen: Bei einer Veränderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien übernimmt die Zusatzversicherung 75 % der Kosten für erforderliche Sehhilfen, und zwar für Brillen (einschließlich Fassungen), Kontaktlinsen. Maximal erstattet werden 150 Euro. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr beträgt die Erstattung höchstens 75 Euro. Sie sichern bei den Tarifen "ambulant basis" und "ambulant plus" für Brillen und Kontaktlinsen jeweils den gleichen Leistungsumfang ab.
Naturheilverfahren: Der Rundum-Schutz für die Gesundheit bietet Versicherten der AOK Niedersachsen auch die Möglichkeit, sich von einem Heilpraktiker behandeln zu lassen - ohne die Kosten in vollem Umfang selbst tragen zu müssen.Bei AOK-Privat "ambulant plus" werden 75 % der erstattungsfähigen Aufwendungen übernommen für die Untersuchungen und Behandlungen durch Heilpraktiker im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH),
erweiterte naturheilkundliche Leistungen eines Facharztes für Naturheilkunde beziehungsweise Homöopathie oder von anthroposophischen Ärzten,
die vom Heilpraktiker oder Arzt verordneten naturkundlichen Arzneimittel, und zwar bis maximal 500 Euro je Kalenderjahr.
Auslandsreise-Krankenversicherung: Mit der in den Tarifen "ambulant basis" und "ambulant plus" enthaltenen Auslandsreisekrankenversicherung sind Versicherte der AOK-Niedersachsen auch im Ausland stets rundum geschützt. Die Zusatzversicherung übernimmt die bei einer Erkrankung oder infolge eines Unfalls entstehenden Kosten - und das rund um den Globus für bis zu sechs Wochen je Auslandsreise. Im Einzelnen werden übernommen: 100 % der nach Tarif erstattungsfähigen Aufwendungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung (ärztliche Behandlung, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, stationäre Behandlung einschließlich Unterkunft und Verpflegung, der notwendige Transport zum nächsten Notfallarzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste, schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Zahnfüllungen (kein Zahnersatz oder Kronen).Bei schweren Erkrankungen während eines Auslandsaufenthalts oder erheblichen Verletzungen infolge eines Unfalls werden auch die Mehrkosten für den aus medizinischen Gründen erforderlichen Krankenrücktransport an den Heimatort übernommen.Im Todesfall während des Auslandsaufenthalts werden die unmittelbaren Kosten für die Überführung an den Heimatort bis 5.000 Euro (Europa) und bis 10.000 Euro (Welt) ersetzt. Falls die Beisetzung im Ausland stattfindet, trägt die Versicherung die im Ausland entstandenen Bestattungskosten bis zu 5.000 Euro.
Krankentagegeld: Die individuelle Krankentagegeldversicherung hilft, den Verdienstausfall ab der siebten Krankheitswoche auszugleichen und das Nettoeinkommen auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit abzusichern - empfehlenswert gerade auch für Versicherte, die größere Investitionen getätigt haben oder eine Familie versorgen.Das vereinbarte Krankentagegeld wird zeitlich unbegrenzt gezahlt, die Höhe ist in 5-Euro Schritten frei wählbar. Es kann zeitnah an die Entwicklung des Nettoeinkommens angepasst werden. Bei mehr als sechswöchiger Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber kann ein späterer Leistungsbeginn vereinbart werden. Bei gleich bleibenden Beiträgen steigt dann der Tagessatz entsprechend.
Pflege: Zusatzversicherung für den Pflegefall. Als Pflegekosten-Versicherung zur Reduzierung des Eigenanteils bei Pflegeleistungen, als Pflegetagegeld zur Verbeinbarung eines individuellen Tagessatzes bei Pflegebedürftigkeit.






























