Freispruch für 20-Jährigen nach tödlichem Streit um Drogen

Im Streit um Drogen hat ein junger Mann einen Bekannten erstochen. Er
sei vom späteren Opfer mit einer Art Pistole bedroht worden und habe
in Notwehr gehandelt, sagte er im Prozess.

Neubrandenburg (dpa/mv) - Nach einem tödlichen Drogenstreit hat das
Landgericht Neubrandenburg einen 20-Jährigen am Donnerstag vom
Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Der junge Mann hatte im
Prozess ausgesagt, er sei vom späteren Opfer, einem 21-Jährigen, im
Dunkeln mit einer Art Pistole bedroht worden und habe in Notwehr
gehandelt. Dem folgte das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte
eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert.

Der Vorfall hatte sich Anfang Oktober vorigen Jahres ereignet. Nach
Aussage des 20-Jährigen forderte das spätere Opfer Marihuana und
Wertsachen von ihm. Beide hätten einige Zeit zuvor in Berlin Drogen
beschafft, die beim Angeklagten deponiert worden seien. Es habe
Streit um die Bezahlung gegeben.

Der 20-Jährige wurde nach eigener Aussage vom späteren Opfer von
hinten abgefangen. Den Angreifer erkannte er demnach nicht als seinen
Bekannten, weil er vermummt gewesen sei. Er habe aus Todesangst auf
den Angreifer eingestochen. Dieser war später auf einem Bürgersteig
gefunden worden. Rettungskräfte versuchten noch ihn wiederzubeleben,
doch er starb in einer Klinik. 

Das Gericht glaubte dem Angeklagten, dass er in Todesangst gehandelt
habe. Das spätere Opfer habe eine geladene Schreckschusspistole
dabeigehabt, hieß es. Die Aussage des Angeklagten, er habe während
des entstandenen Gerangels auf den Geschädigten eingestochen, weil er
wegen der gegen ihn gerichteten Schusswaffe in Todesangst gewesen
sei, sei plausibel und nicht zu widerlegen.

Der 20-Jährige saß nach Worten eines Gerichtssprechers seit 13.
November 2023 in Untersuchungshaft. Dafür wurde ihm eine
Haftentschädigung zugesprochen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.