Knappschaft
Informationen über jede geöffnete gesetzliche Krankenkasse
Kurzporträt
Sie erwarten von einer Krankenkasse neben den vielen Leistungen auch einen hervorragenden Service? Dann sind Sie bei der Knappschaft genau richtig. In Deutschland sind mehr als 1,7 Millionen Menschen mit ihrer Knappschaft rundum zufrieden. Das ist ein Ergebnis des aktuellen „Kundenmonitor Deutschland 2011", der umfassendsten Vergleichsstudie zur Kundenorientierung in Deutschland.
Die Frage lautet: Glauben Sie, dass Ihnen diese Krankenkasse mehr Vorteile bietet als andere Anbieter, die für Sie in Frage kommen? Mit der Note 1,98 liegt die Knappschaft hier deutlich vor allen anderen Krankenkassen. Zudem konnte die Knappschaft in den Kategorien „Preis-Leistungs-Verhältnis" und „Weiterempfehlungsabsicht" punkten und belegte auch hier jeweils Platz 1.
Die Knappschaft legt als zuverlässiger Partner in Gesundheitsfragen Wert auf eine offene und ehrliche Kommunikation mit ihren Versicherten. Dazu gehört auch, wahrheitsgemäß über Entwicklungen im Gesundheitswesen zu informieren, die Auswirkungen auf die Knappschaft haben. Die Knappschaft wird ihre Zusage, auch im Jahr 2012 keinen Zusatzbeitrag zu erheben, einhalten.
Für eine bundesweite Nähe zu den Kunden sorgt ein dichtes Netz an Regionaldirektionen und Geschäftsstellen.
In die Knappschaft online wechseln
- Hier können Sie online in die Knappschaft wechseln.
- Hier können Sie unverbindlich Informationen anfordern.
Beratungsangebot
Zahl der Geschäftsstellen: über 100
Kundentelefon: 0800 - 0200-501 (Mo-Fr 8-19 Uhr)
Gesundheitstelefon: 0800 140 5541 00090 (Mo-Fr 8-20 Uhr)
Arbeitgebertelefon: 01801 - 200-504 (Mo-Fr 7-19 Uhr - zum Ortstarif)
Website: www.knappschaft.de
Adresse
Knappschaft
Knappschaftstr. 1
44789 Bochum
Tel: 0800 - 0200-501
Fax: 0234-30411490
E-Mail:
Zahl der Versicherten
1745445 (Stand 01.07.2011)
Mitgliedschaft möglich in
- - Bundesweit
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Nordrhein-Westfalen (Nordrhein)
- Nordrhein-Westfalen (Westfalen)
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Besondere Leistungen der Knappschaft
Die gesetzlichen Krankenkassen garantieren eine umfassende medizinische Vorsorgung und zwar unabhängig von Einkommen und Alter der Versicherten. Diese Leistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt. Daneben können die Krankenkassen zusätzliche, besondere Leistungen anbieten.
Besondere Leistungen
Auf einen Blick:
- Haushaltshilfe über gesetzlichem Anspruch
- Unterstützung bei Behandlungsfehlern
- Homöopathie
- Persönliche Beratung zu Hause
- Stationäre / ambulante Hospizleistungen über gesetzlichem Anspruch
- Neue Methoden: Akupunktur bei chronischen Kopf- und Gelenkschmerzen
- Neue Methoden: PH-Selbsttest für Schwangere
Weitere besondere Leistungen der Knappschaft:
- Haushaltshilfe über gesetzlichem Anspruch: Bei schwerer Erkrankung, insbesondere wegen Bettlägerigkeit, und wenn im Haushalt mindestens ein Kind unter 14 Jahren lebt. Ein Anspruch auf Haushaltshilfe wird von der Knappschaft für längstens 6 Wochen (= 42 Kalendertage) gewährt
Präventionsangebote
Auf einen Blick:
- Zuschuss zu Vorsorgekuren
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Grippeschutzimpfung: Kostenübernahme für alle Mitglieder
- Reiseschutzimpfungen
- Präventionsmaßnahmen am Urlaubsort
- Geld- oder Sachprämien für gesundheitsbewußtes Verhalten
In „easy! – die Präventionskurs-Datenbank“ der Knappschaft -anzusteuern über die Homepage der Knappschaft-, finden Kunden über 35.000 Kurse der primären Prävention aus den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Entspannung sowie Suchtmittelkonsum. Alle in dieser Datenbank registrierten Kurse sind qualitätsgesichert und können von Versicherten der Knappschaft in Anspruch genommen werden.
Für FIT in die Zukunft und easy! gilt gleichermaßen: Ein zertifizierter Gesundheitskurs wird mit bis zu 80 Euro von der Knappschaft bezuschusst. Kurse, die speziell von der Knappschaft angeboten werden, sind für die Kunden kostenfrei. Diese Kurse sind in „easy!“ besonders gekennzeichnet (grüne Schrift/grün unterlegt).
Die Knappschaft bezahlt bzw. bezuschusst je Kunde maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr. Die Finanzierung eines identischen bzw. inhaltsgleichen Kurses im Folgejahr ist nicht möglich.
Für die regelmäßige Teilnahme an den Gesundheitskursen können Versicherte der Knappschaft Bonuspunkte erhalten.
Bonusprogramme der Knappschaft
AktivBonus – Das Bonusprogramm der Knappschaft für
Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche
ERWACHSENENBONUS ab 15 Jahren
Für die im Erwachsenenbonus gesammelten Bonuspunkte schreibt die Knappschaft 1 Euro je Punkt gut. Sobald mindestens 30 Punkte gesammelt wurden, wird der Geldbetrag nach Vorlage des Bonusheftes von der Knappschaft ausgezahlt. Der Kunde kann die Maßnahme/Leistung selbst in das Nachweisheft eintragen, so dass sie nur noch vom Leistungserbringer per Stempel, Datum und Unterschrift bestätigt werden muss.
Wert: je 15 Bonuspunkte
- Check-up Untersuchung (alle zwei Jahre)
- Krebsfrüherkennung unterteilt nach klassischer Krebsfrüherkennung (1x) oder Darmspiegelung (für 2 Untersuchungen im Abstand von 10 Jahren)
- Mammographie-Screening (alle zwei Jahre)
- Hautkrebs-Vorsorge (alle zwei Jahre)
- Jugendgesundheitsuntersuchung J2
Wert: je 10 Bonuspunkte
- Alle Schutzimpfungen
- Knappschaftsfinanzierte, qualitätsgesicherte Gesundheitskurse (2x im Kalenderjahr)
- Eigenfinanzierte qualitätsgesicherte Gesundheitskurse
- Erwerb eines anerkannten Sportabzeichens (1x im Kalenderjahr)
- Aktives Mitglied in einem eingetragenen Sportverein (1x im Kalenderjahr)
- Aktives Mitglied in einem qualitätsgesicherten Fitnessstudio (1x im Kalenderjahr)
Wert: je 5 Bonuspunkte
- (selbst bezahlte) professionelle Zahnreinigung (1x im Kalenderjahr)
- Jährliche Zahnuntersuchung ab dem Alter von 18 (1x im Kalenderjahr), im Alter von 15-17 zweimal je Kalenderjahr
- Besuch eines Fachvortrags zum Thema Gesundheit und Prävention (2x im Kalenderjahr)
KINDER- UND JUGENDBONUS (für Kinder und
Jugendliche bis 14 Jahre )
Der Kinder- und Jugendbonus gilt bis einschließlich 14 Jahre und
ist schon ab 10 Punkte fällig. Ein Punkt entspricht auch hier 1
Euro. Hier zahlt die Knappschaft kein Geld aus, sondern gibt den
jungen Teilnehmern einen Wertgutschein. Dieser kann beim
Kooperationspartner „Thalia Buchhandlungen“ gegen ein Buch oder
einen anderen Artikel aus dem Sortiment eingelöst werden.
Wert: je 5 Bonuspunkte
- Alle Kinderuntersuchungen und die Jugenduntersuchung J1
- Halbjährliche Zahnuntersuchung (2x im Kalenderjahr)
Hautkrebsvorsorge (alle 2 Jahre) - Alle Schutzimpfungen
- Knappschaftsfinanzierte qualitätsgesicherte Gesundheitskurse (2x im Kalenderjahr)
- eigenfinanzierte qualitätsgesicherte Gesundheitskurse
- Aktives Mitglied in einem eingetragenen Sportverein (1x im Kalenderjahr)
- Aktives Mitglied in einem qualitätsgesicherten Fitnessstudio (1x im Kalenderjahr)
- Erwerb eines anerkannten Sportabzeichens (1x im Kalenderjahr)
- Erwerb einer Urkunde bei den Bundesjugendspielen (1x im Kalenderjahr)
Wahltarife mit Selbstbehalt und Beitragserstattung der Knappschaft
Auf einen Blick:
- Selbstbehalttarife
- Wahltarif Prämie bei Leistungsfreiheit
- Tarife mit Kostenerstattung
- Bonustarife für gesundheitsbewußtes Verhalten
- Wahltarif mit individuellem Krankengeldanspruch
Knappschaft-Wahltarife: Krankengeld
Bindungsfrist: 3 Kalenderjahre
Mit den Wahltarifen
der Knappschaft können hauptberuflich Selbständige, unständig oder
kurzzeitig Beschäftigte sowie Künstler und Publizisten ihr
finanzielles Risiko im Krankheitsfall individuell absichern. Sie
können selbst entscheiden, ob und mit welchem Anspruch auf
Krankengeld sie bei der Knappschaft versichert sein
möchten.
In Abhängigkeit von der beruflichen Tätigkeit
bietet die Knappschaft insgesamt acht Wahltarife an,
mit denen ein Anspruch auf Krankengeld mit
unterschiedlichem Beginn erworben werden kann. Fünf
Krankengeldtarife können für sich alleine mit Anspruch auf
Krankengeld abgeschlossen werden. Drei Wahltarife können nur in
Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag
der Arbeitsunfähigkeit gewählt werden und den Anspruch um einen
früheren Beginn erweitern.
I. Wahltarife Krankengeld ohne
gesetzlichen Krankengeldanspruch
Selbständige sowie unständig oder kurzzeitig Beschäftigte
haben die Wahl zwischen einem Krankengeldtarif mit Anspruch auf
Krankengeld
- vom
1. Tag der Arbeitsunfähigkeit,
- vom 15. Tag der
Arbeitsunfähigkeit,
- vom 22. Tag der
Arbeitsunfähigkeit,
- vom 43. Tag der
Arbeitsunfähigkeit oder
- vom 92. Tag der
Arbeitsunfähigkeit (nur für Selbständige).
II. Wahltarife Krankengeld in Ergänzung
zum gesetzlichen
Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag
der Arbeitsunfähigkeit
Selbständige, unständig oder kurzzeitig Beschäftigte sowie
Künstler und Publizisten können wählen zwischen einem
Krankengeldtarif mit Anspruch auf Krankengeld vom
- 1. bis zum 42.
Tag der Arbeitsunfähigkeit,
- 15. bis zum 42. Tag der
Arbeitsunfähigkeit oder
- 22. bis zum 42. Tag der
Arbeitsunfähigkeit (gilt nicht für Künstler und
Publizisten).
Krankengeldhöhe
Das Krankengeld aus dem
Knappschaft-Wahltarif kann in Abhängigkeit von dem tatsächlichen
monatlichen Arbeitseinkommen / Arbeitsentgelt in 10-Euro-Schritten
von 30,00 bis 150,00 Euro gewählt werden. Eine Begrenzung auf die
Höhe des gesetzlichen Krankengeldes findet nicht
statt.
Ein Selbständiger mit einem monatlichen
Arbeitseinkommen von 3000 Euro kann beispielsweise ein
Wahltarif-Krankengeld in Höhe von 40, 50, 60, 70, 80, 90 oder 100
Euro wählen.
Prämie
Jedes Mitglied zahlt eine individuelle
Monatsprämie an die Knappschaft, deren Höhe sich nach dem gewählten
Beginn des Krankengeldanspruchs und der Höhe des versicherten
Krankengeldes bestimmt. Die Prämie ist nicht altersabhängig und für
Frauen und Männer gleich.
Eine Selbständige ohne gesetzlichen
Krankengeldanspruch zahlt beispielsweise bei der Knappschaft für
ein tägliches Krankengeld in Höhe von 50 Euro für einen Anspruch
auf Krankengeld vom 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Prämie von
57,68 Euro im Monat.
Vorteile
1. finanzielle Sicherheit während einer
Erkrankung
2. keine
Gesundheitsprüfung bei Tarifabschluss
3. keine Risikozuschläge wegen
Vorerkrankungen
4. keine Wartezeit ab Tarifbeginn
5. frei wählbarer Beginn des
Krankengeldanspruchs
6. wählbare Krankengeldhöhe ohne Begrenzung auf
das gesetzliche Krankengeld
Jahre
Knappschaft-Selbstbehalttarife
Das Angebot gilt für alle volljährigen Mitglieder der Knappschaft, die ihre Beiträge zumindest teilweise selbst tragen und deren Anspruch auf Leistungen nicht ruht. Knappschaft-Mitglieder, die einen Selbstbehalttarif wählen, erklären sich bereit, einen Teil der für sie und ihre familienversicherten volljährigen Angehörigen im Kalenderjahr anfallenden Krankheitskosten selbst zu tragen (Selbstbehalt). Im Gegenzug erhält das Mitglied im Folgejahr in Abhängigkeit des gewählten Selbstbehalttarifs eine Prämie. Der Tarif gilt für mindestens 3 Jahre.
Vorsorgeleistungen und Behandlungen für Kinder führen nicht zum Verlust der Prämie.
Knappschaft-Selbstbehalttarif 100
Bindungsfrist: 3 Kalenderjahre, Mindesteinkommen pro Monat: 833,33 Euro
Selbstbehalt von 200 Euro/Prämie von 100 Euro
Knappschaft-Selbstbehalttarif 200
Bindungsfrist: 3 Kalenderjahre, Mindesteinkommen: 20.000 Euro/Jahr
300 Euro Selbstbeteiligung/200 Euro Prämie
Knappschaft-Selbstbehalttarif 300
Bindungsfrist: 3 Kalenderjahre, Mindesteinkommen: 30.000 Euro/Jahr
450 Euro Selbstbeteiligung/300 Euro Prämie
Knappschaft-Selbstbehalttarif 400
Bindungsfrist: 3 Kalenderjahre, Mindesteinkommen: 40.000 Euro/Jahr
600 Euro Selbstbeteiligung, Prämie von 400 Euro
Knappschaft-Selbstbehalttarif 500
Bindungsfrist: 3 Kalenderjahre, Mindesteinkommen: 45.000 Euro
Selbstbehalt von 800 Euro, Prämie 500 Euro
Knappschaft-Wahltarif Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit
Bindungsfrist: 3 Kalenderjahre
45.000 Euro Mindesteinkommen/Jahr
Prämie:
Die Höhe der
Prämie staffelt sich entsprechend der Dauer der leistungsfreien
freiwilligen Mitgliedschaft bei der Knappschaft und
beträgt
-
für das erste volle Kalenderjahr 140,00 Euro
- für
das zweite volle Kalenderjahr 220,00 Euro - ab dem dritten vollen
Kalenderjahr 300,00 Euro.
Ein Anspruch auf die erhöhten Prämien für das
zweite und dritte Kalenderjahr besteht jedoch nur bei
ununterbrochener Leistungsfreiheit in zwei bzw. drei aufeinander
folgenden vollen Kalenderjahren. Die Prämienzahlung durch die
Knappschaft erfolgt im dritten Quartal des
Folgejahres. ð Voraussetzungen:
-
freiwillige Mitgliedschaft
-
Mindesteinkommen pro Monat: 3.712,50 Euro (in 2011)
-
Mindestalter: 18 Jahre
- Keine
Teilnahme an einem
Selbstbehalttarif
Knappschaft-Wahltarif Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen
Bindungsfrist: 3 Jahre
Der Wahltarif Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen hat den Charakter einer Zusatzversicherung und weitet den Leistungsrahmen der Versicherten auf Arzneimittel aus, die normalerweise nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen. Der Wahltarif der Knappschaft beinhaltet die Kostenerstattung für Arzneimittel der Phytotherapie (pflanzliche Arzneimittel), der Homöopathie, der anthroposophischen Medizin.
Voraussetzung: Vorliegen einer privatärztlichen Verordnung, Bezug der Präparate über eine Apotheke.
Max. Erstattungsbetrag: 350,00 Euro je Kalenderjahr
Teilnahmeberechtigt: alle Mitglieder der Knappschaft, die ihre Beiträge zur Krankenversicherung (zumindest teilweise) selbst tragen sowie deren Familienversicherte Angehörige.
Er startet – ohne Wartezeit – gleich im ersten Monat nach Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung.
Während der Bindungsfrist ist eine Beendigung des Tarifs oder eine Abwahl der Knappschaft als Krankenkasse nur in besonderen Härtefällen möglich.
Vorteile:
Der Leistungsrahmen der Versicherten wird auf Arzneimittel
ausgeweitet, die normalerweise nicht von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen werden dürfen.
Prämie: 19,10 Euro pro Teilnehmer und Monat
2.1 Knappschaft-Hausarztmodell
Bindungsfrist: 12 Monate
Beschreibung:
Im Hausarztmodell der Knappschaft koordiniert der Hausarzt als erster Ansprechpartner und kompetenter Lotse die medizinische Versorgung der Teilnehmer. Dies beinhaltet insbesondere das Management der Übergänge zwischen den haus- und fachärztlichen Versorgung sowie der stationären bzw. rehabilitativen Versorgung.
Die Koordinierung der Behandlung durch den gewählten Hausarzt zielt auf eine strukturierte und qualitätsgesicherte Versorgung in allen relevanten Ebenen ab.
Die Teilnahme ist freiwillig. Teilnahmeberechtigt sind alle Knappschaft-Versicherten, sofern sie nicht bereits im Rahmen der integrierten Vollversorgung prosper/proGesund versorgt werden. Die Teilnehmer verpflichten sich, Fachärzte nur auf Überweisung des von ihnen gewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen.
Ausgenommen von der Überweisungspflicht sind grundsätzlich
1. Fachärzte für Gynäkologie,
2. Augenärzte,
3. die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr durch den Kinderarzt,
4. bereits bewilligte psychotherapeutische Behandlungen,
5. medizinische Notfällen (ambulant und stationär) und
6. die Behandlung durch Ärzte im Rahmen von Knappschaft-Disease-Management-Programmen (‚gut DABEI’), in die der teilnehmende Versicherte eingeschrieben ist sowie
7. die Behandlung durch einen anderen Hausarzt im Vertretungsfall und
8. die Behandlung am Urlaubsort des Versicherten
Vorteile
1. Verringerung von belastenden Doppeluntersuchungen
2. durch verbesserte Abstimmung und Beratung zwischen Haus- und Fachärzten werden unnötige Krankenhauseinweisungen vermieden
3. gezielte Arzneimitteltherapie – unter Beachtung von Wirksamkeit und Menge –
4. Vorhaltung einer Terminsprechstunde, die Wartezeit soll in der Regel maximal 30 Minuten betragen
5. kurzfristige Terminvergabe; in der Regel innerhalb von drei Tagen
6. im Bedarfsfall vermittelt der Hausarzt einen Termin beim Facharzt
Voraussetzung Mindestalter: 18 Jahre
Knappschaft-Wahltarif zur Kostenerstattung „Tarif Arzt“
Bindungsfrist: 12 Monate
Im gewählten Tarifangebot Arzt erhalten Versicherte im Rahmen des Wahltarifs zur Kostenerstattung einen über die allgemeine „Kassenleistung“ hinausgehen-den Kostenzuschuss bis zur Höhe von 80 Prozent des Rechnungsbetrages.
Privatrechnungen des Arztes sind in diesem Zusammenhang mit den bis zu 2,3fachen Steigerungssätzen nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOA) berücksichtigungsfähig. Bei entsprechender ärztlicher Begründung können die bis zu 3,5fachen Steigerungssätze anerkannt werden.
Soweit der verbleibende Selbstbehalt (20 Prozent) kalenderjährlich einen Betrag von 500,00 Euro überschreitet, vergütet die Knappschaft bis zum Ende des jeweils laufenden Kalenderjahres die im jeweiligen Jahr entstandenen ärztlichen Behandlungskosten bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrages.
Nach gesetzlicher Vorschrift sind Leistungen, die nicht zum allgemeinen Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählen (z. B. Heilpraktiker, nicht anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) auch bei Wahltarifen von der Kostenerstattung ausgeschlossen.
Werden in einem Kalenderjahr keine Leistungen aus dem gewählten Tarif in Anspruch genommen, vergütet die Knappschaft unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen eine Rückzahlung in Höhe eines Zwölftels der gezahlten tariflichen Jahresprämie.
Da es keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeit und keine Höchst- oder Mindestgrenzen für das Eintrittsalter gibt, können grundsätzlich alle Mitglieder der Knappschaft die Wahltarife zur Kostenerstattung in Anspruch nehmen.
Vorsorgeuntersuchungen werden nicht auf die Prämie angerechnet.
Das Angebot hat den Charakter einer Zusatz- bzw.
Ergänzungsversicherung und versteht sich als Service-Angebot für
Knappschaft-Mitglieder, die ihren Arzt als Privat-Patient in
Anspruch nehmen möchten. ð Prämien
(nach Lebensalter) - Stand 01.01.2009 -
Alter / Prämie *
bis 19 Jahre 25,34
Euro
20 – 29 Jahre
23,22 Euro
30 – 39 Jahre
25,83 Euro
40 – 49 Jahre
29,24 Euro
50 – 59 Jahre
39,62 Euro
60 – 69 Jahre
46,76 Euro
70 – 79 Jahre
66,63 Euro
ab 80 Jahre 76,64
Euro
* pro teilnehmender Person zu
entrichten
Knappschaft-Wahltarif zur Kostenerstattung „Tarif Zahnarzt“
Bindungsfrist: 12 Monate
Beschreibung: Im gewählten Tarifangebot Zahnarzt erhalten Knappschaft-Versicherte im Rahmen des Wahltarifs zur Kostenerstattung bei ambulanten zahnärztlichen Behandlungskosten einen über die allgemeine „Kassenleistung“ hinausgehenden Kostenzuschuss bis zur Höhe von 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Privatrechnungen des Zahnarztes sind in diesem Zusammenhang mit den bis zu 2,3fachen Steigerungssätzen nach der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) berücksichtigungsfähig. Bei entsprechender ärztlicher Begründung können die bis zu 3,5fachen Steigerungssätze anerkannt werden. Soweit der verbleibende Selbstbehalt (20 Prozent) kalenderjährlich einen Betrag von 500,00 Euro überschreitet, vergütet die Knappschaft bis zum Ende des jeweils laufenden Kalenderjahres die in diesem Jahr entstandenen zahnärzt-lichen Behandlungskosten bis zu 100 Prozent. Im Tarif Zahnarzt sind kieferorthopädische Behandlungen sowie ein erhöhter Zuschuss zum medizinisch notwendigen Zahnersatz enthalten. Leistungseinschränkungen bestehen bei der Versorgung mit Zahnersatz in den ersten drei Jahren. Nach gesetzlicher Vorschrift sind Leistungen, die nicht zum allgemeinen Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählen (z. B. Inlays) auch bei Wahltarifen von der Kostenerstattung ausgeschlossen. Werden in einem Kalenderjahr keine Leistungen aus dem gewählten Tarif in Anspruch genommen, vergütet die Knappschaft unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen eine Rückzahlung in Höhe eines Zwölftes der gezahlten tariflichen Jahresprämie. Da es keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten und keine Höchst- oder Mindestgrenzen für das Eintrittsalter gibt, können grundsätzlich alle Mitglieder die Wahltarife zur Kostenerstattung in Anspruch nehmen.
Inklusive Leistungen
Zahn-Vorsorgeuntersuchungen werden nicht auf die Prämie angerechnet.
Das Angebot hat den Charakter einer Zusatz- bzw. Ergänzungsversicherung und versteht sich als Service-Angebot für Knappschaft-Mitglieder, die ihren Zahnarzt als Privat-Patient in Anspruch nehmen möchten.
Prämien (nach Lebensalter) - Stand 01.01.2009 - Alter / Prämie je Teilnehmer/Monat
- bis 19 Jahre:11,07 Euro
- 20 – 39 Jahre:18,49 Euro
- 40 – 69 Jahre:23,04 Euro
- ab 70 Jahre:23,04 Euro
Wahltarife zur integrierten Versorgung der Knappschaft
Auf einen Blick:
- Hausarzttarif
- Wahltarife zur integrierten Versorgung
- Wahltarife für besondere Therapierichtungen
- Integrierte Versorgung mit Klassischer Homöopathie
Integrierte Versorgung: Angebote der Knappschaft
Die Knappschaft bietet viele Verträge der Integrierten
Versorgung in verschiedenen Bundesländern an, so z.B. Mukoviszidose
(Nordrhein), Multiple Sklerose (Niedersachsen, Nordrhein),
Kopfschmerz (Nordrhein, Schleswig-Holstein), Gefäßchirurgie
(Nordrhein, Westfalen-Lippe), Palliativmedizin (Brandenburg,
Hessen, Nordrhein, Westfalen-Lippe, Sachsen-Anhalt) etc.
Die Vorteile für Mitglieder sind kurze Wege, schnelle Abstimmung
und harmonische Schnittstellen zur medizinischen Versorgung und
Rehabilitation
Integrierte Versorgung: Knappschaft-Angebote Prosper / proGesund
Das sind die Gesundheitsnetze zur integrierten Vollversorgung der Knappschaft in den Regionen Bottrop, Recklinghausen, Gelsenkirchen/Gladbeck, im Saarland sowie in der Lausitz. Bei prosper/proGesund schließen sich niedergelassene Ärzte einer Region mit einem oder mehreren Krankenhäusern zu einem aktiven Gesundheitsnetz zusammen, um Knappschaft-Versicherten eine noch höhere Qualität in der medizinischen Versorgung zu gewährleisten. Durch die enge Zusammenarbeit der Haus-, Fach- und Krankenhausärzte innerhalb der Netze kann u. a. der Informationsfluss zwischen dem ambulanten und stationären Bereich sichergestellt werden. Die Folge: Ein integrierter Behandlungsansatz – inklusive Therapie- und Medikamentenempfehlungen – kommt zur Anwendung, der die Qualität der medizinischen Behandlung für die Patienten spürbar verbessert und außerdem Effizienzreserven ausschöpft, z. B. durch die Vermeidung von Doppeluntersuchungen. Die Teilnahme an den Knappschaft-Gesundheitsnetzen ist freiwillig und kostenlos. Zudem profitieren Knappschaft-Versicherte, die sich für prosper/ proGesund entscheiden, vom prosper-/proGesund-Wahltarif: Sie werden von der Praxisgebühr befreit und erhalten Vergünstigungen bei der Zuzahlung im Netzkrankenhaus.
Voraussetzung:
Knappschaftlich Versicherte in den bestehenden Gesundheitsnetzen Bottrop, Saarland, Recklinghausen, Gelsenkirchen/Gladbeck und Lausitz.
Finanzieller Vorteil:
Max. Zuzahlungsermäßigung durch die Knappschaft pro Kalenderjahr: 140 Euro
Disease-Management-Programme
Auf einen Blick:
- Diabetes mellitus Typ 1
- Diabetes mellitus Typ 2
- Brustkrebs
- Koronare Herzkrankheiten
- Asthma bronchiale
- chronisch obstruktive Lungenerkrankungen
Die Knappschaft will ihre Versicherten unterstützen, trotz ihrer Erkrankung den Alltag leichter zu gestalten und aktiv am Leben teilzunehmen. Die individuelle Therapieempfehlung und Behandlung des Arztes sind wesentlicher Bestandteil des Knappschaft-Chronikerprogramms "gut DABEI". Darüber hinaus unterstützt die Knappschaft die Programmteilnehmer mit weiterführenden Informationen zu ihrer Erkrankung. Neben medizinischem Hintergrundwissen erleichtern Verhaltens- und Gesundheitstipps den Umgang mit der Krankheit im Alltag.
Wer sich als Patient für eine Teilnahme am Knappschaft-Programm "gut DABEI" entscheidet, profitiert nicht nur gesundheitlich hiervon, sondern kommt auch in den Genuss eines weiteren Vorteils: Die Zahlung der Praxisgebühr im vertragsärztlichen Bereich entfällt. Diese Befreiung gilt für alle Hausärzte, Fachärzte und sonstigen Leistungserbringer, die an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Lediglich die Praxisgebühr beim Zahnarzt oder Psychotherapeuten ist davon ausgenommen.
Dieser Knappschaft-Tarif ist nicht mit dem Selbstbehalttarif kombinierbar.
Zusatzversicherungsangebote der Knappschaft
Auf einen Blick:
- Ausland
- Zahn
- ambulant
- stationär
- weitere (Pflege, KTG)
- Heilpraktikerbehandlung
- Sehhilfe
Kooperationspartner
1. Partner
HALLESCHE Krankenversicherung aG
2. Partner
DIREKTE LEBEN Versicherung AG
3. Partner
Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
Allgemeines
Welche Vorteile bieten Ihre Kooperationspartner PKV?
- Garantierte Aufnahme, jedoch ev. Risikozuschlag
- Garantierte Aufnahme, jedoch ev. Leistungsausschluss
Welchen maximalen Beitragsvorteil bei maximaler Leistungsinanspruchnahme kann ein Mitglied Ihrer Krankenkasse im Vergleich zu einem analogen Tarif des Kooperationspartners erhalten?
- Eintrittsalter 30 Jahre: Mann ca. 10,00 % Frau ca. 10,00 %
- Eintrittsalter 55 Jahre: Mann ca. 10,00 % Frau ca. 10,00 %
Was geschieht mit der Zusatzversicherung bei einem Krankenkassenwechsel
- Verlust des Beitragsvorteils und normale Weiterführung (Verbleib im Kollektiv
Leistungsangebot
Ambulanter Bereich
- Heilpraktikerleistungen zu 50 %
- Sehhilfen max. 160,00 Euro
Stationärer Bereich
- Leistung über die Höchstsätze (3,5fach) der GOÄ hinaus
- Einbettzimmer im Krankenhaus
- Zweibettzimmer im Krankenhaus
Zahnbereich
- Zahnersatz zu 30,00 %
- Implantate sind darin mitversichert
- Inlays sind darin mitversichert
Tagegelder
- Pflegetagegeld
- Kurtagegeld
- Krankentagegeld
- Krankenhaustagegeld
Weitere Angaben zum Thema „Zusatzversicherungen“ oder Informationen/ Bemerkungen
Das Angebot zur Krankenzusatzversicherung in Kooperation mit der HALLESCHE Krankenversicherung aG beinhaltet mehrere Tarife (z. B. ambulant, stationär, Krankentagegeld, etc.). Die Leistungsinhalte (z. B. Wartezeit, Gesundheitsprüfung) sind unterschiedlich. Bei einigen Leistungen (z. B. Heilpraktikerleistung, Zahnersatz) sind Rechnungshöchstbeträge zu beachten. Des Weiteren wird eine Sterbegeldversicherung über die DIREKTE LEBEN Versicherung AG angeboten.






























