Erneut Corona-Verordnung auf Prüfstand -Entscheidung im Juni

Während der Corona-Pandemie schränkte Thüringen das öffentliche Leb
en
weitreichend ein. Das Verfassungsgericht entscheidet erneut über die
Zulässigkeit der damaligen Beschränkungen.

Weimar (dpa/th) - Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat sich
erneut mit einer Corona-Verordnung des Landes befasst. Die
Entscheidung dazu solle am 26. Juni verkündet werden, teilte eine
Sprecherin des Verfassungsgerichts nach der mündlichen Verhandlung am
Mittwoch in Weimar mit. Hintergrund ist ein Antrag der AfD-Fraktion,
die dieses Mal die Verordnung vom 21. Januar 2022 angefochten hat.
Dabei geht es unter anderem um die Zulässigkeit der damals verhängten
Zugangs-, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht geimpfter und
nicht genesener Personen.

In dem Normenkontrollverfahren beantragte die AfD-Fraktion die
Feststellung, dass diese Regelungen gegen die Thüringer Verfassung
verstoßen und nichtig sind. Die Verfassungsrichter in Weimar haben
auf Antrag der AfD-Fraktion bereits mehrfach
Corona-Schutzverordnungen überprüft. Zuletzt hatte der
Verfassungsgerichtshof Ende Februar entschieden, dass die Thüringer
Corona-Schutzmaßnahmen vom Herbst 2020  überwiegend rechtmäßig wa
ren.