Bericht: Entwurf für empfohlenen Cannabis-Grenzwert am Steuer
Drogen machen den Straßenverkehr unsicherer. Nach einem Bier darf man
aber oft noch fahren. So etwas wie eine Promille-Grenze empfehlen
Experten auch für Cannabis. Das soll nun auf den Weg kommen.
Berlin (dpa) - Begleitend zur teilweisen Legalisierung von Cannabis
soll auch ein Grenzwert für den Wirkstoff THC im Straßenverkehr
festgesetzt werden. Dazu liegt nach einem Bericht der «Augsburger
Allgemeinen» (Freitag) nun ein erster Entwurf für eine
Gesetzesregelung vor, die Empfehlungen einer Expertenkommission
umsetzen soll. Ordnungswidrig handelt demnach, wer mit 3,5 Nanogramm
THC je Milliliter Blut oder mehr am Steuer eines Kraftfahrzeugs
sitzt. Umgesetzt werden soll der Grenzwert durch ein Gesetz der
Ampel-Koalitionsfraktionen im Bundestag.
Bisher gilt bei Cannabis die strikte Linie, dass schon beim bloßen
Nachweis des Wirkstoffes Geldbußen oder Punkte drohen. Einen
Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke für Alkohol gibt es nicht. In
der Rechtsprechung hat sich aber ein niedriger Wert von 1 Nanogramm
etabliert. Eine Kommission des Bundesverkehrsministeriums hatte Ende
März einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm empfohlen. Dann sei «eine
verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines
Kraftfahrzeuges nicht fernliegend». Dies sei mit einer
Alkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar.
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