Mutmaßlicher Gegner der Corona-Maßnahmen weist Vorwürfe zurück

In Unterfranken spannen mehrere Menschen Planen über ein Bahngleis -
offensichtlich aus Protest gegen die Auflagen in der Corona-Krise.
Nun steht die Berufungsverhandlung in der Sache an.

Würzburg (dpa/lby) - Zwei mutmaßliche Gegner der staatlichen
Corona-Schutzmaßnahmen sollen einen ICE in Unterfranken zu einer
gefährlichen Schnellbremsung veranlasst haben. Im Berufungsverfahren
vor dem Landgericht Würzburg bestritt der angeklagte Mann die Tat.
«Ich wusste, das was geplant ist, ich wusste aber nicht, was», sagte
der 39-Jährige am Mittwoch. Er sei damals am Tattag auf dem Kreuzberg
in der Rhön gewesen und habe mit Farbe Sprüche gegen die
Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen in den
Schnee gesprüht und Banner aufgehängt.

Sein Auto, das an der Aktion an der Bahnstrecke
Gemünden-Waigolshausen involviert gewesen sein soll, habe er damals
nicht gefahren, sondern Gleichgesinnten überlassen. Er sei am Tattag,
am 6. Januar 2021, mit der ebenfalls angeklagten 63-Jährigen zusammen
zum Kreuzberg gefahren. Er habe mit den Vorgängen an der Bahnstrecke
nichts zu tun, sagte der vierfache Vater. Wer sein Auto genutzt habe,
wisse er nicht mehr.

Die angeklagte Frau, eine vierfache Mutter, äußerte sich zunächst
nicht zu den Vorwürfen, deutete aber an, bei der Aktion am Kreuzberg
dabei gewesen sein.  

Das Duo hatte der Anklage zufolge geholfen, fünf an Holzlatten
befestigte Plakate über die Gleise auf der Bahnstrecke aufzustellen.
Auf den Transparenten war unter anderem in roter Farbe geschrieben zu
lesen: «Achtung Gleisbruch 2km» und «Diesmal Fake». Ein aus
Schweinfurt kommender ICE mit 62 Fahrgästen durchfuhr eine dieser
Konstruktionen. Der Lokführer leitete eine Notbremsung ein. Verletzt
wurde niemand. 

Die Ermittler gingen rasch davon aus, dass Gegner der
Corona-Maßnahmen für die Tat verantwortlich sein könnten, um
überregionale Aufmerksamkeit zu erregen. Der Angeklagte hat nach
eigenen Worten rund 200 Demonstrationen gegen die Corona-Politik
veranstaltet. 

Das Amtsgericht Gemünden am Main hatte die Angeklagten im Dezember
2022 wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und
Nötigung schuldig gesprochen. Der Mann erhielt eine Freiheitsstrafe
von einem Jahr und neun Monaten. Die Frau wurde unter anderem zu
einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt, ausgesetzt zur
Bewährung.

Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft hatten
Berufung gegen die Entscheidung eingelegt, daher wird die Sache nun
erneut verhandelt. Das Gericht hat drei Fortsetzungstermine bis Ende
Mai angesetzt.