«Süddeutsche»: Neue Regeln für Diagnose des Hirntods

Berlin (dpa) - Die Regeln für die Feststellung des Hirntods werden
strenger. Das berichtet die «Süddeutsche Zeitung» in ihrer
Donnerstagausgabe. Demnach genehmigte das Gesundheitsministerium vor
kurzem neuen Richtlinien, die der Wissenschaftliche Beirat der
Bundesärztekammer erarbeitet hat. Damit werden die Anforderungen an
Ärzte, die den Hirntod feststellen dürfen, erheblich strenger. Einer
der beiden Mediziner, die dafür erforderlich sind, muss künftig ein
Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein. Die alte Richtlinie
hatte lediglich «mehrjährige Erfahrung» in dem Bereich verlangt.

Neu ist auch, dass Krankenhäuser mit Hirntoddiagnostik stärker in die
Pflicht genommen werden. Diese mussen nun «Verfahren zur
Qualitätssicherung vorhalten». Dabei iSt es den Kliniken allerdings
freigestellt, welche Verfahren sie anwenden. Dies könne «im Rahmen
von freiwilligen Verfahren, ärztlichen Qualitätszirkeln oder internen
Audits umgesetzt werden», heißt es in der Richtlinie.

An der Verlässlichkeit der Hirntod-Feststellung in deutschen
Krankenhäusern hatte es zuletzt Kritik gegeben. Mehrere Zwischenfälle
wurden bekannt, bei denen Ärzte den Hirntod von Organspendern nicht
nach den vorliegenden Richtlinien festgestellt und die Körper der
Betroffenen zur Organentnahme freigegeben hatten.