Zwanziger nicht vor Gericht erschienen: DFB-Prozess vertagt

Im Sommermärchen-Prozess kommt es zu einer ungeplanten Unterbrechung.
Ein Angeklagter fehlt kurzfristig bei der Verhandlung.

Frankfurt/Main (dpa) - Wegen der Abwesenheit von Theo Zwanziger ist
die Fortsetzung des Sommermärchen-Prozesses vertagt worden. Der wegen
Steuerhinterziehung angeklagte ehemalige Präsident des Deutschen
Fußball-Bundes fehlte am Donnerstag zum Auftakt des sechsten
Verhandlungstages vor dem Landgericht Frankfurt am Main aufgrund
gesundheitlicher Probleme.

Um 11.00 Uhr ging beim Gericht eine Bestätigung von Zwanzigers
behandelndem Arzt ein, in dem eine kurzfristig erforderliche
kardiologische Untersuchung als Grund für das Fernbleiben des
78-Jährigen bestätigt wurde. Wegen akuter Beschwerden sei der
ehemalige DFB-Boss nicht verhandlungsfähig, hieß es darin. 

Die Vorsitzende Richterin Eva-Maria Distler hatte die Sitzung zuvor
wegen eines fehlenden Attests zunächst für 30 Minuten unterbrochen
und für den Fall einer Nichtbeibringung die Vorführung des
Angeklagten angedroht. 

Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz übte scharfe Kritik an dem Vorgehen
des Gerichts. «Die Androhung der Vorführung meines erkrankten
Mandanten, wie durch die Vorsitzende erfolgt, stellt sich, gerade vor
dem Hintergrund des Lebensalters, der nicht zu rechtfertigenden
Verfahrensdauer und der Lebensleistung als unangemessen, überzogen
und unverhältnismäßig dar», hieß es in einer offiziellen
Stellungnahme. 

Dem Gericht habe laut Metz bereits am Vorabend eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit einer handschriftlichen Notiz
des behandelnden Arztes vorgelegen. «Soweit also der Eindruck erweckt
wurde, dass die vorgelegten Unterlagen von vornherein unzureichend
gewesen wären, ist dies zurückzuweisen. Mit unaufgeregtem Augenmaß
hätte sogleich das Telefonat mit dem behandelnden Arzt geführt und
damit Rückfragen der Vorsitzenden, wie erfolgt, geklärt werden
können», hieß es dazu. 

In dem Prozess müssen sich die ehemaligen DFB-Funktionäre Zwanziger,
Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wegen des Vorwurfs der
Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verantworten.
Sie sollen eine im April 2005 an den Weltverband FIFA erfolgte
Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung für
2006 unrechtmäßig als Betriebsausgabe deklariert und damit die Steuer
für das WM-Jahr um rund 13,7 Millionen Euro verkürzt haben. Alle drei
Angeklagten weisen den Vorwurf strikt zurück. 

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich bei der
Überweisung an die FIFA um die verschleierte Rückzahlung eines
Privatdarlehens in Höhe von zehn Millionen Schweizer Franken, das der
verstorbene Franz Beckenbauer 2002 vom französischen Unternehmer
Robert Louis-Dreyfus erhalten hatte. 

Dieses Geld landete schließlich beim damaligen FIFA-Vizepräsidenten
Mohamed bin Hammam, der später wegen Korruption lebenslang gesperrt
wurde. Zu welchem Zweck die Summe von einem Beckenbauer-Konto nach
Katar floss, ist bis heute unklar. Die Verhandlung wird am kommenden
Montag fortgesetzt.