AOK für stärkere Spezialisierung von Kliniken

Für die Krankenhäuser in Deutschland soll eine Neuaufstellung kommen:
Bei der Finanzierung und auch bei der Qualität der Behandlungen. Zu
den Plänen aus Berlin gibt es Einwände - aber auch Rückenwind.

Berlin (dpa) - Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) dringen auf
eine stärkere Spezialisierung der Versorgung mit der geplanten
Krankenhausreform. «Nach wie vor werden viel zu viele Patientinnen
und Patienten in Kliniken behandelt, die technisch und personell
nicht adäquat dafür ausgestattet sind», sagte die Chefin des
AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, am Mittwoch. Eine
qualitätsorientierte Konzentration von Krankenhausleistungen in
Verbindung mit einem vernünftigen Finanzierungssystem werde daher
dringend benötigt.

Laut einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der
AOK (WidO) wurden 2022 zum Beispiel bei Brustkrebs in 95 an der
Versorgung beteiligten Krankenhäusern weniger als 25 Fälle operiert.
Das bedeute, dass etwa alle zwei Wochen ein solcher Eingriff gemacht
worden sei. Bei solchen Fallzahlen könne man nicht davon ausgehen,
dass es dort ein routiniertes Behandlungsteam oder eingespielte
Prozessketten gebe. Regional gebe es deutliche Unterschiede. So habe
in Sachsen-Anhalt 2022 jede vierte Brustkrebs-OP in einer nicht
speziell zertifizierten Klinik stattgefunden, in Berlin seien dies
nur 0,2 Prozent gewesen. 

Eine 2024 neu eingeführte Mindestmenge für Brustkrebs-OPs werde
sicherlich Fortschritte bringen, erläuterte das Institut. Der
Konzentrationsprozess müsse aber gerade bei Krebsbehandlungen
dringend beschleunigt werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft
wies ebenfalls darauf hin, dass seit 2004 eine vom Gemeinsamen
Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken verabschiedete
Mindestmenge von 50 Brustkrebs-OPs im Jahr gelte, die 2025 auf 100
steige. Es gebe also schon in diesem Jahr keine Standorte mit
Gelegenheitsversorgung mehr. 

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die geplante
Krankenhausreform trotz bestehender Differenzen mit den Ländern
vorantreiben. Die Gesetzespläne zielen darauf, die Vergütung mit
Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Kliniken von
finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Künftig sollen sie

60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten
bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen
genauer definierte Leistungsgruppen mit einheitlichen
Qualitätsvorgaben sein.

Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es am Mittwoch, man werde
das Gesetz trotz zahlreicher Kritikpunkte aus den Ländern zum Schluss
hinbekommen. Die Kritik sei nicht neu. In Ministeriumskreisen wurden
Wünsche nach weitgehenden Ausnahmen bei Qualitätsanforderungen in den
Leistungsgruppen zurückgewiesen - etwa bei vorgesehenen Mindestzahlen
für Behandlungsfälle oder Fachärzte.